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DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Freie Heilfürsorge

DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve: Freie Heilfürsorge für Beamte der Polizei

Wenn Sie bei der Polizei tätig sind, stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis mit Pflichten und Rechten gegenüber Ihrem Dienstherrn. Während Sie täglich Leib und Leben riskieren, hat dieser Ihnen gegenüber die Pflicht der Krankenfürsorge. Diese erfüllt er mit der freien Heilfürsorge. Bei Beamten der Bundespolizei tritt Ihr Dienstherr als Bund auf, alle anderen Polizisten gelten als Landesbeamte. Für diese gibt es derzeit hinsichtlich der freien Heilfürsorge keine einheitlichen Regelungen.

Je nach Status des Beamten der Polizei und Bundesland kommt entweder freie Heilfürsorge oder die Beihilfe infrage. Vergleichbar ist das Dienstverhältnis bei der Polizei mit dem Arbeitsverhältnis eines Angestellten nicht. Sie als Beamter der Polizei stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, mit ihrer Dienst- und Treuepflicht. Sind Sie als Beamter der Polizei im Vollzugsdienst tätig, setzen Sie sich für die Grundrechte der Bürger ein. Ob Gefahrenabwehr, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten oder die Verkehrssicherheit – jeder Tag ist immer mit großen Risiken verbunden. 

Im Vollzugsdienst sorgen Sie als Beamter der Justiz für Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten und haben täglich mit Gefangenen zu tun. Weil die Gefahren für Beamte der Polizei hoch sind, wäre eine private Krankenversicherung für Beamte unzumutbar. Daher hat der Dienstherr die freie Heilfürsorge eingeführt und übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve erklären Ihnen, was Sie alles zur freien Heilfürsorge wissen müssen.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?

Man kann die freie Heilfürsorge nicht mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vergleichen. Auch zur Beihilfe bestehen große Unterschiede. Lediglich von den Leistungen her kommt die freie Heilfürsorge der gesetzlichen Krankenversicherung gleich. Die monatlichen Beiträge für eine Krankenversicherung entfallen für Beamte der Polizei mit freier Heilfürsorge. In der Regel werden 1,5 % der Besoldung für die freie Heilfürsorge einbehalten. 

Eine Ausnahme bilden die Vollzugsbeamten der Bundespolizei, die sich mit keinerlei Kosten an der freien Heilfürsorge beteiligen müssen. Wenn Sie bei der Polizei Heilfürsorge-berechtigt sind, haben Sie Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlung mit 100 % Übernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Damit sparen Sie als Beamter der Polizei natürlich immense Kosten. Dabei hat der Anspruch auf freie Heilfürsorge Vorrang vor Anspruch auf Beihilfe.

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Hier gibt es ebenso keine festen Regelungen, sodass diese von Bundesland zu Bundesland variieren. In den meisten Fällen gehören jedoch dazu:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte im Justizvollzug
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe

In einigen Ländern besteht für Landesbeamte der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge, in anderen auf Beihilfe. Freie Heilfürsorge wird Ihnen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg gewährt. In einigen Bundesländern gilt die freie Heilfürsorge nur während der Ausbildung. Danach geht der Anspruch in Beihilfe über.

Wie gestalten sich die Leistungen der freien Heilfürsorge?

Sie erhalten als Beamter der Polizei bei freier Heilfürsorge folgende Leistungen:

  • präventive Gesundheitsfürsorge
  • im Krankheitsfall ärztliche Behandlung (einschließlich Psychotherapie)
  • Entbindung und Betreuung bei Schwangerschaft
  • Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen
  • stationärer Krankenhausaufenthalt
  • Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
  • Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Was sind die Nachteile der freien Heilfürsorge?

Sie sollten bedenken, dass Sie mit der freien Heilfürsorge nicht den Status, wie in einer privaten Krankenversicherung erhalten, wie es sich bei Beamten mit Beihilfe und ergänzender privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve gestaltet. Die Leistungen entsprechen den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem werden nur Rechnungen anerkannt, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten.

Auch bei der zahnärztlichen Versorgung erhalten Sie nur die Regelleistungen, was die Qualität und den Umfang deutlich einschränkt. Stellen Sie höhere Ansprüche an eine medizinische Versorgung, können Sie Ihre freie Heilfürsorge mit attraktiven Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, optimieren.

Zusatzversicherungen für Beamte der Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve

Mit den Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve können Sie sich als Beamter der Polizei adäquat absichern und von vielen weiteren Vorteilen profitieren. Wir halten dazu ein großes Portfolio für Sie bereit:

  • Auslandsreiseversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • stationäre und ambulante Zusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung

Heilpraktiker- oder Sehhilfeleistungen sind sogar mit der ambulanten Zusatzversicherung in zwei Tarifen gestaffelt.

Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zur freien Heilfürsorge

Viele Leistungen beim Zahnarzt sind bei der freien Heilfürsorge ausgeschlossen. Schnell können jedoch bei Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe hohe Kosten entstehen, die Sie privat tragen müssen. Die Leistungen der freien Heilfürsorge orientieren sich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Regel liegt der Eigenanteil zwischen 50 und 90 %. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind Sie vor hohen Eigenbeteiligungen bestens abgesichert und optimal versorgt.

Krankenversicherung bei freier Heilfürsorge

Wenn Sie als Beamter der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Erst wenn der Anspruch auf Beihilfe besteht, müssen Sie die Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge geht spätestens im Ruhestand in Beihilfe über und Ihnen wird nur noch ein Teil der Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Geburt erstattet. Den Rest müssen Sie mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, absichern.

Aufnahme in die private Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Die Beiträge bei einer privaten Krankenversicherung werden anhand des Alters, des Gesundheitszustandes und dem Leistungsumfang ermittelt. Wenn Sie als Beamter der Polizei erst mit 60 in eine private Krankenversicherung eintreten wollen, sollte Ihnen klar sein, dass das meist nur mit hohen Zuschlägen oder der Absicherung im Basistarif möglich ist. Im Basistarif erhalten Sie das gleiche Leistungsniveau wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, zahlen aber deutlich höhere Beiträge. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve stehen Ihnen als Beamter der Polizei drei Tarife bei der beihilfefähigen privaten Krankenversicherung zur Auswahl: Basis-, Komfort- und Premiumtarif. Dabei umfassen alle Modelle ambulante, stationäre Behandlungen und Zahnleistungen.

Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve können Sie sich bereits während Ihrer Ausbildung bei der Polizei den sicheren Eintritt zu günstigen Konditionen in die private Krankenversicherung sichern. Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung wird Ihr Gesundheitszustand eingefroren und dient später zur Beitragsermittlung. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht nötig. Bei einer großen Anwartschaftsversicherung wird zusätzlich das Alter bei Vertragsabschluss erfasst und für später „konserviert“. Das bedeutet für Sie als Beamter der Polizei: Je früher Sie eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve abschließen, desto günstiger werden die monatlichen Prämien zur privaten Krankenversicherung. 

Pflegeversicherung für Beamte der Polizei

Auch für Beamte der Polizei ist eine Pflegeversicherung verpflichtend, unabhängig davon, ob Sie Beihilfe oder freie Heilfürsorge bekommen. Wenn Sie eine private Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve abschließen, wird Sie gleich in eine Pflegeversicherung aufgenommen. Dazu bieten wir Ihnen mit unseren Produkten flexible Modelle, welche Sie sich ganz nach Ihren Wünschen anpassen können, und das jederzeit. So sind Sie als Beamter der Polizei mit der Pflegevorsorge Vario für jedes Alter und jede Pflegestufen bestens abgesichert.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
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