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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen und Funktionsweise: So erhalten Beamte der Polizei, Justiz und Zoll ihre Beihilfe

Als Beamter der Polizei, bei der Justiz oder im Dienst der Zollbehörden steht Ihnen die sogenannte Beihilfe im Krankheitsfall zu. Zwar erhalten Beamte in bestimmten Bundesländern freie Heilfürsorge, in den meisten jedoch nicht. Da über die Beihilfe nur ein Teil der Krankheitskosten übernommen wird, benötigen Sie für die verbleibenden Aufwendungen eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Bei der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz erfahren Sie mehr über dieses System!

Wie funktionieren beihilfekonforme Krankenversicherung und Beihilfe in der Praxis?

Wer Beamter ist und keine freie Heilfürsorge erhält, hat automatisch einen Anspruch auf Beihilfe, denn eine der beiden Leistungen muss in allen Bundesländern gewährt werden. Über die Beihilfe erstattet der Dienstherr unmittelbar mindestens 50 % und maximal 80 % der Krankheitskosten. Den Rest – also 50 % bis 20 % – übernimmt die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz.

Die Funktionsweise der Beihilfe

Hinter der Beihilfe steckt ein Fürsorgesystem, dass es in dieser Form nur in Deutschland und auch nur für Beamte gibt. Denn anders als beim Arbeitgeber-Anteil zur Krankenversicherung, übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe nicht die monatliche Prämie, sondern die Krankheits- und Behandlungskosten selbst. Er erstattet Ihnen also einen Teil des vom Arzt in Rechnung gestellten Betrages.
 
Damit ist die Beihilfe keine „Pauschale“ und unterscheidet sich damit vom Beitrag zur Krankenversicherung. Die Beihilfe wird nur dann gezahlt, wenn tatsächlich Behandlungskosten angefallen sind und dann auch nur in der Ihnen zustehenden Höhe. Wie umfassend die Aufwendungen übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Beihilfesatz. Die Erstattungssätze sind bundesweit weitestgehend identisch und betragen:

  • 50 % für ledige Beamte ohne Kinder.
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern.
  • 70 % für den Ehegatten eines Beamten oder Soldaten, wenn sein Einkommen bestimmte Jahresgrenzen nicht überschreitet und nicht bereits eine Sozialversicherungspflicht besteht.
  • 80 % für Kinder und Waisen.

Als Familienvater mit zwei Kindern, der Anspruch auf Beihilfe hat, würde der Dienstherr bei einem Rechnungsbetrag in Höhe von 100 Euro, 70 Euro an Sie überweisen. Ihren Kindern würden in diesem Fall jeweils 80 Euro zustehen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz müsste in diesem Fall für jeweils 30 bzw. 20 Euro aufkommen.

So funktioniert die beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine „spezielle“ Form der privaten Krankenversicherung (PKV), die an die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten angepasst ist. Das bedeutet vor allem: Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz übernimmt nur die Kosten, die nach der Erstattung durch die Beihilfestelle verbleiben. Damit sichern Sie genau die Deckungslücke zwischen tatsächlichen Kosten und Beihilfe-Erstattung ab und zahlen nicht mehr, als Sie im Leistungsfall tatsächlich erhalten.
 
Anpassungen, wie sie in der behilfekonformen Krankenversicherung möglich sind, gibt es in der gesetzlichen Kasse nicht. Hier können Sie sich nur zu 100 % versichern, was durch den Anspruch auf Beihilfe keinen Sinn macht. In der Regel zahlen Sie als gesetzlich versicherter Beamter – abgesehen von bestimmten Ausnahmen, in denen dieser Weg sinnvoll ist – einen unnötig hohen Beitrag. Zudem steht Ihnen nur Beihilfe zu, wenn Sie eine entsprechende Rechnung vorweisen können, die Sie als Kassenpatient nur in wenigen Fällen erhalten.
 
Da hinter der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte eine „klassische“ PKV steckt, haben Sie mit der Mitgliedschaft bei uns alle für Privatpatienten typische Vorteile:

  • Sie wählen aus zahlreichen Zusatzleistungen, etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
  • Wir erstatten auch die Aufwendungen für komplexe Zahnbehandlungen zu 100 %.
  • Im Ausland entspricht der Leistungsumfang dem Inländischen.
  • Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr.

Ob Sie als Beamter der Polizei mit der beihilfekonformen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Kasse besser versorgt sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Vielmehr sollten Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf sowie passende Lösungen mit Ihrem Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz besprechen. Wir stehen Ihnen mit unserem umfassenden Knowhow zur Seite!

Wie laufen Antragsstellung und Auszahlung der Beihilfe Polizei ab?

Beihilfe wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf schriftlichen Antrag an die zuständige Beihilfestelle gewährt. Um sich etwas Aufwand zu sparen, ist es empfehlenswert, Rechnungen und Belege zunächst zu sammeln und dann auf einmal einzureichen. Zuständig für die Festsetzung der Beihilfe sind bei Bundesbeamten das BVA oder das BADV. In den Ländern bestehen eigene Zuständigkeiten (in NRW etwa beim LBV, in Bayern beim LfF).
 
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Entstehung der Aufwendungen eingereicht werden, wobei eine Verlängerung dieser Frist aus triftigen Gründen möglich ist. Außerdem sollte die Summe der beantragten Leistungen (bei Bundesbeamten) mindestens 200 Euro betragen, es sei denn Sie hatten keine höheren Aufwendungen. Die Erstellung und Einreichung eines Beihilfeantrages laufen wie folgt ab:

  • 1. Sie zählen alle Rechnungsbeträge zusammen und schreiben die Summe ins entsprechende Feld auf dem Antrag. Die übrigen Felder, insbesondere Ihre persönlichen Daten, füllen Sie aus oder übernehmen diese bei elektronisch zu stellenden Anträgen aus der Datenbank.
  • 2. Sie geben an, um welche Art von Aufwendungen (etwa Unfallkosten) es sich handelt, legen Kopien der Rechnungen als Anlage bei und unterschreiben den Antrag. Da Sie die Rechnungen nicht mehr zurückerhalten, sollten Sie keinesfalls Originale abschicken.
  • 3. Der Antrag wird bearbeitet. Im Anschluss erhalten Sie einen Beihilfebescheid, der Höhe und Zusammensetzung der Beihilfe ausweist. Bei Unstimmigkeiten haben Sie die üblichen Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten.

Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte der Polizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz läuft die Erstattung nach demselben Muster ab. Bei uns sollten Sie jedoch beachten, dass eine Einreichung sich gegebenenfalls auf Ihre Beitragsrückerstattung auswirkt – diese daher zunächst ausrechnen und mit der möglichen Erstattung vergleichen.

Beihilfefähigkeit und Belastungsgrenze: Das gibt es noch zu wissen

Als Beamter der Polizei steht Ihnen grundsätzlich Beihilfe in Höhe des persönlichen Erstattungssatzes zu. Dabei sind jedoch zwei Ausnahmen zu beachten:

  • Manche Aufwendungen, etwa besonders teure Behandlungen, sind nicht beihilfefähig.
  • Für Beamte auf Probe und Lebenszeit ist der Eigenanteil von zwei Prozent im Jahr zu beachten.

Welche Kosten übernommen werden und wofür es keine Beihilfe gibt, richtet sich nach der für Ihren Dienstherrn geltenden Beihilfeverordnung. Die Belastungsgrenze ist mit der Selbstbeteiligung einer Versicherung zu vergleichen. Erst nachdem Sie krankheitsbedingte Aufwendungen in Höhe von zwei Prozent Ihrer Jahresbezüge selbst übernommen haben, erhalten Sie Beihilfe. Dieser Selbstbehalt wird mit dem ersten Beihilfebescheid des Jahres verrechnet.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Möchten Sie mehr über das System der Beihilfe und Ihre Vorteile als Beamter der Polizei, der Justiz oder des Zolls erfahren? Interessieren Sie sich für den Abschluss der beihilfekonformen Krankenversicherung? Kommen Sie zu uns! Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist jederzeit für Sie da!

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

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Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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