DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Ob Beamter, Selbstständiger Arbeitnehmer, Rentner oder Sozialhilfeempfänger – jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist verpflichtet, sich mit einer Krankenversicherung gegen die finanziellen Folgen von Krankheit abzusichern. Werden ambulante oder stationäre Behandlungen notwendig, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Der Krankenversicherungspflicht gegenüber besteht für Krankversicherungen Kontrahierungszwang. Das heißt, aufnahmeberechtigte Personen dürfen nicht abgewiesen werden. Aus diesem Grund bieten private Versicherungsunternehmen seit 2009 einen Basistarif an. Für alle anderen Tarife gilt kein Aufnahmezwang. Der Basistarif bietet eine Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das duale Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung existiert in Deutschland bereits seit über 100 Jahren. Seit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Damals wie heute wechseln Personen mit hohem Einkommen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, wo das Einkommen bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt wird.

Wer darf sich privat krankenversichern?

Die Krankenfürsorge des Dienstherrn für Referendare und Lehrer

Der Dienstherrn ist seinen Beamten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Referendare und Lehrer haben Anspruch auf Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr mindestens 50 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. An den Beiträgen zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt er sich nicht.

Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Jedes Bundesland kann seine eigenen Beihilfeverordnungen erlassen. Viele Länder, dazu gehört auch Nordrhein-Westfalen, orientieren sich an den Regeln des Bundes für Bundesbeamte. Erstattet werden:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 Prozent erhalten beihilfeberechtigte Partner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung werden nur noch die verbleibenden 20 bis 50 Prozent abgesichert. Teilkostenversicherungen werden ausschließlich von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve, angeboten.

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Leistungen der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Krankenversicherung für Angestellte und freiberuflich tätige Lehrer

Häufig werden Lehrer nicht sofort zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, sondern zunächst angestellt. Mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze müssen Sie sich wieder gesetzlich krankenversichern. Waren Sie während des Referendariats privat versichert, können Sie mit einer Anwartschaftsversicherung Ihre Krankenversicherung ruhen lassen. Bei Ihrer späteren Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit kann die private Krankenversicherung problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Möglicherweise werden Referendare weder verbeamtet noch angestellt, sondern arbeitslos. Erhalten Sie Hartz 4 und sind Sie privat versichert, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. In diesem Fall können Sie problemlos in den Basistarif wechseln. Beiträge und Leistungen sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.

Private Krankenversicherung für Familienangehörige von Referendar und Lehrer

Beihilfeberechtigte Partner und Kinder können ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Ehepartner von Referendar und Lehrer sind beihilfeberechtigt, wenn sie im Jahr vor der Antragstellung ein Einkommen unter der vom Bundesland vorgegebenen Einkommensgrenze erzielt haben. Diese Grenze liegt in Nordrhein-Westfalen bei einem Jahreseinkommen von18.000 Euro. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange Anspruch auf Kindergeld besteht, maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Eine Familienversicherung wird nur von gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Bei privaten Versicherungsunternehmen muss für jedes Familienmitglied ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Für Referendar und Lehrer ist die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe eine kostengünstige Absicherung. Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve persönlich und unverbindlich.

Private Krankenversicherung FAQ

Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung haben Referendare und Lehrer?

Beteiligt sich der Dienstherr an den Krankenversicherungsbeiträgen von Referendaren und Lehrern?

Was ist pauschale Beihilfe für Referendare und Lehrer?

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung Referendaren und Lehrern?

Wie hoch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Warum wird vor der Aufnahme in die PKV eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?

Was ist die „Öffnungsaktion“ privater Krankenversicherungen?

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung Referendaren und Lehrern?

Was ist mit der privaten Krankenversicherung, wenn Lehrer angestellt werden?

Welche Vorteile bringt eine Anwartschaftsversicherung für Referendare und Lehrer?

Kontaktieren Sie uns

Sie wünschen eine umfassende, persönlich Beratung? Sprechen Sie uns an. Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve sind gern für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Erikastraße 64
47533 Kleve
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