Private Krankenversicherung der DBV
Schauen Sie sich auch die starken Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV für Lehrer und Referendare an.
Gerade in jungen Jahren ist eine Dienstunfähigkeit noch kein Thema, über welches Referendar und Lehrer sich große Sorgen machen. Dass hauptsächlichst Beamte kurz vor der Pensionierung dienstunfähig werden, ist jedoch eine falsche Annahme. Frauen, die für dienstunfähig erklärt werden, sind im Durchschnitt 46 Jahre und Männer 48 Jahre alt. Bis zum regulären Ruhestand sind es noch etwa 20 Jahre. Vor allem Lehrer fühlen sich oftmals überfordert, stehen unter Stress und erfahren nur wenig Anerkennung für Ihre Leistungen.
Psychische Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen können zu längeren Fehlzeiten und letztendlich zur Dienstunfähigkeit führen. Die Entscheidung, ob ein Referendar oder Lehrer dienstunfähig ist, trifft der Dienstherr. Als dauerhaft dienstunfähig können Sie eingestuft werden, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten können oder wenn Sie krankheitsbedingt innerhalb der letzten 6 Monate Ihren Dienst weniger als 3 Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig werden.
Welche finanziellen Auswirkungen dies für Sie hat, ist abhängig von Ihrem Beamtenstatus und den geleisteten Dienstjahren. Beamte auf Widerruf und auf Probe sowie Dienstanfänger in den ersten fünf Jahren haben noch keinen Anspruch auf eine Versorgung durch den Dienstherrn. Mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden Beamte auf Probe und auf Lebenszeit, wenn sie durch einen unverschuldeten Dienstunfall nicht mehr dienstfähig sind, und Beamte auf Lebenszeit, die eine 5-jährige Wartezeit erfüllen.
In den ersten Jahren erhalten Sie eine Mindestversorgung. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,79375 Prozent. Nach 30 Dienstjahren erhalten Sie etwas mehr als 50 % der letzten Dienstbezüge als Ruhegehalt. Nach 40 Dienstjahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Ihre Existenz im Ernstfall sichern. Die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn sind zwar sehr umfangreich, bieten aber vor allem für Dienstanfänger keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit.
Ist die Versetzung in den Ruhestand nicht möglich, erfolgt die Entlassung. Der Dienstherr wird Sie für Ihre geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Wurden für Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, besteht die Möglichkeit, eine kleine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Eine Dienstunfähigkeit kann Sie zu jeder Zeit in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten, als auch für Referendare und Dienstanfänger eine hervorragende Möglichkeit, sich vor dem Ruin zu schützen.
Sie möchten sich gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth persönlich und unverbindlich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und weiteren Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.