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DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve

Nicht nur für ältere Personen besteht das Risiko pflegebedürftig zu werden. Auch Unfälle, wie beim Sport oder im Haushalt, können plötzlich den Alltag grundlegend verändern und vieles, was selbstverständlich war, geht plötzlich nicht mehr. Eine Pflegebedürftigkeit ist zudem mit hohen Kosten verbunden: Umbauten und Unterstützung durch Pflegekräfte sind hier zu nennen. Daher wurde bereits vor einiger Zeit die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Sie ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, daher auch für Sie als Beamter der Polizei bindend. Ziel ist es, die teils sehr hohen Kosten im Ernstfall zu decken. Bei Angestellten übernimmt ein Teil der Beiträge der Pflegepflichtversicherung der Arbeitgeber, der diese direkt an die Pflegekasse abgibt. Im Gegenzug wurde den Arbeitgebern ein weiterer Arbeitstag zugesprochen und für Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Sachsen, ein Feiertag gestrichen.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung

Ob gesetzlich oder privat versicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge – jeder ist verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, passiert das automatisch bei Eintritt. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie als Beamter der Polizei einen separaten Vertrag über die Pflegepflichtversicherung bei der Krankenkasse oder einem anderen Anbieter, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, abschließen. Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung besteht also für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, sich adäquat gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. 

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden Sachleistungen gewährt, während eine private Pflegepflichtversicherung, wie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, nach dem Prinzip der Kostenerstattung arbeitet. Dabei kann man sagen, dass der Leistungsumfang der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung nahezu identisch sind. Das Recht auf die Leistungen einer Pflegepflichtversicherung besteht:

  • Wenn die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monaten besteht.
  • Hilfe beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung notwendig wird.
  • Der Pflegebedarf bei mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag liegt.
  • Davon 45 Minuten für die Grundversorgung aufgewendet werden.
  • Die Pflege ambulant, teilstationär oder stationär erfolgt.

Über den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmen Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Um das festzustellen werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers geprüft. Er selbst entscheidet dann, wo und in welcher Form die Pflege erfolgen soll. Im Jahr 2017 wurden dazu die Pflegegrade 1 bis 5 erlassen. Die Leistungsansprüche steigen, je höher der Pflegebedürftige in einem Pflegegrad eingeteilt ist. 

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden die Beiträge, wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung, anhand des Einkommens bemessen und die Leistungen als Sachleistung gewährt. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Auch der Dienstherr übernimmt bei Ihnen als Beamter der Polizei die Hälfte der Kosten. Freiberufler oder Selbstständige zahlen die Kosten zu 100 % aus eigener Tasche. Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist abzusehen, dass die finanziellen Mittel der Pflegekassen in Zukunft kaum in der Lage sein werden die Kosten aller Mitglieder abzudecken. Die Anzahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen steigt, während gleichzeitig die Zahl der jüngeren, zahlenden Versicherten abnimmt. Damit entsteht ein Finanzloch, welches sich kaum ausgleichen lässt.

Die private Pflegepflichtversicherung

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, erfolgt die Kostenerstattung nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Das moderne Verfahren der Kapitaldeckung macht es möglich die erwartende Zunahme an Leistungsansprüchen im Alter mit Altersrückstellungen zu decken, die Sie als Beamter der Polizei bei der privaten Pflegepflichtversicherung bereits im Vorfeld bilden. Beamte der Polizei zahlen einen reduzierten, beihilfekonformen Tarif, der die nicht abgedeckten Kosten der Beihilfe sichert. 

Die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung werden nicht anhand des Einkommens von Ihnen als Beamter der Polizei berechnet, sondern auf Basis Ihres Alters und Gesundheitszustands bei Vertragsabschluss. Je älter Sie als sind und eine private Pflegepflichtversicherung abschließen möchten, desto höher sind die zu erwartenden Kosten, da Sie ebenso erst noch Altersrückstellungen bilden müssen. Diese dienen dazu, die höheren Pflegekosten im Alter abzufedern und die Beiträge konstant zu halten. Die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sichert Sie als Beamter der Polizei adäquat ab und dank der Altersrückstellungen sichern Sie sich die vereinbarte Kostendeckung im Pflegefall. 

Ein Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve ist problemlos möglich, wenn das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Ob gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung, einen Unterschied bei den Aufnahmebedingungen gibt es nicht. Anders herum kann es schon schwieriger werden. Möchten Sie von der privaten Pflegepflichtversicherung in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wechseln, bringt das einige Probleme mit sich: 

Jeder Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve basiert auf dem individuellen Gesundheitszustand von Ihnen als Beamter der Polizei und jedem anderen Versicherten. Grundlage dazu bilden ärztliche Befunde und Gutachten sowie eine Gesundheitsprüfung. Sollten chronische Erkrankungen vorliegen oder bereits ein hohes Alter erreicht worden sein, führt das zu höheren Beiträgen. Familienmitgliedern, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, können in einer privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve nicht mitversichert werden. Jede Person benötigt einen separaten Vertrag.

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Pflegepflichtversicherung: Ort der Pflege

Ambulante Pflege

Erfolg die Pflege ambulant, wird diese meist von ehrenamtlichen Personen übernommen, die pauschale Leistungen erhalten. Angehörige erhalten durch die Pflegepflichtversicherung ein steuerfreies Pflegegeld. Sobald ein Pflegedienst nötig wird, werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag erstattet. Alles über diesen muss privat bezahlt werden.

Tages- oder Nachtpflege

Es ist ebenso möglich eine stundenweise professionelle Pflege zu nutzen. Bei einer Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung wird dem Pflegebedürftigen über die Pflegepflichtversicherung zu den Pflegesachleistungen ein Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst gewährt.

Stationäre Pflege

Erfolgt die Pflege stationär, werden im Rahmen der Pflegepflichtversicherung die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet. Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung sind: 

  • Bei der Pflegepflichtversicherung haben alle Versicherungspflichtigen einen Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung.
  • Ihnen als Beamter der Polizei darf die Aufnahme auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden.
  • Es darf seitens der Krankenversicherung keine Kündigung erfolgen, solange die Versicherungspflicht besteht.
  • Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen beitragsfrei mitversichert.
  • Die Pflegepflichtversicherung wird gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Sollte eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen, ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet die Pflegepflichtversicherung mit selbiger zu schließen. Sie können sich ebenso für eine private Pflegepflichtversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve entscheiden. Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise wie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, in Betracht kommen.

Die Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve empfehlen Ihnen als Beamter der Polizei zu Ihrer Pflegepflichtversicherung eine ergänzende Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Sie sollten immer bedenken, dass eine Pflegebedürftigkeit mit hohen Kosten verbunden ist, die mit der Pflegepflichtversicherung nur teilweise abgedeckt werden. Sobald diese eine bestimmte, festgesetzte Höhe überschreiten, zahlen Sie die restlichen Kosten aus eigener Tasche oder müssen diese aus der Grundsicherung vom Sozialamt oder von Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, tragen lassen. 

Mit der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sichern Sie sich als Beamter der Polizei bestens gegen das hohe finanzielle Risiko ab, das eine Pflegebedürftigkeit birgt. Dazu halten wir drei Arten einer privaten Pflegezusatzversicherung bereit: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

  • Die Pflegerentenversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Sie garantiert Ihnen eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht. Zusätzlich kann ein Todesfallschutz integriert werden. Für die Leistungen reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrads.
  • Bei der Pflegekostenversicherung wird die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskatalogs der Pflegepflichtversicherung teilweise oder ganz erstattet. Die Kosten müssen nachgewiesen werden.
  • Die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht dem Versicherten über einen Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe selbst zu bestimmen. Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, wird das Tagesgeld ausbezahlt. Es ist lediglich der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad zu erbringen.

Ebenso ein großer Vorteil der Zusatzversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve zu der Pflegepflichtversicherung: Es ist eine staatliche Förderung möglich, welche auch als „Pflege-Bahr“ bekannt ist. Voraussetzungen für die staatliche Förderung zur Zusatzversicherung einer Pflegepflichtversicherung:

  • Mindestens zehn Euro im Monat müssen selbst in die Pflegekasse eingezahlt werden.
  • Alle Pflegegrade müssen mit der Pflegezusatzversicherung abgesichert sein, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat.
  • Erlaubt sind weder Gesundheitsprüfungen noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
  • Jeder, der der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält, hat Anspruch.
  • Das Versicherungsunternehmen verpflichtet sich jede Person aufzunehmen, die einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat.

Fordern Sie inividuelle Beratung an

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir beraten Sie als Beamter der Polizei unverbindlich zu all Ihren Möglichkeiten der Pflegepflichtversicherung und den attraktiven Zusatzversicherungen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
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