Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung, kurz PKV, basiert auf dem sogenannten Kapitaldeckungsprinzip. Es besagt, dass jeder Versicherte einen seinem persönlichen Zustand, dem Alter und dem Beruf entsprechenden Beitrag einzahlt. Je riskanter Ihre Tätigkeit bei der Polizei, je älter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen Sie haben, desto höher ist die monatliche Prämie zur privaten Krankenversicherung. Umgekehrt gilt dasselbe.
In der PKV schließen Sie einen zivilrechtlich wirksamen Versicherungsvertrag mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, in dem Sie unter anderem Folgendes regeln können:
- Leistungsumfang im Krankheitsfall
- Höhe einzelner Zusatzleistungen, etwa für Brillen und Psychotherapie
- Vertragslaufzeit
- Selbstbeteiligung (vergleichbar mit Kfz- und anderen Versicherungen)
Kurz gesagt: Sie entscheiden selbst über Ihre Leistungen, wir als Versicherer dürfen keine einseitigen Kürzungen oder gar Streichungen vornehmen. Außerdem darf der Beitrag nicht ohne Ihre Zustimmung um mehr als einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz erhöht werden.
Für Beamte der Polizei ist die Möglichkeit zur Anpassung der privaten Krankenversicherung an den Beihilfeanspruch sehr praktisch, die es sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt. Dadurch, dass sich Ihr Dienstherr mit mindestens 50 % an den Krankheitskosten beteiligt, muss die PKV nur den verbleibenden Anteil übernehmen. Das wirkt sich unmittelbar auf die monatliche Prämie aus.