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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

In den Ruhestand versetzt werden Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, wenn sie die Regelaltersgrenze erreichen oder ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden und die 5-jährige Wartezeit erfüllen. Bei Beamten, die in der Probezeit oder den ersten fünf Dienstjahren infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dauerhaft dienstunfähig werden, gilt die Wartezeit als erfüllt. Sie können mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Das Dienst- und Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten ist auf Lebenszeit ausgelegt. Auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bestehen Rechte und Pflichten weiter. Sie tragen ihren Titel weiterhin, nur mit dem Zusatz: a.D. - außer Dienst.
Beamte im Ruhestand, sogenannte Versorgungsempfänger, haben das Recht auf:

  • Ruhegehalt
  • Krankenfürsorge
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Dienstherr von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll ist der Bund oder das jeweilige Bundesland. Die Versorgungsbezüge werden aus den laufenden Haushalten finanziert.

Wann gehen Beamte der Polizei, Justiz und Zoll in den regulären Ruhestand?

Bundeseinheitliche Regelungen, wann Beamte pensioniert werden, existieren nicht. In der Regel gilt das 67. Lebensjahres als Regelaltersgrenze. Für Vollzugsdienstbeamte gelten besondere Altersgrenzen, sie können früher in den Ruhestand versetzt werden. Damit sich daraus keine Nachteile ergeben, erhalten sie zum Ruhegehalt einen Ausgleich.
Beamte, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, können beim Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wieder in Ihr Amt berufen werden.

Was ist eine Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand?

Das Beamtenversorgungsgesetz sieht eine Mindestversorgung vor, um Beamten im Ruhestand weiterhin finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Führt eine Dienstunfähigkeit ohne vorherigen Dienstunfall zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand, greift eine amtsunabhängige oder eine amtsabhängige Mindestversorgung. Bei amtsabhängiger Versorgung sind das mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag.
Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls erhalten Beamte der Polizei, Justiz und Zoll ein Mindestruhegehalt von 66,67 Prozent ihrer letzten Bezüge.

Berechnung der Ruhegehaltsansprüche von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll

Das Ruhegehalt wird aus den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen errechnet. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375 Prozent. Nach 40 Dienstjahren kann der Höchstsatz von 71,75 Prozent der letzten Bezüge als Ruhegehalt gezahlt werden. Im Durchschnitt erhalten Beamte noch zwei Drittel ihrer Bezüge als Ruhegehalt. Private Vorsorge ist wichtig, denn im Ruhestand benötigen Sie etwa 80 Prozent Ihres gewohnten Einkommens, um den Lebensstandard halten zu können.
Ob reguläre Pensionierung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – einen mehr oder weniger großer Teil Ihrer Bezüge werden Sie immer einbüßen.
Kürzungen werden auch bei der Versorgung von Beamten vorgenommen. Bis 2001 lag der maximale Ruhegehaltssatz noch bei 75 Prozent. Dennoch stehen Beamte im Ruhestand wesentlich besser als Rentner da: Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei etwa 48 % des durchschnittlichen Einkommens von Arbeitnehmern. Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht für Rentner nicht.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet Ihnen verschiedene, flexible Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten an, mit denen Sie schon frühzeitig das Fundament für Ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand legen können.

Krankenfürsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Ruhestand

Beamte haben nach der Pensionierung generell Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr erstattet 70 Prozent der Kosten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.
Die restlichen 30 Prozent Ihrer Aufwendungen müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, die vor ihrer Pensionierung Heilfürsorge erhielten, wird es schwierig beziehungsweise sehr teuer, zu diesem Zeitpunkt noch in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Beamte mit Heilfürsorge sollten daher frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz abschließen. Die Anwartschaft kann bei Bedarf problemlos zu den bei Abschluss festgelegten Konditionen in eine private Krankenversicherung umgewandelt werden.
Je nachdem, wann die private Krankenversicherung benötigt wird, stehen zwei Varianten der Anwartschaft zur Auswahl. Mit der kleinen Anwartschaft können kurze Zeiträume gut überbrückt werden. Hier wird nur der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss konserviert.
Die große Anwartschaft ist ideal, wenn der Bedarf einer Krankenversicherung voraussichtlich noch in weiter Ferne liegt. Mit der großen Anwartschaft der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz können Sie sowohl Ihr Alter als auch Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“. Später dienen diese Faktoren als Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung der Versicherungsbeiträge. Es werden bereits Altersrückstellungen gebildet, die Kosten sind daher höher.
Nicht immer sind die von der privaten Krankenversicherung übernommenen Leistungen in gleichem Umfang auch beihilfefähig. Mit einer Beihilfeergänzungsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz schützen Sie sich vor unerwartet hohen Kosten.

Die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige von Beamten

Die Fürsorge des Dienstherrn schließt auch die Versorgung von Angehörigen mit ein. Verstirbt ein Beamter der Polizei, Justiz und Zoll, zahlt der Dienstherr Waisengeld sowie Witwen- beziehungsweise Witwergeld. Voraussetzung für die Zahlung von Witwengeld ist eine mindestens 5-jährige Dienstzeit des Beamten und dass die Ehe mindestens ein Jahr bestand.

Private Altersvorsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Ruhestand

Möglichkeiten der Altersvorsorge, die Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet sind unter anderem:
Die Relax-Rente, eine Kombination aus Sicherheit und der Chance auf Rendite. Während der Laufzeit kann Ihre Rente an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden.

  • Steueroptimierte Altersvorsorge
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
  • steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits-  und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden

Privatrenten sind die Klassik-Privat Rente, Fonds-Privat Rente und Portfolio Plus Police:
Die Klassik-Privat Rente der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist eine individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit verbunden mit der Chance auf eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen.
Bei der Fonds-Privat Rente wird Ihr Kapital in einen individuellen Fonds-Mix investiert. Die Fonds-Privat Rente ist eine flexible und zugleich renditestarke Altersvorsorge, mit einer lebenslangen Rentengarantie.
Mit der Portfolio Plus Police der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz können Sie Ihr Kapital flexibel anlegen und zusätzlich Steuern sparen. Je nachdem wie risikobereit Sie sind, investieren Sie Ihr Kapital in unterschiedliche Aktienfonds aus zehn verschiedenen Vermögensmanagement-Klassen.
Auch die staatlich geförderte Riester Rente oder die steuerlich begünstigte Rürup-Rente sind für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll attraktive Vorsorgelösungen.

Wir beraten Sie gern

Sie haben individuelle Fragen? Sprechen Sie uns an! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind gern für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
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