Wer darf sich privat krankenversichern?
Zugang zur privaten Krankenversicherung haben Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit (2021) 64 350 Euro brutto im Jahr liegt. Für Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte gilt diese Voraussetzung nicht. Sie können sich unabhängig von der Höhe des Einkommens privat krankenversichern. Privatversichert sind etwa 10 Prozent der Bürger Deutschlands. Alle anderen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig- oder familienversichert.
Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf erlischt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Referendare, beziehungsweise Beamte auf Widerruf, können sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Referendaren bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Kleve einen speziellen, vergünstigten Anwärtertarif an.