DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamten mit Beihilfeanspruch erstattet der Dienstherr mindestens 50 Prozent der im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Schutzimpfungen entstandenen Kosten. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung werden nur noch die nicht abgedeckten Kosten abgesichert.

Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Der Dienstherr ist seinen Beamten für ihre Dienste und Treue zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Dazu gehört unter anderem die Krankenfürsorge, die er in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt. Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Beamtengesetze und Beihilfeverordnungen. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, kann also nicht pauschal gesagt werden.
Heilfürsorge ist eine spezielle Krankenfürsorge, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Das Leistungsniveau entspricht in etwa dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen. Anspruch auf diese Fürsorgeleistung haben Beamte, deren Gesundheit, beziehungsweise Leben im Dienst besonders großen Gefahren ausgesetzt ist, sodass eine private Absicherung mit unzumutbaren Kosten verbunden oder nicht möglich wäre. Das betrifft in erster Linie Beamte im Vollzugsdienst und Beamte der Feuerwehr.

Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. In welcher Höhe der Dienstherr die Aufwendungen erstattet, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem geltenden Beihilfebemessungssatz.
Rheinland-Pfalz als Dienstherr hat die Bemessungssätze des Bundes übernommen:

  • 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder

Seit 2009, mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, sind Beamte verpflichtet, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern.

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung werden nur noch 20, 30 oder 50 Prozent der Kosten bei Krankheit abgesichert. Beamte profitieren einerseits von der Beihilfe und andererseits von geringen Krankenversicherungsbeiträgen.
Gesetzliche Krankenkassen bieten Vollversicherungen nach dem Sachleistungsprinzip an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Die Versicherten erhalten für im Leistungskatalog enthaltene Leistungen keine Rechnung. Erstattungen durch die Beihilfe entfallen.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV

Beihilfeberechtigten Beamten der Polizei, Justiz und Zoll bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Beihilfekonforme Krankenversicherungen funktionieren wie die Beihilfe nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen.
Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
  • Kostenerstattung für alternative Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 Prozent
  • Hohe Kostenübernahmen für Sehhilfen
  • Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent für Medikamente

Sie entscheiden selbst, von welchem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus Sie behandelt werden. Ärzte können bei privaten Krankenversicherern höhere Honorare abrechnen und nehmen sich mehr Zeit für Sie. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz. Sie müssen sich nicht mit dem Notwendigsten zufriedengeben, sondern haben Zugang zu den innovativsten Behandlungsmethoden, Therapien und Medikamenten.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz schließt mit jedem Versicherten einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert. Auch der Gesetzgeber ist nicht ermächtigt, Konditionen des Vertrags zu ändern.
Bei der Berechnung Ihres Krankenversicherungsbeitrages wird Ihr Einkommen nicht berücksichtigt, sondern wird aus individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Was ist mit den Angehörigen von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll?

Von der Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn können auch Partner und Kinder des Beamten profitieren. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe und können sich privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz krankenversichern.
Die Einkommensgrenzen für den Beihilfebezug von Ehe- oder Lebenspartnern kann jedes Bundesland selbst definieren. Die Spanne reicht von unter 10.000 Euro bis zu maximal 18.000 Euro. Für Kinder können Sie Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, solange Sie für das Kind Kindergeld beziehen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung an Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?

Nehmen Sie medizinische Behandlungen in Anspruch, stellt der Arzt oder das Krankenhaus Ihnen eine Privatrechnung aus. Diese bezahlen Sie wie jede andere Rechnung auch. Anschließend reichen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung mit Kopien von Rechnungen und Belegen bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz und Ihrer Beihilfestelle ein. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen meist innerhalb weniger Tage zurückgezahlt.
Stationäre Behandlungen können sehr teuer werden. In diesem Fall kann das Krankenhaus direkt mit der Krankenversicherung abrechnen.

Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit Heilfürsorge

Während der Anspruch auf Heilfürsorge besteht, ist ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz nicht notwendig. Über diese spezielle Art der Fürsorge werden fast alle Kosten im Krankheits-, Pflege, Geburts- und Todesfall abgedeckt. Erlischt der Heilfürsorgeanspruch, greift die Beihilfe. Beihilfe erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie der zuständigen Beihilfestelle nachweisen können, über eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu verfügen.
Mit einer Anwartschaft können Sie sich frühzeitig die garantierte Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblen.
Für den Abschluss der Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Das Ergebnis bildet später die Basis für die Beitragsermittlung. Mit einer Anwartschaft können Sie Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter praktisch „konservieren“. Die Anwartschaftsversicherung kann, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe übergeht, problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaft auftreten, werden nicht mehr berücksichtigt.

Wichtig für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit gesetzlicher Krankenversicherung

Der Dienstherr beteiligt sich weder an den Beiträgen zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für die monatlichen Beiträge müssen Sie immer zu 100 Prozent selbst aufkommen.
Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, mit der Familienmitglieder ohne Einkommen kostenlos mitversichert werden können. Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen stellen allerdings nur eine Grundversorgung dar.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung? Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz beraten Sie gern persönlich und unverbindlich.

FAQ

Was ist Beihilfe?

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?

Was ist eine Öffnungsaktion bei der beihilfekonformen Krankenversicherung?

Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung Beamten der Polizei, Justiz und Zoll?

Was sind Beihilfeergänzungstarife?

Wer zahlt, wenn Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?

Können sich Angehörige von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll ebenfalls in der beihilfekonformen Krankenversicherung versichern?

Sind Arzneimittel beihilfefähig?

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Welche Bedeutung hat die Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung?

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Ihre Fragen zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung persönlich und unverbindlich.

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