DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in KoblenzDienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare
DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. – Koblenz – Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Lehrer an einer Schule werden Sie mit sehr vielen Schülern konfrontiert. Denen möchten Sie den erforderlichen und auch vorgeschriebenen Lehrstoff vermitteln, müssen nach dem Unterricht den folgenden Schultag planen, Klassenarbeiten kontrollieren oder erstellen und letztlich auch die sozialen Aufgaben der Eltern übernehmen. Es werden enorme Ansprüche an Sie gestellt, was ungeheuren Stress und viel Druck erzeugen kann. Im schlimmsten Fall kann das zu einer Dienstunfähigkeit führen. Um für diesen Fall optimal gewappnet zu sein und keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen, können wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Ihnen eine Dienstunfähigkeitsversicherung wärmstens empfehlen. Schließen Sie diese so früh wie möglich ab, um in den Genuss preiswerter Tarife zu kommen.
Beamter auf Probe und auf Widerruf
Wenn Sie Beamter auf Widerruf oder Probe sind, wird man Sie bei einer Dienstunfähigkeit, die auf einer Krankheit basiert, voraussichtlich entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Leider wird Sie in diesem Fall der Staat in keiner Weise finanziell unterstützen.
Beamter auf Lebenszeit
Als verbeamteter Lehrer können Sie bei einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ein Ruhegehalt beanspruchen. Die Höhe hängt von der geleisteten Dienstzeit ab und steigert sich jährlich. Da sich allerdings das Ruhegehalt nur auf einen Bruchteil des gewohnten Gehalts beläuft, entsteht eine Versorgungslücke. Diese kann bequem mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden, so dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.
Wann erklärt man Sie für dienstunfähig?
Bei verbeamteten Lehrern spricht man nur von einer Dienstunfähigkeit. Die Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Erkrankung wird dann wirksam, wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate weniger als drei Monate Ihren Dienst nicht verrichten konnten. Außerdem darf innerhalb der nächsten sechs Monate keine völlige Genesung bzw. Dienstfähigkeit zu erwarten sein. Eine Dienstunfähigkeit ist nicht mit einer Berufsunfähigkeit zu verwechseln.
Bei einer Dienstunfähigkeit ist es Ihnen durchaus noch möglich, einen Beruf. Nach den Richtlinien der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie keine Leistungen beanspruchen. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV verfügen Sie über ein garantiertes Ruhegehalt, auch wenn Sie noch einen anderen Beruf ausüben könnten.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
Mit uns können Sie rechnen
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz beugen Sie finanziellen Einbußen bei Krankheit oder Unfall wirksam vor. Nach einer fünfjährigen Probezeit erhalten Sie bei einer Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von mindestens 1.400 Euro. Bedenken Sie, dass nach 40 Dienstjahren Ihr Ruhegehalt maximal 72 % Ihres letzten Gehalts beträgt. Schließen Sie diese Versorgungslücke effektiv mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV. Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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sowie nach Vereinbarung
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