Beamte der Polizei in allen Laufbahnen: Keine Unterschiede beim Absicherungsbedarf
Je nachdem, in welcher Laufbahn (auch „Qualifikationsebene“ genannt) Sie einsteigen, wird Ihnen ein bestimmter Dienstgrad zugewiesen. Diese lauten üblicherweise:
- Mittlerer Dienst/Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt: Polizeimeister, Polizeiobermeister und Polizeihauptmeister
- Gehobener Dienst/Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt: Polizeikommissar, Oberkommissar und Hauptkommissar
- Höherer Dienst/Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt: Polizeirat, Polizeioberrat, Polizeidirektor und Leitender Polizeidirektor
Die Absicherung durch den Dienstherrn: In diesen Bereichen sind Sie bei der Polizei abgesichert
Die vielseitigen Policen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz schließen Deckungslücken, wodurch Sie für eine Entscheidung zumindest grundlegende Kenntnisse über Ihre beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche haben sollten. Sie profitieren beim Bund und allen Bundesländern ähnlich von folgenden, umfassenden Leistungen:
- Mindestpension: Haben Sie mindestens fünf Jahre im Beamtenstatus gearbeitet und werden dienstunfähig, steht Ihnen die sogenannte Mindestpension bzw. das Mindestruhegehalt zu. Sie ist Teil der Alimentations- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn und beträgt im bundesweiten Schnitt rund 1500 Euro brutto. Auch die Beihilfe steht Ihnen weiterhin zu, dann allerdings in Höhe von 70 %.
- Lebenslang sicherer Job und Besoldung: Als Beamter der Polizei sind Sie ab der Übernahme auf Lebenszeit unkündbar, was lediglich bei schweren Dienstvergehen rückgängig gemacht werden kann. Die Besoldung steht Ihnen von Amts wegen zu, ist nicht verhandelbar und ebenfalls lebenslang garantiert.
- Beihilfe oder freie Heilfürsorge: Bei der Polizei steht Ihnen entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge zu. In beiden Fällen beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten oder übernimmt die Aufwendungen vollständig. Auch wenn Ihnen während des aktiven Dienstes Heilfürsorge zusteht, ändert sich das mit der Versetzung in den Ruhestand und Sie erhalten Beihilfe.