Was versteht man unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Während Sie aktiv am Berufsleben teilnehmen, zahlen Sie für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung monatliche Beiträge, sodass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss festgelegte monatliche Rente erhalten können. Bei Vertragsabschluss ist nicht nur wichtig, dass Sie festhalten, bis zu welchem vollendeten Lebensjahr Sie abgesichert sein möchten, sondern auch das Datum, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll. Selbstredend bestimmen Sie Ihren wahrscheinlichen Rentenbeginn hierbei selbst. Um adäquat finanziell abgesichert zu sein, ohne dass eine Lücke entsteht, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bis zum Bezug der Altersrente.
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung?
Da Sie als Beamter im Lehrerberuf stets der Gefahr unterliegen, allein aufgrund einer Dienstunfähigkeitserklärung durch Ihren Dienstherrn, auch ohne ärztliche Diagnose oder anderweitige Atteste, aufgrund psychischer oder körperlicher Probleme aus dem Dienst entlassen zu werden, ist für Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare von besonderer Relevanz. Denn sollten Sie die Bedingungen zum Erhalt von Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erfüllen, stehen Sie ohne jegliches Einkommen da. Daher empfehlen wir unbedingt darauf zu achten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, um sich so automatisch in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umzuwandeln. Dies gewährleistet Ihnen eine umfängliche finanzielle Absicherung.
Berufsunfähigkeitsgründe
Selbst während Ihrer Freizeit, zum Beispiel beim Korrigieren von Arbeiten oder Klausuren, stehen Sie als Lehrer unter großen psychischen Belastungen. Weiterhin tragen Sie gegenüber Ihren Schülern eine gesteigerte Verantwortung seit der Einführung des G8-Systems, da Sie weniger Zeit zur Verfolgung des eigentlichen Bildungsauftrages zur Verfügung haben. Zusätzlich unterliegen Sie aufgrund steigender Respektlosigkeit und dadurch resultierender Auseinandersetzungen mit den Schülern weiteren Belastungen. Das Auftreten psychischer Probleme, die eine Berufsunfähigkeit hervorrufen können, werden zusätzlich dadurch gefördert, dass Sie als Lehrer sich nicht allein gegenüber den Schülern, sondern auch deren Eltern sowie Ihrer Schulleitung gegenüber ständig rechtfertigen müssen. Eine Studie des Analysehauses Morgen & Morgen aus 2015 hat ergeben, dass bereits ca. 31 % der Berufsunfähigkeitsursachen auf psychischen Problemen basieren.
Sollten Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen?
Damit Sie im Ernstfall adäquat abgesichert sind, halten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz als Spezialist für Versicherungen im öffentlichen Dienst im Rahmen einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare optimalen Schutz für Sie bereit. Zwar muss zwischen angestellten sowie verbeamteten Lehrern unterschieden werden, jedoch ist die Absicherung durch den Staat generell eher unzureichend. Während Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe lediglich dann Unterhaltsansprüche gegenüber dem Staat beantragen können, sofern Dienstbeschädigungen oder Dienstunfälle die Berufsunfähigkeitsursache sind, erhalten Beamte auf Lebenszeit bei vorzeitigem oder regulärem Austritt aus dem Berufsleben das sogenannte Ruhegehalt. Auch hier raten wir dringend zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da auch das Ruhegehalt niedriger ausfällt als das reguläre Monatsgehalt. Da ausschließlich bei Erfüllung größter Voraussetzungen die Deutsche Rentenversicherung eine geringere Erwerbsminderungsrente leistet, sollten auch angestellte Lehrer, welche keinerlei Ansprüche auf beamtenrechtliche Versorgungsansprüche besitzen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.