Wie funktioniert die Heilfürsorge bei Beamten der Polizei?
Arbeitnehmer und größtenteils auch Beamte schließen eine (gesetzliche oder private) Krankenversicherung ab, die – entweder mit oder ohne Beihilfe – die gesamten Krankheitskosten übernimmt. Für Sie bedeutet das: Sie entscheiden, zu welchem Arzt Sie gehen und welche Behandlungen ausgeführt werden. Die anfallenden Aufwendungen werden von Ihrer Krankenversicherung entweder direkt oder indirekt übernommen.
Das System der freien Heilfürsorge der Polizei funktioniert etwas anders. Haben Sie einen entsprechenden Anspruch, benötigen Sie keine Krankenversicherung mehr. Alle Behandlungen werden bei den zuständigen Polizeiärzten oder von ihnen beauftragten Medizinern durchgeführt. Damit haben Sie keine freie Arztwahl mehr, sondern suchen zunächst den polizeiärztlichen Dienst auf, der Sie dann gegebenenfalls weiterüberweist.
Grund für diese umfassende Versorgung von Polizisten ist, dass diese aufgrund ihres hohen Risikos nur schwer oder mit erheblichen Beitragszuschlägen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Das gilt auch für Soldaten und Zollbeamte. Um seine Bediensteten vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten im Rahmen der Heilfürsorge selbst.