Beiträge
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers berechnet. Je höher das Einkommen ist, umso höher fallen Ihre Beiträge aus. Arbeitnehmer erhalten bei ihren Beiträgen jedoch Unterstützung durch ihren Arbeitgeber. Dieser übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten. Somit ist die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen eine sehr gute Wahl. Bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll mit Anspruch auf Beihilfe sieht dies jedoch anders aus. Entscheiden diese sich für eine gesetzliche Krankenversicherung müssen sie die Beiträge vollumfänglich vom Beamten gezahlt werden. Unterstützung vom Dienstherrn bzw. der Beihilfestelle gibt es hier nicht. Dies kann bei gutverdienenden Beamten der Polizei zu einer schweren monatlichen finanziellen Belastung werden.
Ganz anders sieht es bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz aus. Hier wird als Grundlage der Beitragsberechnung nicht Ihr Gehalt herangezogen. Vielmehr kommt es auf Ihre persönlichen Faktoren an. Bedeutsam ist hierbei beispielsweise Ihr Alter oder Ihr Gesundheitszustand. Je älter und kränker eine Person ist, umso höher fällt auch der Beitrag aus. Umso ratsamer ist es, bereits als junger Beamtenanwärter in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzutreten. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung auch weiterhin auf die Unterstützung der Beihilfe verlassen. Dadurch müssen Sie nur Restkosten in Höhe von maximal 50 % abdecken. Somit handelt es sich nur bei der privaten Krankenversicherung auch um eine wirkliche Restkostenversicherung.
Leistungskatalog
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie an den Leistungskatalog gebunden, den der Gesetzgeber zusammenstellt. Dies führt dazu, dass Sie wohl oder übel Kompromisse machen müssen. Schließlich befinden sich in aller Regel Leistungen im Leistungskatalog, die Sie gar nicht benötigen. Auf der anderen Seite fehlen wiederum Leistungen, die Sie vielleicht gerne hätten. Vor allem in Anbetracht der hohen Kosten, die mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll einhergehen, ist dies unzumutbar.
Die private Krankenversicherung setzt auf Individualität. Hier können Sie den Umfang des Leistungskatalogs ganz Ihren Wünschen entsprechend ausgestalten. Junge Beamte der Polizei, Justiz und Zoll werden sich aufgrund ihrer optimalen körperlichen Fitness wohl für den günstigen Basistarif entscheiden. Mit steigendem Alter lassen sich auch die Leistungen anpassen. So haben Sie immer den Versicherungsschutz, den Sie tatsächlich benötigen. Hinzu kommen allgemeine Vorteile der privaten Krankenversicherung. Sie haben freie Arztwahl und sind nicht an Vertragsärzte gebunden. Auch störende Wartezeiten im Wartezimmer gehören der Vergangenheit an.