Bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die günstigsten und notwendigsten Leistungen. Der Arzt muss an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Wer mehr Leistungen weit über der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus haben möchten, benötigt private Zusatzversicherungen. Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve erfolgt die Versorgung über die Notwendigkeit. Der frei gewählte Arzt entscheidet über die geeigneten Therapien und den besten Medikamenten.
Altersvorsorge
Die Finanzierung einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt über das Solidaritätsprinzip. Mit den Krankenkassenbeiträgen müssen alle Kosten der Versicherten abgedeckt werden. Sollten diese zur Kostendeckung nicht ausreichen, muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge erhöhen oder bestimmte Leistungen kürzen. Alle Versicherten sind gleichermaßen davon betroffen. Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve bilden Sie als Beamter der Polizei im Lauf der Versicherungszeit Altersrückstellungen. Diese werden im Alter aufgelöst und garantieren Ihnen gleichbleibende Beiträge, trotz mehr Bedarf an Leistungen.
Zahnarzt
Alle Zahnarztleistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen ebenso nur die notwendigen Behandlungen. Alles was über die Regelversorgung hinaus geht, müssen Sie privat zahlen. Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt die Gebühren. Der Zahnersatz wird in der Regel nur zu 50 % bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Welche Leistungen Sie bei der privaten Krankenversicherung bekommen, richtet sich nach dem gewählten Tarif. Sie als Beamter der Polizei erhalten beim Zahnarzt die Kosten zu 100 % erstattet. Dabei zählen die vertraglich festgelegten Leistungen, welche als Grundlage für die Kostenerstattung für aufwendige Maßnahmen und hochwertige Materialien (z. B. Inlays, Implantate) und hochwertige Füllmaterialien (z. B. Keramik und Gold) dienen.
Kuren
Möchten Sie einen Kuraufenthalt genießen, müssen Sie diesen bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Dabei kommen, nur die günstigsten Varianten infrage. Eine erneute Kur ist erst nach drei Jahren wieder möglich. Die Auswahl des Orts obliegt der Krankenkasse. Entscheidend sind dabei wirtschaftliche und medizinische Aspekte. Darüber hinaus zahlen Versicherte für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil in Höhe von 10 € pro Tag. Sind Sie als Beamter der Polizei in einer privaten Krankenversicherung versichert, gilt das, was im Vertrag vereinbart wurde. Sie entscheiden zusammen mit dem Arzt, ob eine Kur in notwendig ist und in Anspruch genommen werden sollte. Mit dem Tarif Komfort und Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve haben Sie bereits alle Kurleistungen inklusive.