Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Enthält Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine „unechte Dienstunfähigkeitsklausel“, kann der Versicherer ein Zweitgutachten anfordern oder selbst prüfen. Ein Prozess, der sich über viele Monate hinziehen kann – eine extreme psychische und finanzielle Belastung für Referendare und Lehrer. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Referendaren, Lehrern in der Probezeit und Dienstanfängern keinen ausreichenden Schutz bei Dienstunfähigkeit. Möglicherweise haben sie Ihre Beiträge jahrelang umsonst gezahlt.
BU mit unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel
Beispiel einer unvollständigen Klausel:
"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit". Von Entlassung ist keine Rede. Lehrer, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand gehen können, erhalten keine Leistungen. Nur bei Beamten, welche bei Dienstunfähigkeit nicht entlassen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen eine Berufsunfähigkeitsrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel
Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie sicher gehen, dass die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn gleichzeitig als Berufsunfähigkeit anerkannt. Auch bei Entlassung wird eine Rente ohne weitere Prüfungen gezahlt.
Umfassenden Schutz bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Sollten Sie als dienstunfähig eingestuft werden, erhalten Sie ohne weitere Überprüfung die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Die Rentenzahlungen bieten finanzielle Sicherheit und ermöglichen es Ihnen, Versorgungslücken zu schließen und den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.