Berufsunfähig oder erwerbsunfähig?
Zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit gibt es einige wichtige Unterschiede. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner oder nur teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind Sie erwerbsunfähig. Je nachdem wie leistungsfähig Sie sind, wird noch in volle und teilweise Erwerbsunfähigkeit unterteilt. Als voll erwerbsunfähig werden Sie eingestuft, wenn es Ihnen nicht möglich ist, länger als drei Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben zu können. Bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit ist eine Tätigkeit von mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden möglich.
Wie leistungsfähig Sie sind, wird von einem Gutachter der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft und beurteilt. Selbst wenn eine Rente gewährt wird, ist diese fast immer zeitlich befristet und oft so niedrig, dass zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden müssen. Bei voller Erwerbsunfähigkeit wird im Durchschnitt nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung etwa 800 Euro Erwerbsminderungsrente gezahlt.