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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Heilfürsorge

Heilfürsorge für Beamte der Polizei: Vorteile, Nachteile und Funktionsweise

Als Beamter der Polizei haben Sie entweder Anspruch auf Beihilfe oder erhalten die sogenannte freie Heilfürsorge. Im zweiten Fall übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten, wodurch Sie keine Krankenversicherung mehr benötigen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz gibt Ihnen einen Überblick zum System der Heilfürsorge sowie deren Vor- und Nachteile.

Wie funktioniert die Heilfürsorge bei Beamten der Polizei?

Arbeitnehmer und größtenteils auch Beamte schließen eine (gesetzliche oder private) Krankenversicherung ab, die – entweder mit oder ohne Beihilfe – die gesamten Krankheitskosten übernimmt. Für Sie bedeutet das: Sie entscheiden, zu welchem Arzt Sie gehen und welche Behandlungen ausgeführt werden. Die anfallenden Aufwendungen werden von Ihrer Krankenversicherung entweder direkt oder indirekt übernommen.
 
Das System der freien Heilfürsorge der Polizei funktioniert etwas anders. Haben Sie einen entsprechenden Anspruch, benötigen Sie keine Krankenversicherung mehr. Alle Behandlungen werden bei den zuständigen Polizeiärzten oder von ihnen beauftragten Medizinern durchgeführt. Damit haben Sie keine freie Arztwahl mehr, sondern suchen zunächst den polizeiärztlichen Dienst auf, der Sie dann gegebenenfalls weiterüberweist.
 
Grund für diese umfassende Versorgung von Polizisten ist, dass diese aufgrund ihres hohen Risikos nur schwer oder mit erheblichen Beitragszuschlägen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Das gilt auch für Soldaten und Zollbeamte. Um seine Bediensteten vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, übernimmt der Dienstherr die Krankheitskosten im Rahmen der Heilfürsorge selbst.

Diese Leistungen sind in der Heilfürsorge inbegriffen

Das System der freien Heilfürsorge ist durch die völlig andere Funktionsweise weder mit der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung vergleichbar. Allerdings entspricht der Umfang der Leistungen etwa dem, der auch von den gesetzlichen Kassen übernommen wird. Das bedeutet für Sie als Beamter der Polizei:

  • Sie erhalten eine gute Grundversorgung, in der alle Basisleistungen enthalten sind.
  • Für zusätzliche Leistungen, etwa teure Zahnbehandlungen, fallen Zuzahlungen (Selbstbehalte) an.
  • Der Dienstherr kann die freie Heilfürsorge jederzeit anpassen, den Umfang vergrößern oder reduzieren.

Für die freie Heilfürsorge fallen zwar keine Beiträge an, von Ihrer Besoldung werden aber ein bis zwei Prozent einbehalten. Damit soll der geldwerte Vorteil, den Sie gegenüber anderen Beamten haben, zumindest teilweise ausgeglichen werden. Von diesem Grundsatz sind die Vollzugsbeamten der Bundespolizei, bei denen in keinem Fall Selbstbehalte fällig werden, ausgenommen. Sie erhalten die freie Heilfürsorge völlig kostenfrei.
 
Dadurch, dass die Heilfürsorge für Beamte der Polizei nur eine Grundversorgung darstellt, empfehlen sich sogenannte Ergänzungstarife. Mit den Zusatzversicherungen der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz erweitern Sie den Leistungsumfang beispielsweise auf Zahnbehandlungen und vermeiden damit diverse Selbstbehalte. Ihr Vorteil: Der Zusatztarif ist an die Heilfürsorge angepasst und füllt exakt die Deckungslücken, die in Ihrem Fall bestehen:

  • Zahnzusatzversicherung: Da es bei der Heilfürsorge, analog zur gesetzlichen Krankenkasse, große Deckungslücken gibt, empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung. Sie übernimmt etwa den Eigenanteil bei Wurzelbehandlungen.
  • Ambulante Zusatzversicherung: Sie kommt bei Medikamenten, Sehhilfen und anderen ambulanten Behandlungen für die zusätzlichen Kosten auf. Außerdem sind mit der Innovationsklausel auch Behandlungsmethoden und Medikamente versichert, die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch gar nicht auf dem Markt sind.

Diese Beamtengruppen erhalten freie Heilfürsorge

Durch die föderalistische Möglichkeit der Länder, eigene Vorschriften zu Heilfürsorge und Beihilfe zu erlassen, gibt es in Deutschland kein einheitliches System. Während in einigen Bundesländern alle Polizisten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, ist dieser in anderen Ländern zeitlich beschränkt, einige Bundesländer gewähren gar keine Heilfürsorgeleistungen. Grundsätzlich kommen aber diese Berufsgruppen für die unentgeltliche Versorgung in Betracht:

  • Beamte der Bundespolizei, soweit diese im Vollzugsdienst tätig sind.
  • Beamte im Justizvollzug.
  • Soldaten jeder Gruppe.
  • Beamte der Berufsfeuerwehren.

Beispielsweise haben Beamte im Polizeivollzugsdienst nur in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und NRW Anspruch auf freie Heilfürsorge. In anderen Bundesländern, etwa Bayern, steht Beamten der Polizei lediglich die Beihilfe zu. Im persönlichen Gespräch mit Ihrem Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz klärt sich, wie die Situation in Ihrem konkreten Fall aussieht.

Die Zeit nach dem aktiven Dienst: Sorgen Sie rechtzeitig vor!

Selbst wenn Sie als Beamter der Polizei während des gesamten aktiven Dienstes freie Heilfürsorge erhalten, fällt diese spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand weg. Ab diesem Zeitpunkt können Sie also nicht mehr zu den Ärzten der Polizei gehen, sondern erhalten Beihilfe und benötigen eine entsprechende beihilfekonforme Krankenversicherung (PKV), die die Restkosten übernimmt.
 
Da sich der Beitrag in der PKV vor allem nach Alter und Gesundheitszustand richtet, sollten Sie diese nicht erst im Zeitpunkt der Pensionierung abschließen. Stattdessen empfiehlt sich eine sogenannte Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, mit der Sie Ihren Gesundheitszustand praktisch „konservieren“. Er wird später der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt.
 
Hierzu ein Beispiel: Schließen Sie beim Eintritt in den Polizeidienst mit 20 Jahren die Anwartschaft ab, läuft die Police bis zum 60 Lebensjahr. Während dieser Zeit zahlen Sie lediglich einen niedrigen, meist einstelligen Monatsbeitrag. Ihren damals festgestellten Gesundheitszustand und (bei der großen Anwartschaft) auch das Alter legen wir dann den Beiträgen zu Grunde, wodurch Sie deutlich niedrigere Monatsprämien zahlen.
 
Die beihilfekonforme Krankenversicherung wird auch „Restkostenversicherung“ genannt, da sie die nach der Beihilfeerstattung verbleibenden 30 % der Krankheitskosten übernimmt. Sie ist damit an das Fürsorgesystem Ihres Dienstherrn angepasst, wodurch Sie nur den Beitrag zahlen, dessen entsprechende Leistungen Ihnen im Krankheitsfall auch zustehen. Als Patient können Sie außerdem zwischen Zusatzleistungen, etwa Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, wählen.

Pflegeversicherung: Unabhängig von der freien Heilfürsorge

Egal, ob Sie einen Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben, eine Pflegeversicherung ist und bleibt unverzichtbar. Da beide Systeme nur die Krankheitskosten übernehmen, muss das Pflegekostenrisiko mit einer privaten Pflegepflichtversicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, abgedeckt werden. Ihre Leistungen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der gesetzlichen Pflegekasse.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Möchten Sie mehr über die freie Heilfürsorge für Beamte der Polizei, die besonders wichtige Anwartschaftsversicherung oder das System der Beihilfe erfahren? Interessieren Sie sich für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, weil der Eintritt in den Staatsdienst kurz bevorsteht oder Ihre Heilfürsorge ausläuft? Dann kommen Sie auf uns zu. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist auch in turbulenten Zeiten stets für Sie da, gerne auch per Videochat oder am Telefon!

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