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DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Durch einen Unfall oder eine Krankheit pflegebedürftig zu werden, kann jeden Menschen ereilen. Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) sieht Menschen als pflegebedürftig an, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Hilfe benötigen.

Inzwischen sind fast alle Menschen in Deutschland gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Gesetzlich sowie privat versicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Heilfürsorgeberechtigte müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch von der sozialen Pflegeversicherung erfasst. Privat Versicherte hingegen müssen einen separaten Vertrag abschließen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve stehen Ihnen hierbei gern zur Seite.

Eine Pflegebedürftigkeit geht mit hohen Kosten einher. Notwendige Umbauten oder Aufwendungen für Pflegepersonal sind teuer. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Die Restkosten müssen selbst getragen werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen?

Die Versicherungsleistungen sind fast identisch. Wie die Pflegekasse die Leistungsgewährung handhabt, ist jedoch unterschiedlich.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Das sogenannte Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn Sie ein Angehöriger pflegt oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen erbracht wird.

Die Beiträge der gesetzlichen Absicherung bewegen sich bei 2,55 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber kommt für die Hälfte der Kosten auf. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.

Selbstständige und Freiberufler müssen für 100 Prozent der Kosten aufkommen.

Private Pflegepflichtversicherung

Hier gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Es müssen demnach zunächst die Kosten selbstständig getragen werden. Sobald die Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht wurden, werden die Kosten erstattet.

Die Versicherungsbeiträge sind einkommensunabhängig. Ihr Alter und Ihre Lebenssituation sind bei Versicherungsabschluss maßgeblich. Die private Pflegekasse trägt jene Kosten, die nicht beihilferelevant sind. Beamte der Polizei profitieren von einem beihilfekonformen Tarif.

Die Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung unterliegt dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Aufgebaute Altersrückstellungen sichern die Kostendeckung im Pflegefall. Liegt das Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze, lässt sich ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegekasse vornehmen. Dieser Wechsel ist jedoch oft problembehaftet, da die Versicherungsbeiträge der privaten Pflegepflichtversicherung von dem individuellen Gesundheitszustand des Versicherten abhängen. Es erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Chronisch kranke oder ältere Beamte der Polizei müssen demnach höhere Versicherungsbeiträge erwarten als junge Privatversicherte.

Die gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen sind in etwa identisch. Folgende Voraussetzungen müssen für einen Leistungsanspruch erfüllt werden:

  • Mindestens sechs Monate andauernde Pflegebedürftigkeit
  • Benötigte Hilfe beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf von Minimum 90 Minuten Unterstützung täglich
  • Inklusive 45 Minuten für die Grundversorgung
  • Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär

Die Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung ist entscheidend für den Grad der Pflegebedürftigkeit. Je höher der sogenannte Pflegegrad (1 bis 5), desto höher sind die Leistungsansprüche.

Ort der Pflege

Die ambulante Versorgung kann durch ehrenamtliche Personen erfolgen, die Pauschalleistung erhalten. Wird der Beamte der Polizei von Angehörigen gepflegt, wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt.

Sollte ein Pflegedienst benötigt werden, werden das Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Die Differenz muss der Beamte der Polizei selbst finanzieren.

Tages- oder Nachpflege

Eine stundenweise, häusliche und professionelle Pflege ist möglich. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige. Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sind ebenfalls möglich.

Stationär

Bei der stationären Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Grenze der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • jeder versicherungspflichtige Bürger hat Anspruch auf die Aufnahme in der Pflegepflichtversicherung
  • die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen nicht verweigert werden
  • solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Versicherungsgesellschaft keine Kündigung aussprechen
  • Kinder eines Beamten der Polizei ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können beitragsfrei in der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung mitversichert werden

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung.

Versicherungsarten

Soziale Pflegepflichtversicherung

Sobald ein gesetzlich Versicherter einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird er durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen anerkannten Prüfdienst begutachtet.

Für die Pflegebedürftigkeit und den damit einhergehende Leistungsanspruch ist es unerheblich, ob es sich um körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen handelt. Allein die Hilfebedürftigkeit und fehlende Selbstständigkeit sind ausschlaggebend.

Ein Gutachter prüft folgende Bereiche:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung

Der Gutachter spricht anschließend eine Empfehlung bzgl. des Pflegegrades aus.

Die finale Entscheidung trifft jedoch die Pflegekasse.

Private Pflegepflichtversicherung

Hier ist ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit zuständig. Die Entscheidung obliegt der Pflegekasse, ob sie der Empfehlung beipflichtet oder nicht.

Die Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung lässt sich eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die die hohen Pflegekosten schmälert. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve beraten Sie hierzu gern ausführlich.

Da die Pflegepflichtversicherung lediglich für einen Teil der Kosten aufkommt, müssen Sie den Rest selbstständig finanzieren.

Um sich selbst und die Familie davor zu schützen, wurden Pflegezusatzversicherungen kreiert. Wir haben drei Arten im Angebot:

  • Die Pflegetagegeldversicherung

Hier erhält der pflegebedürftige Beamte der Polizei einen frei verwendbaren Tagessatz in einer vertraglich fixierten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt, erhält er das Tagesgeld.

  • Die Pflegerentenversicherung

Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Auf Basis der monatlichen Beiträge wird im Pflegefall eine lebenslange steuerfreie Rente gezahlt. Die Rentenansprüche richten sich nach den Pflegegraden. Es kann ein zusätzlicher Todesfallschutz integriert werden, um die hinterbliebenen Angehörigen abzusichern. Hierfür reicht der Nachweis über die Pflegebedürftigkeit aus.

  • Die Pflegekostenversicherung

Sie erstattet vollkommen oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten. Erstattungsfähig sind nur jene Kosten, die rein für die Pflege benötigt werden. Unterbringung und Verpflegung werden separat behandelt. Diese Versicherung kommt bei professioneller Pflege zum Einsatz. Die Kosten müssen vom pflegebedürftigen Beamten der Polizei nachgewiesen werden, ehe sie erstattet werden.

Die Pflegetagegeldversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve bietet einen weiteren wesentlichen Vorteil: Eventuell lässt sich auch eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Diese Förderung wird auch “Pflege-Bahr” genannt.

Voraussetzungen sind:

  • der Versicherte muss mind. zehn Euro in die Pflegekasse einzahlen
  • Es müssen alle Pflegegrade abgesichert werden. Für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 Euro erforderlich
  • Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind unzulässig
  • jeder volljährige Pflegepflichtversicherte, der noch keine Pflegeleistungen erhält, ist anspruchsberechtigt
  • Versicherungsunternehmen müssen jeden, der Anspruch auf die staatliche Zulage hat, aufnehmen

Wir beraten Sie gern

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