DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden, besteht für jeden Beamten. Gründe können beispielsweise Unfälle oder chronische Krankheiten, psychische oder psychosomatische Erkrankungen sein.

Referendar und Lehrer stehen oftmals unter großem Stress. Der Schuldienst ist anstrengend: Konflikte, Leistungsdruck, mangelnde Anerkennung, Lärmbelästigung und viele weitere Faktoren können unter anderem Burn-out und Depressionen verursachen. Können Sie Ihren Dienst aufgrund von Krankheit für längere Zeit nicht ausüben, droht die Feststellung Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung, beziehungsweise Entlassung. Treffen kann es Berufsanfänger genauso wie Lehrer, die schon lange unterrichten.

Eine Dienstunfähigkeit ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Auch wenn Sie mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, sind die Fürsorgeleistungen nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Fürsorge für Referendare und Lehrer bei Dienstunfähigkeit

Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung dauerhaft dienstunfähig sind und nicht zu erwarten ist, dass Sie wieder vollkommen dienstfähig werden.

Anspruch auf eine Versorgung durch den Dienstherrn haben Sie fünf Jahre nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Erfüllen Sie die Wartezeit, können Sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.

Maßgeblich für die Höhe des Ruhegehaltes sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und Dienstjahre. In den ersten Jahren erhalten Sie nicht viel mehr als die Mindestversorgung von etwa 35 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 Prozent bis zum Maximum von 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren.

Dienstunfähigkeit bei Referendaren und Lehrern ohne Versorgungsansprüche

Existenzbedrohend wird eine Dienstunfähigkeit bei Beamten in der Ausbildung, der Probezeit und den ersten fünf Dienstjahren. Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Dienstherrn und Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand haben nur Beamte auf Probe und Dienstanfänger, die durch einen Dienstunfall dienstunfähig wurden.

Liegt kein Dienstunfall zugrunde, werden Referendare und Lehrer, welche die Wartezeit nicht erfüllen, in der Regel aus dem Dienst entlassen und für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Sie können prüfen lassen, ob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht. Grundvoraussetzung sind fünf Versicherungsjahre, in denen für mindesten 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. Die Rente richtet sich nach der Versicherungsdauer sowie den erworbenen Entgeltpunkten. Trotz Erwerbsminderungsrente müssen häufig zusätzliche Sozialleistungen beantragt werden. Ein Großteil der Anträge wird abgelehnt.

Bei Entlassung aus dem Dienst haben Sie Anspruch auf Grundsicherung – Ihnen droht der finanzielle und soziale Abstieg.

Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

BU mit unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel

Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel

Höhe der Rente für Referendare und Lehrer

Müssen Sie Ihren aktiven Dienst beenden, benötigen Sie noch etwa 80 Prozent Ihrer gewohnten monatlichen Bezüge, damit Sie Ihren Lebensstandard beibehalten und finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Als Empfehlung gilt eine Rente von monatlich mindestens 1.000 Euro zu vereinbaren. Ist der Auszahlungsbetrag zu gering, sodass Sie Sozialleistungen beantragen müssen, wird die Rente angerechnet.

Finanzieller Schutz durch private Absicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve ist sowohl für Referendare und Dienstanfänger als auch für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten, die beste Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzusichern.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel. Schließen Sie eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel ab, besteht die Gefahr, dass Leistungen bei Dienstunfähigkeit verwehrt werden.

Dienstunfähigkeit bedeutet nicht, dass Sie auch berufsunfähig sind. Wenn Sie Ihren Schuldienst zu weniger als 80 Prozent leisten können, gelten Sie als dienstunfähig. Berufsunfähig sind Sie erst, wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können.

Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Referendar und Lehrer

Aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve erhalten Referendare und Lehrer die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente - auch bei Entlassung und zusätzlich zum Ruhegehalt.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve:

  • Garantie auf die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente
  • Auch in Kombination mit einem Produkt der Altersvorsorge
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
  • Ändert sich Ihr Absicherungsbedarf können problemlos Anpassungen vorgenommen werden, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Referendare
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe, können vereinbart werden
  • Dynamikoption – für den Ausgleich inflationsbedingter Verluste

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats, in der Probezeit sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten.

Die Gesundheitsprüfung bei Referendar und Lehrer

Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen und Beschwerden beantworten. Außerdem möchte das Versicherungsunternehmen wissen, welche Tätigkeit Sie ausüben, welchen sportlichen Aktivitäten Sie nachgehen und ob Sie rauchen.

Beantworten Sie die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten Sie wirklich dienstunfähig werden, können sich verschwiegenen Krankheiten oder Falschaussagen negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ob die Angaben in Bezug zu Ihrer Erkrankung stehen, ist nicht relevant.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve persönlich und unverbindlich.

Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Sie sind Referendar, stehen als Dienstanfänger am Anfang Ihrer Karriere im Schuldienst oder sind schon seit vielen Jahren als Lehrer tätig? Dann wissen Sie, wie anstrengend die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sein kann. Entgegen der landläufigen Meinung, Lehrer hätten viel Freizeit und könnten in den Ferien wie die Schüler ausspannen, opfern Sie Ihre Freizeit für Unterrichtsvorbereitungen, dem Korrigieren von Testaufgaben oder Weiterbildungen.

Der Schulalltag kann Referendare und Lehrer an ihre Grenzen bringen. Lärm, viel zu große Klassen, wenig Freizeit, überkritische Eltern, Druck und wenig Anerkennung führen zu permanentem Stress und Überforderung, wodurch psychische Erkrankungen, wie Depressionen oder Burn-out hervorgerufen werden können. Aber auch Erkrankungen der Stimme und Unfälle in der Freizeit sind Gründe von Dienstunfähigkeit.

Warum benötigen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wann können Referendare und Lehrer für dienstunfähig erklärt werden?

Welche Folgen kann eine Dienstunfähigkeit nach sich ziehen?

Was ist das Besondere einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer?

Wie hoch sollte die vereinbarte Rente für Referendare und Lehrer angesetzt werden?

Wie hoch sind die monatlichen Beiträge für Referendare und Lehrer?

Warum erfolgt bei Referendaren und Lehrern zunächst eine Gesundheitsprüfung?

Wie lange erhalten Referendare und Lehrer eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Kann die Rentenhöhe von Referendaren und Lehrern später geändert werden?

Ist eine Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung von Referendaren und Lehrern möglich?

Kontaktieren Sie uns

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Referendare und Lehrer können Sie sich perfekt gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve beraten Sie gern persönlich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
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