Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?
Man kann die freie Heilfürsorge nicht mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vergleichen. Auch zur Beihilfe bestehen große Unterschiede. Lediglich von den Leistungen her kommt die freie Heilfürsorge der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Die monatlichen Beiträge für eine Krankenversicherung entfallen für Beamte der Polizei mit freier Heilfürsorge. In der Regel werden 1,5 % der Besoldung für die freie Heilfürsorge einbehalten.
Eine Ausnahme bilden die Vollzugsbeamten der Bundespolizei, die sich mit keinerlei Kosten an der freien Heilfürsorge beteiligen müssen. Wenn Sie bei der Polizei Heilfürsorge-berechtigt sind, haben Sie Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlung mit 100 % Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Damit sparen Sie als Beamter der Polizei natürlich immense Kosten. Dabei hat der Anspruch auf freie Heilfürsorge Vorrang vor Anspruch auf Beihilfe.
Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Hier gibt es ebenso keine festen Regelungen, sodass diese von Bundesland zu Bundesland variieren. In den meisten Fällen gehören jedoch dazu:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
In einigen Ländern besteht für Landesbeamte der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge, in anderen auf Beihilfe. Freie Heilfürsorge wird Ihnen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg gewährt. In einigen Bundesländern gilt die freie Heilfürsorge nur während der Ausbildung. Danach geht der Anspruch in Beihilfe über.
Wie gestalten sich die Leistungen der freien Heilfürsorge?
Sie erhalten als Beamter der Polizei bei freier Heilfürsorge folgende Leistungen:
- präventive Gesundheitsfürsorge
- im Krankheitsfall ärztliche Behandlung (einschließlich Psychotherapie)
- Entbindung und Betreuung bei Schwangerschaft
- Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen
- stationärer Krankenhausaufenthalt
- Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
- Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Was sind die Nachteile der freien Heilfürsorge?
Sie sollten bedenken, dass Sie mit der freien Heilfürsorge nicht den Status, wie in einer privaten Krankenversicherung erhalten, wie es sich bei Beamten mit Beihilfe und ergänzender privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve gestaltet. Die Leistungen entsprechen den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem werden nur Rechnungen anerkannt, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten.
Auch bei der zahnärztlichen Versorgung erhalten Sie nur die Regelleistungen, was die Qualität und den Umfang deutlich einschränkt. Stellen Sie höhere Ansprüche an eine medizinische Versorgung, können Sie Ihre freie Heilfürsorge mit attraktiven Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, optimieren.