Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden die Beiträge, wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung, anhand des Einkommens bemessen und die Leistungen als Sachleistung gewährt. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Auch der Dienstherr übernimmt bei Ihnen als Beamter der Polizei die Hälfte der Kosten. Freiberufler oder Selbstständige zahlen die Kosten zu 100 % aus eigener Tasche. Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist abzusehen, dass die finanziellen Mittel der Pflegekassen in Zukunft kaum in der Lage sein werden die Kosten aller Mitglieder abzudecken. Die Anzahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen steigt, während gleichzeitig die Zahl der jüngeren, zahlenden Versicherten abnimmt. Damit entsteht ein Finanzloch, welches sich kaum ausgleichen lässt.
Die private Pflegepflichtversicherung
Bei der privaten Pflegepflichtversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, erfolgt die Kostenerstattung nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Das moderne Verfahren der Kapitaldeckung macht es möglich die erwartende Zunahme an Leistungsansprüchen im Alter mit Altersrückstellungen zu decken, die Sie als Beamter der Polizei bei der privaten Pflegepflichtversicherung bereits im Vorfeld bilden. Beamte der Polizei zahlen einen reduzierten, beihilfekonformen Tarif, der die nicht abgedeckten Kosten der Beihilfe sichert.
Die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung werden nicht anhand des Einkommens von Ihnen als Beamter der Polizei berechnet, sondern auf Basis Ihres Alters und Gesundheitszustands bei Vertragsabschluss. Je älter Sie als sind und eine private Pflegepflichtversicherung abschließen möchten, desto höher sind die zu erwartenden Kosten, da Sie ebenso erst noch Altersrückstellungen bilden müssen. Diese dienen dazu, die höheren Pflegekosten im Alter abzufedern und die Beiträge konstant zu halten. Die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sichert Sie als Beamter der Polizei adäquat ab und dank der Altersrückstellungen sichern Sie sich die vereinbarte Kostendeckung im Pflegefall.
Ein Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve ist problemlos möglich, wenn das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Ob gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung, einen Unterschied bei den Aufnahmebedingungen gibt es nicht. Anders herum kann es schon schwieriger werden. Möchten Sie von der privaten Pflegepflichtversicherung in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wechseln, bringt das einige Probleme mit sich:
Jeder Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve basiert auf dem individuellen Gesundheitszustand von Ihnen als Beamter der Polizei und jedem anderen Versicherten. Grundlage dazu bilden ärztliche Befunde und Gutachten sowie eine Gesundheitsprüfung. Sollten chronische Erkrankungen vorliegen oder bereits ein hohes Alter erreicht worden sein, führt das zu höheren Beiträgen. Familienmitgliedern, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, können in einer privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve nicht mitversichert werden. Jede Person benötigt einen separaten Vertrag.