Die gesetzliche Pflegepflichtpolice
Die gesetzliche Pflegekasse ist Teil des Sozialversicherungssystems, genauer gesagt die fünfte Säule. Der monatliche Beitrag, den Sie als Versicherter zu zahlen haben, richtet sich nach Ihrem Einkommen und wird auf dessen Basis prozentual berechnet. Maßgeblich ist dabei das Einkommen im Sinne der deutschen Rentenversicherung, das in den meisten Fällen dem Bruttolohn inklusive möglicher Sachbezüge (Dienstwagen und Co.) entspricht. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags (Arbeitgeber-Anteil), Selbstständige tragen die vollen Kosten selbst.
Entscheiden Sie sich als Beamter der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe für die gesetzliche Kranken- und damit auch die Pflegepflichtversicherung, erhalten Sie den Arbeitgeber-Anteil nicht, sondern müssen die monatliche Prämie in voller Höhe selbst tragen. Zwar bieten einige Dienstherren mittlerweile die sogenannte Pauschalbeihilfe an, sie ist aber nicht immer eine gute Alternative, zumal die private Pflegeversicherung auf demselben Leistungsniveau liegt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet aber auch Vorteile. Dazu gehören etwa diese Punkte:
- Gesetzliche Pflegekassen sind, anders als private Versicherer, zur Annahme des Beitrittsantrags verpflichtet.
- Gesundheitlicher Zustand, Vorerkrankungen und das Alter beeinflussen den Beitrag nicht.
- Angehörige ohne eigenes Einkommen können kostenfrei mitversichert werden.
- Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung darf Versicherte unter keinen Umständen kündigen.