Gibt es für Referendare besondere Versicherungen?
Prinzipiell ist der Versicherungsschutz von Lehrern sowie Referendaren identisch. Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Studenten ist bereits bei Beginn des Referendariats absolut sinnvoll und wird von uns, DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, empfohlen. Dabei sollten Sie auf jeden Fall bedenken, dass Ihr Dienstherr bereits während der Referendariatszeit auch ohne ärztliche Diagnose beschließen kann, dass Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme dienstunfähig sind.
Da Sie als Referendar für Schäden, welche sich während Ihrer Dienstzeit ereignen, sogar mit Ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden, ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung, als besondere Form der Haftpflichtversicherung, absolut sinnvoll und angeraten. Denn sollten Ihnen beispielsweise Schulschlüssel abhandenkommen, wären Sie hierdurch gegen finanzielle Folgen abgesichert. Bei einer Krankenversicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese die von Ihrem Dienstherrn gewährte Beihilfe miteinschließt.
Welche Versicherungen für Referendare und Studenten konkret für Sie als Referendar besonders relevant sind, haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz in unserem Artikel „Wichtige Versicherungen für Lehrer und Referendare“ zusammengestellt.
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare notwendig?
Spätestens dann, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme längerfristig Ihren Beruf als Referendar nicht mehr ausüben können, wird Ihnen die Relevanz einer Dienstunfähigkeitsversicherung bewusst. Denn die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Studenten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, als erweiterte Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, leistet in diesem Falle monatliche Rentenzahlungen an Sie, damit Sie Ihren derzeitigen Lebensstandard erhalten können. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung würde keinerlei Zahlungen leisten, sollten Sie durch Ihren Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Ein derartiges Risiko frühzeitig adäquat abzusichern ist auf jeden Fall ratsam, da allein die Dienstunfähigkeitserklärung durch Ihren Dienstherrn, auch ohne ärztliches Attest, Sie aus Ihrem Beruf verabschieden könnte.