Dienstunfähigkeitsversicherung
Durch die täglichen psychischen und körperlichen Anforderungen ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit für Beamte der Polizei ziemlich hoch. Etwa jeder fünfte Beamte wird wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Dienstunfähigkeit geht mit finanziellen Einbußen einher. Daher ist eine solide Dienstunfähigkeitsversicherung elementar. Ob Sie junger Beamter sind oder sich Ihre Dienstzeit allmählich dem Ende nähert, spielt nur eine sekundäre Rolle.
Was ist mit Dienstunfähigkeit gemeint?
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) besagt:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Ein Auszug des § 26 Dienstunfähigkeit:
“Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.”
Sobald eine Dienstunfähigkeit einsetzt, ist der Beamte der Polizei nicht länger in der Lage, seinen Dienst auszuüben. Demgegenüber steht die Berufsunfähigkeit. Hier kann er nicht mehr seinem Beruf nachgehen, aber einer anderen Tätigkeit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten. Das bedeutet, nur die Beamten sind berufsunfähig, die durch eine Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Ausschließlich Beamte auf Lebenszeit haben einen Anspruch auf die zustehende Rente.
Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel ist auch ein möglicher Bestandteil. Das hingegen bedeutet, eine Berufsunfähigkeit muss nachgewiesen werden, bevor der dienstfähige Beamte der Polizei eine Rente erhält. Hier besteht das Risiko, dass die diagnostizierte Dienstunfähigkeit durch einen Amtsarzt nicht als Berufsunfähigkeit gewertet wird und somit der Rentenanspruch erlischt.
Die Versetzung in den Ruhestand bedeutet für Beamte des öffentlichen Dienstes eine Berufsunfähigkeit. Ausschließlich mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel hat der Beamte der Polizei einen vollen Versicherungsanspruch. Ein Amtsarzt muss die Dienstunfähigkeitsprüfung durchführen.
Beamte im Vollzugsdienst, des Polizei-, Bundespolizei oder Strafvollzugsdienst benötigen einen besonders hohen Versicherungsschutz, da sie täglichem Risiko ausgesetzt sind. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve hat eine spezielle und überdurchschnittliche Dienstunfähigkeitsversicherung im Repertoire.
Diese Versicherungsleistungen setzen auch dann ein, wenn eine Polizeivollzugsbeamter nicht länger befähigt ist, bestimmte Aufgaben zu bewältigen. Ein Beispiel ist der Gebrauch von Schusswaffen („[…] wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.“).
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt für die Sicherheit von Beamten der Polizei
Berechnung
Abhängig vom Familienstand und der Besoldungsgruppe berechnet sich die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente. Ideal ist eine Versicherungssumme, die 75 % des Nettogehaltes sicherstellt. Der Bund der Versicherten sowie die Stiftung Warentest raten, mindestens 50 % des letzten Soldes, bzw. 1.000 Euro monatlich anzusetzen.
75 % machen die Erhaltung des Lebensstandards nahezu möglich. Das Ruhegehalt und die Dienstunfähigkeitsrente sollten bei Beamten der Polizei demzufolge mindestens 75 % der letzten Bezüge ergeben.
Die Stiftung Warentest rät zu einem Versicherungsabschluss bis zum 35. Lebensjahr. Da die Anfälligkeit von Krankheiten und auch das Risiko der chronischen Erkrankungen jährlich steigt, würden auch die Versicherungsbeiträge kontinuierlich steigen. Überdies muss mit Risikozuschlägen oder gar Leistungsausschlüssen gerechnet werden.
Die Fragen der Gesundheitsprüfung sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn im Leistungsfall kann Ihre Krankengeschichte von Ihrem Versicherer überprüft werden. Sollte eine Krankheit zwar nicht der Grund für die Dienstunfähigkeit sein, Sie jedoch einer Lüge überführt werden, kann Ihre Versicherungsgesellschaft die Auszahlung verweigern. Demzufolge ist es empfehlenswert, sich ausreichend Zeit für die Beantwortung der Fragen zu nehmen. Sollten Sie sich absichern wollen, wird Ihnen Ihr Arzt sicher beim Ausfüllen helfen.
Wir beraten Sie gern
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