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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Soldaten

Soldaten

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist mit Ihrer Zusatzqualifikation als Empfehlungsvertragsbeauftrage der DBV in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundeswehrverband (DBwV)  einer der spezialisierten Ansprechpartner in Deutschland für Soldaten zu den Themen Soldatenversorgung, Krankenversorgung, Einsatzversorgung, Einsatzweiterverwendungsgesetz, Haftungsgrundlagen und  Hinterbliebenenversorgung  für Familienangehörige.

Den spezielle Versicherungsbedarf eines Soldaten zeigen wir in unseren Beratungsgesprächen auf und bieten soldatengerechte Absicherungsmöglichkeiten. Diese sind aufgrund der unterschiedlichen Versorgungsansprüche eines Berufssoldaten, Zeitsoldaten oder freiwillig Wehrdienstleistenden sehr unterschiedlich. 
  
Soldaten auf Zeit erhalten in der Regel eine Grundversorgung für die aktive Dienstzeit. Sie haben Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Dienstzeitversorgung (Übergangsbeihilfe  und Übergangsgebührnisse). Beratungsbedarf besteht hier besonders in den Punkten:

  • Soldatendienstunfähigkeit
  • Kleine / große Anwartschaft inkl. Pflegepflicht
  • Invaliditätsabsicherung bei Unfällen / Wehrdienstbeschädigung
  • Haftungsgrundlagen (Diensthaftpflicht)

Die Versorgung der Berufssoldaten entspricht weitgehend der von Beamten auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsansprüchen. Beratungsbedarf besteht hier besonders in den  Punkten:

  • Soldatendienstunfähigkeit
  • Kleine / große Anwartschaft inkl. Pflegepflicht
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Waisenrente)
  • Invaliditätsabsicherung bei Unfällen / Wehrdienstbeschädigung
  • Haftungsgrundlagen
  • Pensionsansprüche / Altersabsicherung

Die Soldaten bei der Bundeswehr haben daher hohen Informations- und Beratungsbedarf welchen wir als Ansprechpartner Ihnen bieten und verantwortungsvoll zum Wohl des Soldaten damit umgehen.

Krankenversorgung Soldaten

Während der aktiven Dienstzeit haben alle Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge).

Die Leistungen der truppenärztlicher Versorgung werden vom Bundeswehr-Sanitätsdienst erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Sie ähneln grundsätzlich den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch auf Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung endet mit regulärer Beendigung der Dienstzeit oder durch vorzeitiges Dienstzeitende aufgrund Dienstunfähigkeit. Nach der aktiven Dienstzeit kann sich jeder Soldat auf Zeit aufgrund des GKV Entlastungsgesetzes freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Berufssoldat erhält in seiner Pension einen Anspruch auf Beihilfe und muss sich privat krankenversichern.

Als Empfehlungsvertragsbeauftragte der DBV empfehlen wir allen Soldaten auf Zeit eine kleine Anwartschaft aus folgenden Gründen:

  • Mögliche Ernennung zum Berufssoldaten
  • Übernahme ins Beamtenverhältnis nach der aktiven Dienstzeit
  • Weiterverpflichtung als Berufssoldat oder Beamter in Folge einer Einsatzverwundung gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz
  • Kindernachversicherung während aktiver Dienstzeit
  • Versicherungsfähigkeit von Ehepartnern bei längerer Auslandsverwendung
  • Zugang zur Privaten Pflegepflichtversicherung (finanzieller Vorteil für den Soldaten)
  • Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft mit Einnahmen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach der Dienstzeit
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Berufssoldaten empfehlen wir den Abschluss einer großen Anwartschaft.

Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung erstrecken sich nicht auf die berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen. Diese haben einen Beihilfeanspruch, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Gerne informieren wir Sie als DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz zu diesen Themen.

Soldatenversorgung im Fall der Dienstunfähigkeit

Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, den ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland.

Die Versorgungsleistungen der Bundeswehr unterscheiden sich durch den Status des Soldaten (Soldat auf Zeit oder Berufssoldat) sowie der Ursache, welche zur Soldatendienstunfähigkeit nach Soldatengesetzt geführt hat. 

Der Soldat auf Zeit wird nach Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 55 Soldatengesetz) aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mögliche Leistungen der Bundeswehr sind nur im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles möglich. Der Berufssoldat wird nach Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 44 Soldatengesetz) in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt. 

Die Leistungen im Falle einer Dienstunfähigkeit entsprechen bei einem Soldaten auf Zeit und einem Berufssoldaten nicht dem vorher erzielten Nettoeinkommen sondern sind mit Einbußen verbunden. Daher empfehlen wir grundsätzlich jedem Soldaten sich für den Fall der Soldatendienstunfähigkeit entsprechend abzusichern damit der aktuelle Lebensstandard erhalten bleiben kann. Wichtige Punkte bei der Auswahl des Versicherers sind:

  • Handelt es sich um einen Soldatenversicherer (DBV ist der Soldatenversicherer Nr. 1)
  • entsprechende Soldatendienstunfähigkeitsklausel muss im Vertrag enthalten sein
  • Soldaten-DU wird nur vom Truppenarzt festgestellt
  • Auslandseinsätze mitversichert
  • Mögliche Nachversicherungsgarantien und Verlängerungsoption bei Ausschieden aus der Bundeswehr müssen gewährleistet sein

Nach einer eingehenden Beratung erstellen wir für Sie das passende Angebot.

Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Soldaten

Wer einem anderen Schaden zufügt und dafür haftet, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung.
 
Die Diensthaftpflicht umfasst folgende Bereiche:

  • Führen der Fahrzeuge bei der Bundeswehr
  • Schusswaffen und Munitionsgebrauch
  • Verlust von Ausrüstungsgegenständen
  • Umgang mit dienstlichen Geräten

Zusätzlich prüft die Diensthaftpflicht im Rahmen der passiven Rechtschutzfunktion ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Zwecks persönlicher Beratung bieten wir Ihnen einen Termin im Büro, in den Kasernen oder bei Ihnen Zuhause an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz beraten Sie gern zu den Versicherungen für Soldaten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
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