Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Wer in Deutschland im öffentlichen Dienst tätig ist, erhält Heilfürsorge oder Beihilfe durch seinen Dienstherrn. Dieser erfüllt damit seine Fürsorgepflicht. Ob Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge besteht, hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Außerdem ist die Art der Tätigkeit entscheidend. Egal ob das Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht Ihr Dienstherr ist – es ist immer ratsam, sich für einen Krankheits- oder Pflegefall abzusichern. Wir empfehlen eine Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte.

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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