Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Schauen Sie sich auch die starken Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Lehrer und Referendare an.
Eine Krankenversicherung ist für jeden deutschen Staatsbürger, der nicht anderweitig abgesichert ist, beispielsweise durch Heilfürsorge, gesetzlich vorgeschrieben. Beamte können sich grundsätzlich gesetzlich oder privat krankenversichern. Für eine private Absicherung muss im Gegensatz zu Arbeitnehmern kein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt werden. Während Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Angestellten übernehmen, erhalten Referendar und Lehrer von ihrem Dienstherrn Beihilfe.
An den Versicherungsbeiträgen beteiligen sich nur die Bundesländer Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen in Form der pauschalen Beihilfe. In allen anderen Ländern zahlen Beamte den kompletten Beitrag zur gesetzlichen wie zur privaten Krankenversicherung aus eigener Tasche. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr im Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfall einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Wie hoch der Anteil genau ist, kann jedes Bundesland individuell festlegen.
Die Beihilfebemessungssätze sind daher nicht in allen Bundesländern identisch. Der Freistaat Bayern hat, wie die meisten Bundesländer, die Beihilfebemessungssätze des Bundes für Bundesbeamte übernommen. Höhe der Erstattungen für Referendar und Lehrer in Bayern:
Kosten, die nicht vom Dienstherrn übernommen werden, müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bietet Beamten die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B an. Vision B ist eine Teilkostenversicherung, deren Beiträge besonders kostengünstig sind. Weitere Vorteile sind unter anderem:
Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus können Sie selbst wählen. Private Krankenversicherungen erstatten Ärzten höhere Honorare als gesetzliche Versicherungen. Dies kommt den Versicherten zugute, indem sie meist schneller Termine bei Fachärzten erhalten und auch in Arztpraxen kaum Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Für den Fall einer stationären Behandlung kann Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer vereinbart werden.
Beihilfekonforme Tarife bieten gesetzliche Krankenkassen nicht an. Das heißt, entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, müssen Sie den vollen Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Beihilfe können Sie in der Regel nur für Leistungen erhalten, die nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden, beispielsweise im Bereich Zahnersatz. Grundlage der Beitragsberechnung ist das Bruttoeinkommen. Umso höher das Einkommen, desto höher die Beiträge. Die aufgrund des medizinischen Fortschritts und des demografischen Wandels entstandenen Finanzierungsengpässe wurden bisher durch Reformen kompensiert.
Was fortschrittlich klingt, sind Leistungskürzungen oder -streichungen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gleichen sich zu etwa 95 %. Nur bei den Zusatzleistungen haben die Kassen freie Hand. Der einheitliche Beitragssatz liegt bei 14,6 % plus Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Rentabel könnte die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte mit vielen im Haushalt lebenden Kindern sein. In der Familienversicherung können Kinder und der nicht selbst sozialversicherungspflichtige Partner kostenfrei mitversichert werden.
Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihre individuellen Fragen zum Thema Krankenversicherung und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch.