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DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Krankenversicherung

Krankenversicherung

Gesundheit ist für jeden ein wichtiges Gut. Die Gesundheit ist in allen Lebensbereichen von elementarer Bedeutung. Diese zu erhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen, ist ein Thema, mit dem sich jeder beschäftigt.

Die Krankenversicherung ermöglicht, dass jeder eine medizinische Versorgung erhält, unabhängig davon, ob er sich diese privat leisten kann oder nicht. Seit 2009 ist jeder mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, sich mit einer Krankenversicherung gegen das finanzielle Risiko bei Krankheit abzusichern.

Das deutsche Gesundheitssystem gilt als eines der besten weltweit. Das verdanken wir auch dem Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gesetzliche Kassen müssen sich untereinander und gegenüber den privaten Kassen behaupten. Die Zünfte hatten Kassen in die jeder, beispielsweise Handwerker, einzahlen musste.

Für das erste Gesundheitssystem auf nationaler Ebene sorgte Bismarck 1883 mit der Krankenversicherung für Arbeiter in Industrie, Handwerk und Kleingewerbe. Sein Ziel war es, politischen Aktivitäten der Sozialdemokraten entgegen zu wirken.
Heute gibt es über 100 gesetzliche und etwa 40 private Krankenversicherungen.

Gesetzliche und private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind gesetzlich versichert, als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen der Familienversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten eine Regelversorgung mit Leistungen, auf die jeder in gleichem Umfang Anspruch hat. Welche Leistungen das sind, wird größtenteils vom Gesetzgeber klar vorgegeben. Auch die Höhe der Beiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Bruttolohn zu gleichen Teilen zahlen ist bei allen Kassen identisch. Nur etwas über fünf Prozent ihrer Leistungen können die Kassen selbst bestimmen.

Die restlichen 10 Prozent der Bevölkerung Deutschlands sind privat versichert. Dies sind überwiegend Beamte, Selbstständige, Studenten und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Krankenfürsorge für Referendare und Lehrer

Beamte stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Als Gegenzug für ihren Dienst und ihre Treue bietet der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge.

Beamte sind durch die Fürsorgeleistungen bereits gut sozial abgesichert. Eine der Fürsorgeleistungen ist die Krankenfürsorge, Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Sie sind nicht verpflichtet sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern

Die Beihilfe

Der jeweilige Dienstherr erstattet Referendare und Lehrer einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Damit erfüllt er seine Fürsorgepflicht. An den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt er sich nicht zusätzlich.

Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, das heißt, jedes Bundesland hat die Kompetenz einen großen Teil der Verordnungen eigenständig zu erlassen und die Umsetzungen von Gesetzen selbstständig zu regeln. Neben der länderübergreifenden Bundesbeihilfeverordnung haben die Länder eigene Landesbeihilfeverordnungen erlassen.

Der Beihilfebemessungssatz sagt aus, in welcher Höhe der Dienstherr die Kosten bei Krankheit seiner Beamten übernimmt. Nordrhein-Westfalen hält sich wie die meisten anderen Bundesländer auch an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 Prozent für Beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Die verbleibenden Restkosten müssen eigenständig mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Die zwei Krankenversicherungs-Systeme

Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine beihilfekonformen Tarife an. Der Leistungserbringer rechnet seine Kosten direkt mit den Krankenkassen, beziehungsweise der kassenärztlichen Vereinigung ab. Der Versicherte erhält keine Rechnung und muss auch nicht in Vorkasse gehen. Erstattungen durch die Beihilfe sind nicht notwendig.

Für gesetzliche Krankenkassen spielt das individuelle gesundheitliche Risiko und das Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung keine Rolle. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich grundsätzlich nur nach der Höhe des Einkommens. Es wird auch kein Vertrag geschlossen, jeder der zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört kann sich bei der Kasse seiner Wahl anmelden.

Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 Prozent des Bruttogehalts plus eines individuellen Zusatzbeitrages von etwa 1,3 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der monatlichen Versicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer.

Da der Dienstherr Beihilfe gewährt und sich nicht zusätzlich an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, müssen Lehrkräfte, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hohen Einkommen müssen auch hohe Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Beiträge werden allerdings gedeckelt. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt den Höchstsatz. Vorteile aus der Zahlung von hohen Mitgliedsbeiträgen ergeben sich nicht. Die Versicherten haben alle Anspruch auf die gleichen Leistungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Regelversorgung. Grundsätzlich gilt: Die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Die Leistungen können nicht garantiert werden. Zwischen Krankenversicherung und dem Versicherten wurde kein Vertrag abgeschlossen. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen.
Einen Vorteil bieten gesetzliche Krankenkassen: die Familienversicherung. Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden. Für Beamte mit vielen Kindern sollten prüfen, ob diese Krankenversicherung die kostengünstigere Absicherung darstellt.

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Der Dienstherr erstattet Referendaren und Lehrern in Form der Beihilfe 50 bis 80 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 Prozent der Kosten abgesichert werden. Beamte profitieren daher von besonders günstigen Versicherungsprämien.

Spezielle, beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Krankenkassen angeboten. Mit den Tarifen von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve können Beamte die Leistungen der Beihilfe perfekt ergänzen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Bei den Tarifen von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve profitieren Sie unter anderem von:

  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve versicherte Beamte Zugang zu den fortschrittlichsten Medikamenten, bestmöglichen Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann jeder nach seinem Bedarf Leistungen wählen.

Referendare und Lehrer schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve einen Versicherungsvertrag ab. Für die vereinbarten Leistungen besteht Leistungsgarantie.
Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV und Beihilfe ist für Referendare und Lehrer sowie beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind für Sie da und beraten Sie gern in einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch.

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Krankenversicherung FAQ

Warum brauchen Referendare und Lehrer eine Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung ist sicherlich die wichtigste Versicherung für jeden. Vor Krankheit oder einem Unfall ist niemand geschützt. Eine Krankenversicherung kann Sie zumindest vor den finanziellen Folgen schützen. Gesundheit ist in allen Lebensbereichen von elementarer Bedeutung.

Die Krankenversicherung ermöglicht, dass jeder die medizinische Versorgung erhält, die er benötigt, unabhängig von den finanziellen Folgen des Betroffenen. Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Übernommen werden in der Regel die Kosten für:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz
  • Arzneimittel
  • Hilfsmittel
  • Heilmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Vorsorgemaßnahmen
  • Rehabilitation

Deutschland verfügt über ein duales Krankenversicherungssystem, bestehend aus der privaten (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Welche Unterschiede gibt es bei der Absicherung von Angestellten und Beamten?

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches in der Regel auf Lebenszeit ausgelegt ist. Eine Kündigung ist zum Beispiel nur in besonderen Fällen möglich.

Aus dem Beamtenrecht ergeben sich besondere Rechte und Pflichten. Der Beamte erhält eine Ernennungsurkunde und leistet einen Eid. Das Beamtenverhältnis wird einseitig durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen begründet. Rechte und Pflichten werden durch das Bundesbeamtengesetz geregelt. Hier wird beispielsweise Besoldung und Versorgung im Alter, wie auch die Absicherung im Krankheitsfall gesetzlich verankert.

Referendare und Lehrer haben im Gegenzug für ihre Treue und Dienste Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Dadurch genießen sie bereits eine hohe soziale Sicherheit. Von der Versicherungspflicht in der GKV sind Referendare und Lehrer befreit. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- sowie Unfallversicherung und zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht zu entrichten. Absicherungen im Bereich Krankenversicherung sind dennoch notwendig.

Arbeitnehmer stehen in einem zivilrechtlichen Beschäftigungs- beziehungsweise Anstellungsverhältnis. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Jeder Arbeitnehmer schließt mit seinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. Eine Kündigung ist von beiden Seiten möglich.

Wie können sich Referendare und Lehrer krankenversichern?

Eine der Fürsorgepflichten des Dienstherrn ist die Krankenfürsorge. Referendare und Lehrer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe. Beihilfe ist eine Kostenerstattung von mindestens 50 Prozent für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen. Seit 2009 gilt auch für Beamte die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Aufwendungen müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Referendare und Lehrer können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Wo liegen die Unterschiede von privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Mit dem Wirksamwerden der allgemeinen Krankenversicherungspflicht änderte sich auch für private Versicherungsunternehmen einiges. Für private Versicherer gilt jetzt ebenfalls ein Kontrahierungszwang. Allerdings beschränkt sich dieser auf den neu eingeführten Basistarif. Bei allen anderen Tarifen erfolgt die Aufnahme erst nach einer Gesundheitsprüfung. Ist das gesundheitliche Risiko zu hoch, dürfen Antragsteller weiterhin abgelehnt werden.
  
In die GKV werden alle Personen aufgenommen, welche nicht anderweitig versichert sind und die zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehören. Voraussetzung ist, dass sie bereits bei einer AOK, BKK, Innungskrankenkasse, Knappschaft oder Ersatzkasse versichert sind. Referendare und Lehrer, die zuletzt gesetzlich versichert waren, können als freiwilliges Mitglied bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben oder sich nach der Kündigung bei einer anderen Krankenkasse anmelden.

Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft sind in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Privat versichern können sie sich erst, wenn das Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit (2021) 64.350,00 Euro liegt. Über ein Mindesteinkommen müssen Beamte, Selbstständige und Studenten nicht verfügen.

Was ist das Besondere an einer Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Durch die Beihilfe des Dienstherrn werden bereits 50 bis 80 Prozent der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod abgedeckt. Mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung müssen nur noch die Restkosten abgesichert werden. Private Krankenversicherungen bieten Beamten spezielle, beihilfekonforme Tarife beziehungsweise Restkostenabsicherungen an, welche zusammen mit der Beihilfe einen 100-prozentigen Versicherungsschutz ergeben. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Krankenkassen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, angeboten.

Welche Kosten deckt die Beihilfe bei Referendar und Lehrer ab?

Der Dienstherr erstattet in Nordrhein-Westfalen wie in den meisten Bundesländern Kosten in Höhe von:

  • 50 Prozent bei maximal einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner und Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Erhalten Referendare und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung Beihilfe?

Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollkostenversicherungen. Die Kosten für die im Leistungskatalog enthaltenen Leistungen rechnet der Leistungserbringer direkt und komplett mit der kassenärztlichen Vereinigung ab. Der Versicherte erhält keine Rechnung und muss auch nicht in Vorkasse gehen. Erstattungen an den Versicherten sind nicht notwendig.

In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg können Beamte auf Wunsch pauschale Beihilfe erhalten. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Zieht der Beamte in ein anderes Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe gewährt, ist die Inanspruchnahme von individueller Beihilfe nicht möglich.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung von Referendaren und Lehrern?

Mit dem Angebot der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Krankenfürsorgepflicht. An den monatlichen Beiträgen sowohl zur gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung, wie die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, beteiligt er sich nicht zusätzlich. Die Beiträge müssen die Versicherten zu 100 Prozent aus eigener Tasche zahlen. Privatversicherte bekommen von der Beihilfestelle und ihrer PKV auf Antrag eine Erstattung der Kosten.
Berechnungsgrundlage der Beiträge zur GKV sind das Bruttoeinkommen und der Beitragssatz der Krankenkasse. Die Beitragssätze und die Leistungen sind bei allen Kassen einheitlich. Die einzigen Unterschiede sind der Zusatzbeitrag und die Zusatzleistungen. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent plus eines Zusatzbeitrages von etwa 1,3 Prozent.

Einkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht berücksichtigt - fällig wird der Höchstbeitrag. Die Grenzen werden jährlich angepasst. 2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 58.050 Euro jährlich oder 4.837,50 Euro monatlich.

Bei der PKV wird das Einkommen nicht berücksichtigt. Die monatlichen Prämien richten sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, dem Leistungsumfang sowie dem Beihilfebemessungssatz.

Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherung – wo liegen die Unterschiede für Referendare und Lehrer?

Das Leistungsangebot gesetzlicher Krankenversicherungen ist bei allen Kassen zu etwa 95 Prozent identisch. Es gilt das Solidaritätsprinzip: Jeder Versicherte hat unabhängig von der Höhe seiner Beiträge Anspruch auf die gleichen Leistungen. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen und den Zusatzbeiträgen, die jede Kasse selbst bestimmen darf.

Private Krankenversicherungen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, bieten umfassende Leistungen, verschiedene Tarife, Wahlleistungen und Ergänzungsbausteine an, die von jedem Versicherten individuell nach seinem Bedarf ausgewählt werden können. Der zwischen dem Beamten und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve geschlossene Vertrag garantiert den lebenslangen Leistungsanspruch.

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