Sie als Beamter im Ruhestand der Polizei haben eine lange Dienstzeit hinter sich und auch wenn Sie Ihren Beruf gerne gemacht haben, folgt nun ein Lebensabschnitt, den Sie in vollen Zügen genießen sollten. Vor allem die finanzielle Absicherung spielt nun eine große Rolle, denn sicher wollen Sie keine Abstriche bei Ihrem bisherigen Lebensstandard machen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve wissen, dass es dazu einigen klugen Entscheidungen im Vorfeld Bedarf.
Ruhegehalt für Beamte im Ruhestand der Polizei
Auch Sie als Beamter im Ruhestand der Polizei sind von den Kürzungen der Rentenzahlungen nicht verschon. Bereits 2001 wurden die Maximalleistung von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt. Daher wird es immer wichtiger rechtzeitig an das Alter oder die Dienstunfähigkeit mit frühzeitigem Ruhestand zu denken. Als Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes dienen:
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Der oberste Satz wird Ihnen erst nach einer 40-jährigen Dienstzeit gewährt. Die 71,75 % beziehen sich dabei auf die Bezüge der letzten 2 Jahre. Die Versorgung ohne Abschläge ist nach 45 Jahre mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten ab dem 65. Lebensjahr möglich. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen werden nicht auf das Ruhegehalt angerechnet, wenn der Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht überschritten wird.
Der Beamte im Ruhestand der Polizei
Ab wann können Sie als Beamter der Polizei in den Ruhestand?
- Sind Sie ab dem 01.01.1947 geboren, gilt die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren
- Für 31.12.1946 Geborene wird die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben
- Für alle, die ab dem 01.01.1964 geboren sind, gilt in den meisten Bundesländern die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
- Sie als Polizei- und Justizvollzugsbeamter treten mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, abschlagsfrei in den Ruhestand.
Haben Sie als Polizeivollzugsbeamter 25 Jahre in Wechselschicht gearbeitet, können Sie zum Ende des Monats nach Vollendung des 61. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Weil Sie eine gesonderte Ruhestandsregelung haben, bekommen Sie einen Ausgleich zu dem finanziellen Nachteil, der sich daraus ergibt. Schwerbehinderte Beamte der Polizei können auf Antrag ab Vollendung des 62. Lebensjahrs in den Ruhestand versetzt werden, ab 65 Jahr abschlagsfrei.
Auch aus folgenden Gründen können Sie als Beamter der Polizei in den Ruhestand versetzt werden:
- bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
- auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat
- infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung des Beamten auf Probe
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve geben Ihnen zu bedenken, dass Sie erst Anspruch nach fünfjähriger Dienstzeit haben. Werden Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und haben das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie bei Dienstfähigkeit Ihre Tätigkeit bei der Polizei wieder aufnehmen. Wenn eine Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe vom Beamtenseite beendet wird, gilt der Anspruch auf Altersgeld, wenn eine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gewünscht wird. Hier muss jedoch eine Dienstzeit von sieben Jahren und davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund nachgewiesen werden. Ebenso wird das Altersgeld erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt.
Kein Anrecht auf Ruhegehalt besteht bei:
- Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Unterhaltsbeitrag für Beamte im Ruhestand der Polizei
Unterhaltsbeiträge können Sie erhalten Sie, wenn Sie innerhalb der ersten 5 Jahre im Amt bei der Polizei dienstunfähig und somit entlassen werden und die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Gleiches gilt für Beamte auf Probe der Polizei, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen. Sie haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt, aber auf Unterhaltsbeitrag.
Mindestversorgung für Beamte der Polizei im Ruhestand
Sobald eine Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall besteht, bekommen Sie ein Unfallruhegehalt und eine Mindestversorgung. Diese kann bei amtsabhängiger Versorgung bis zu 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen. Eine amtsunabhängige Mindestversorgung liegt bei 65 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Führt ein Dienstunfall zur Dienstunfähigkeit, gibt es einen Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.
Altersrente und Ruhegehalt für Beamte der Polizei im Ruhestand
Man kann keinen direkten Vergleich zwischen der Altersrente für Arbeitnehmer und den Versorgungsleistungen für Beamte im Ruhestand der Polizei ziehen, aber generell lässt sich sagen, dass der Beamte aus dem aktiven Dienst der Polizei im Ruhestand finanziell besser gestellt sind.