Im dienstlichen Bereich
Hier kann der Beamte der Polizei eine Pflichtverletzung im Innen- oder Außenverhältnis begehen.
Im Außenverhältnis
Begeht der Beamte der Polizei während seines Dienstes eine Pflichtverletzung, haftet grundsätzlich der Dienstherr. Er kann den Beamten jedoch im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen.
Der Beamte kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln haftbar gemacht werden. Vorsätzlich meint, dass der Schaden absichtlich und im Bewusstsein der Strafbarkeit erzeugt wurde.
Grob fahrlässig heißt, wenn der Beamte der Polizei seine Sorgfaltspflicht besonders schwer verletzt. Er beachtet hierbei nicht, welche offensichtlichen Folgen daraus resultieren werden.
Die möglichen Vorwürfe gegenüber Beamten der Polizei sind vielseitig. Der Vorwurf der Körperverletzung kann schnell ausgesprochen werden. Geschieht das, wird eine strafrechtliche Verfolgung in die Wege geleitet. Dem Beamten der Polizei drohen dann bis zu fünf Jahren Haft (§ 223 StGB) sowie ein Disziplinarverfahren, welches unter Umständen mit dem anschließenden Verlust des Beamtenstatus einhergeht.
Das zeigt exemplarisch auf, wie wichtig eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Beamte der Polizei ist. Auch ohne Verschulden kann es zu einem Rechtsstreit kommen. Da der Rechtsverkehr jedoch äußerst komplex ist, ist ein professioneller Rechtsbeistand elementar, um zu seinem Recht zu gelangen. Sollte das Gerichtsverfahren verloren werden, drohen katastrophale Folgen, die sowohl das Berufs- als auch das Privatleben ruinieren können.
Im Innenverhältnis
Hier können dem Dienstherrn Pflichtverletzungen unmittelbar oder mittelbar zugefügt werden. Bei mittelbaren Schäden handelt es sich beispielsweise um beschädigte dienstlich genutzte Gegenstände. Unmittelbare Schäden stellen Folgeschäden dar, welche der Beamte der Polizei durch sein Handeln hervorruft.
Privater Bereich
Standeswidriges und fehlerhaftes Verhalten im Privatleben kann dazu führen, dass das Ansehen der Dienststelle oder Behörde des Polizeibeamten in Verruf gerät. In solchen Fällen muss der Beamte der Polizei mit einem Straf- und Disziplinarverfahren rechnen.
Die spezielle Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve übernimmt bei Bedarf auch private Rechtsstreitigkeiten. Das können Konflikte und Auseinandersetzungen mit dem Vermieter sein oder gestellte Schadenersatzforderungen, die aus einem Verkehrsunfall resultieren.
Warum eine spezielle Rechtsschutzversicherung?
Der spezielle Rechtsschutz schützt Beamte der Polizei gegen unberechtigte und schnell ausgesprochene Vorwürfe. Da die Anwalts- und Gerichtskosten hierzulande sehr hoch sind, kann das schnell finanziell untragbar werden. Ohne fachmännischen Rechtsbeistand verliert der Polizeibeamte womöglich den Prozess und muss alle Kosten, auch die der Gegenseite, begleichen. Obwohl es nicht sein Verschulden war, muss er auch die Aufwendungen des gegnerischen Anwalts, Sachverständige, Gutachter, Zeugen sowie etwaige Entschädigungskosten zahlen.
Die spezielle Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve legt alle notwendigen Kosten für die Verteidigung und Gutachten durch die Versicherung bis zur Beendigung des Verfahrens aus. Wird der Beamte der Polizei für schuldig befunden, müssen alle Auslagen von ihm erstattet werden.
Die Rechtsschutzversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve weist ungerechtfertigte Vorwürfe, die auch den Ruf des Polizeibeamten schaden können, kompetent zurück.
Viele Beamte der Polizei sind wegen ihres Dienstes auf ihren Führerschein angewiesen. Der spezielle Rechtsschutz der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve kann einen ungerechtfertigten Führerscheinentzug verhindern.