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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Polizei, Justiz und Zoll

Polizei, Justiz und Zoll

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hat sich auf den Bereich Innere Sicherheit spezialisiert. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsverbänden im DBB sind wir einer der spezialisierten Ansprechpartner in Deutschland für Polizeibeamte bei der Landespolizei und Bundespolizei sowie für Justizvollzugsbeamte und Zollbeamte.
Den spezielle Versicherungsbedarf dieser Beamten im Bereich Innere Sicherheit zeigen wir in unseren Beratungsgesprächen auf und bieten bedarfsgerechte Absicherungsmöglichkeiten.

Folgende Themen sind für diese Berufsgruppen relevant:

  • Beihilfekonforme Krankenversicherung
  • Kleine / große Anwartschaft bei Anspruch auf Heilfürsorge
  • Pflegepflichtversicherung
  • Invaliditätsabsicherung bei Unfällen / Wehrdienstbeschädigung
  • Haftungsgrundlagen ( Diensthaftpflicht)
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Waisenrente)
  • Pensionsansprüche / Altersabsicherung

Die Polizeibeamten, Justizbeamten und Zollbeamte haben daher hohen Informations- und Beratungsbedarf welchen wir als Ansprechpartner Ihnen bieten und verantwortungsvoll zum Wohl des Beamten damit umgehen.

Krankenversorgung Polizei, Justiz und Zoll

Polizeibeamte bei der Landespolizei haben in der aktiven Dienstzeit je nach Bundesland Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beihilfeanspruch richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift des Dienstherrn. Bei der Bundespolizei besteht für die Bundespolizisten Anspruch auf Heilfürsorge.

Die Leistungen der Heilfürsorge umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen.  Sie ähneln grundsätzlich den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch auf Heilfürsorge endet mit regulärer Beendigung der Dienstzeit oder durch vorzeitiges Dienstzeitende aufgrund Dienstunfähigkeit. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für jeden Beamten in der Inneren Sicherheit als Pensionär ein Beihilfeanspruch gemäß Beihilfevorschrift, somit muss sich dieser Beamte Privat Krankenversichern.

Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung erstrecken sich nicht auf die berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen. Diese haben einen Beihilfeanspruch, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
 
Heilfürsorgeberechtigte benötigen:

  • Kleine oder große Anwartschaft
  • Private Pflegepflichtversicherung
  • Eventuell Ergänzungsversicherung zur Heilfürsorge

Beihilfeberechtigte Beamte benötigen:

  • Beihilfekonforme private Krankenversicherungen
  • Private Pflegepflichtversicherung
  • Beihilfeergänzungstarif

Die DBV bietet Ihnen eine beihilfekonforme private Krankenversicherung mit Top Leistungen, niedrigen Beiträgen, attraktiven Beitragsrückerstattungen, Bonusprogrammen und dem Gesundheitsservice 360° an. Zusätzlich bieten wir mit der App DBV Meine Gesundheit die Möglichkeit schnell, einfach und digital die Rechnungen an die DBV weiterzuleiten.

Gerne informieren wir Sie zur Krankenversicherung der DBV und erstellen ein bedarfsgerechtes und individuell nach Ihren Wünschen zugeschnittenes Angebot.

Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Im Beamtentum wird zwischen dem Status des Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und dem Beamten auf Lebenszeit unterschieden. Der aktuelle Status sowie die Ursache, welche zur Dienstunfähigkeit führt, entscheiden über die Ansprüche und Versorgung des dienstuntauglichen Beamten. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes bzw. der teilweise abweichenden Ländergesetze geregelt.

Versorgung bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe
In dieser Zeit bestehen noch keine Versorgungsansprüche, bei Krankheit oder Unfall wird der Beamte bei festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen. Es erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit wird eine zusätzliche private Absicherung der Dienstunfähigkeit empfohlen.
 
Versorgung bei Beamten auf Lebenszeit
Als Beamter auf Lebenszeit erfolgt bei festgestellter Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand, mit ungekürzter beamtenrechtlicher Versorgung (Ruhegehalt).
Es besteht ein Mindestanspruch auf ein Ruhegehalt der Mindestversorgung von ca. 1.500,00€ brutto monatlich. Die Absicherung der Versorgungslücke zwischen dem Ruhegehalt und den Nettobezügen im aktiven Dienst sollte über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, damit der erreicht Lebensstandard gehalten werden kann.
 
Wichtige Punkte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind:

  • Möglichkeit einer hohen Absicherung der Dienstunfähigkeitsrente als Beamter auf Widerruf und Probe
  • Bedarfsgerechte DU Klausel (Allgemeine oder Spezielle) je nach Berufsgruppe
  • Spezieller Absicherungsbedarf für Polizeibeamte und Justizbeamte (Polizeidienstunfähigkeit, spezielle Dienstunfähigkeitsklausel)
  • Verwaltungsbeamte benötigen die Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
  • Nachversicherungsgarantie mit der Option auf Anpassung der Versicherten DU-Rente
  • Beitragsbefreiung im Falle der Dienstunfähigkeit

Aus unseren Erfahrungen ist ein intensives Beratungsgespräch zur Beamtenversorgung notwendig um eine bedarfsgerechte Lösung zu finden. Verlassen Sie sich hier auf die Expertise der DBV Herbach & Smolarek OHG und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Beamte bei der Polizei, Justiz und Zoll

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach BGB und muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich.

Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung im Bundesbeamtengesetz oder Landesbeamtengesetz geregelt. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich.
 
Die Diensthaftpflicht umfasst folgende Bereiche:

  • Führen der Dienstfahrzeuge
  • Schusswaffen und Munitionsgebrauch
  • Verlust von Ausrüstungsgegenständen
  • Umgang mit dienstlichen Geräten

Zusätzlich prüft die Diensthaftpflicht im Rahmen der passiven Rechtschutzfunktion ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Zwecks persönlicher Beratung bieten wir Ihnen einen Termin im Büro, in Ihrer Dienststelle oder bei Ihnen Zuhause an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz berät Sie gern über die Versicherungen für Polizei, Justiz & Zoll.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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