Die Krankenversicherungspflicht für Referendare und Lehrer
Für Sie als Referendar und Lehrer sowie für jeden anderen Bürger der Bundesrepublik Deutschland gibt es sogenannte Pflichtversicherungen, wie die Krankenversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit der Krankenversicherung genießen Sie als Referendar und Lehrer die Gewissheit, dass Kosten für Operationen und Behandlungen übernommen werden und Sie vor finanziellen Belastungen geschützt sind. Damit soll verhindert werden, dass lebensnotwendige Eingriffe aufgrund von fehlendem Kapital nicht durchgeführt werden können.
Unfälle sowie damit verbundene Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden können zu hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen, die Sie schnell in finanzielle Schieflage bringen können. Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung eingeführt. Ohne diese dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Natürlich ist auch das Privat- und Berufsleben täglich von vielen Risiken begleitet. Auch hier können Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen von den Geschädigten auf Sie zukommen, sollte ein Schaden entstanden sein, den Sie verursacht haben. Hier springt die private Haftpflichtversicherung ein und übernimmt die Forderungen.
Doch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth geben Ihnen als Referendar und Lehrer zu bedenken, dass diese nicht in Ihrem Dienst greift und Sie eine zusätzliche Diensthaftpflichtversicherung benötigen, die auch das Schlüsselverlustrisiko abgedeckt. Sollten Sie den Schulschlüssel verlieren, muss in der Regel die gesamte Schließanlage der Schule ausgetauscht werden. Ohne den Versicherungszusatz müssen Sie für die Kosten aufkommen und diese liegen oft im fünfstelligen Bereich.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Möchten Sie als Referendar und Lehrer während Ihrer gesamten Laufbahn möglichst wenig Sorgen um Ihr Gehalt machen, dann empfehlen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Sollte es einmal dazu kommen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen für dienstunfähig oder berufsunfähig erklärt werden, fällt von einem auf den anderen Tag Ihr Einkommen weg. Jetzt wird es schwer den täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie als Referendar und Lehrer vor diesen finanziellen Risiken.