Die Beihilfe: So funktioniert das Krankenfürsorgesystem
Bei der Beihilfe handelt es sich um eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, genauer das Pendant zum „Arbeitgeber-Beitrag“ bei Tarifbeschäftigten und Angestellten. Die Beihilfe funktioniert allerdings nach einem anderen System, da sie nicht einen Teil des Krankenversicherungsbeitrages, sondern einen Anteil der tatsächlichen Behandlungskosten übernimmt. Das sind die Aufwendungen, die ein Arzt für seine Behandlung oder eine Apotheke für Medikamente abrechnen kann.
Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bereitet Sie optimal auf die Zeit nach der freien Heilfürsorge vor. Informieren Sie sich und vereinbaren Sie schon jetzt eine erste Beratung!
Im Beihilferecht gibt es sogenannte Beihilfesätze. Sie geben an, zu welchem Prozentsatz der Dienstherr anfallende Krankheitskosten übernimmt. Einige Beispiele:
- Als Beamter im Ruhestand erhalten Sie 70 % Beihilfe.
- Beamte mit weniger als zwei Kindern bekommen 50 % Beihilfe.
- Kinder von Beamten profitieren von einem Beihilfesatz von 80 %.
Erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, einem Krankenhaus oder der Apotheke, reichen Sie diese bei der zuständigen Beihilfestelle ein, die die Kosten anteilig übernimmt. Für den verbleibenden Teil der Aufwendungen kommt die private Krankenversicherung auf.
Die private Krankenversicherung: Mit ihr ergänzen Polizeibeamte ihren Beihilfeanspruch
Die private Krankenversicherung lässt sich, anders als die gesetzliche Krankenkasse, an das System der Beihilfe anpassen. Das bedeutet, dass Sie sich bei ihr „anteilig versichern“ können, womit sich die Beihilfe ideal ergänzen lässt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur die sogenannte Vollversicherung, also eine 100-prozentige Absicherung möglich. Darüber hinaus richtet sich der Beitrag zur GKV nur nach Ihrem Einkommen, bei der PKV sind die persönlichen Verhältnisse maßgeblich.
Die große Anwartschaftsversicherung ist nur für die private Krankenversicherung verfügbar, da sie für Beamte in den meisten Fällen die bessere und passgenauere Lösung ist. Außerdem profitieren Sie in der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz von allen Vorzügen des Privatpatienten-Status:
- Wir leisten für medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, kommen etwa für Zahn- und Heilpraktikerleistungen auf oder leisten bei Arztbesuchen im Ausland.
- Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie in Ihrem Tarif haben möchten. Denn anders als in der GKV gibt es keinen festen Leistungskatalog.
- Ihre Leistungen sind garantiert. Die Versicherung kann ohne Ihr Einverständnis weder Kürzungen noch Streichungen vornehmen.
- Privatversicherte profitieren beim Arzt von kürzeren Wartezeiten und schnellerer Terminvergabe.
Die private Krankenversicherung bietet über diese kurze Aufzählung hinaus zahlreiche weitere Vorteile. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen es für Beamte der Polizei sinnvoller ist, sich gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Vereinbaren Sie am besten eine persönliche Beratung bei uns, um die Vor- und Nachteile beider Systeme abzuwägen und dabei nichts zu übersehen.
Nachdem Sie Ihre Rechnungsdokumente bei der Beihilfestelle eingereicht haben, schicken Sie sie an uns. Wir übernehmen genau den Betrag, der nach der Erstattung durch den Dienstherrn verbleibt, wodurch Sie in der Summe auf eine 100-prozentige Kostenübernahme kommen. Für Beamte der Polizei hat die Privatversicherung dabei den unschlagbaren Vorteil, dass Sie für die gleichen Leistungen nur etwa die Hälfte des „normalen“ PKV-Beitrages zahlen.