Werde ich als Lehrer über Versicherungen beraten?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Lehrer frei, bei wem Sie sich über die zahlreichen Möglichkeiten zur Abdeckung Ihres erhöhten Versicherungsbedarf informieren. Unter anderem stehen Ihnen hierfür Berater in Versicherungsagenturen oder in Banken zur Verfügung. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass diese gern ihre hausinternen Produkte an den Mann bringen möchten. Meist verfügen sie auch nur über ein sehr knappes Produktportfolio.
Breiter gestreut sind hingegen die Angebote von unabhängigen Finanz- oder Versicherungsmaklern, die darüber hinaus meist auch noch attraktivere Tarife zu bieten haben. Alternativ können Sie sich an den Vergleichsportalen im Internet bedienen, bei denen Sie sich schnell informieren und die Angebote untereinander vergleichen können.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist Ihnen gern bei der Suche behilflich. Bestimmt finden wir gemeinsam mit Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz für Lehrer zu attraktiven Konditionen.
Was muss ich bei Versicherungen für Lehrer beachten?
Ein grundlegender Aspekt liegt in der Auswahl des Tarifes, dessen Versicherungsumfang optimal auf den Beruf ausgerichtet sein sollte. Unter anderem sollten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf den Einschluss einer Diensthaftpflicht sowie dem Verlustrisiko des Schulschlüssels achten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte als erweiterte Variante auf jeden Fall eine Dienstunfähigkeitsversicherung beinhalten, damit Ihr Einkommen auch zukünftig sichergestellt ist. Bevor Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie neben dem Versicherungsumfang auch die Beihilfezahlungen des Dienstherrn berücksichtigen. Versuchen Sie, die sich bietenden Vorteile zu nutzen. Dafür sollten Sie immer die für Sie interessanten Tarife im Auge behalten.
Wie kann ich als Lehrer die Versicherung wechseln?
Vielleicht haben Sie sich auch schon ab und zu überlegt, dass Ihre Versicherung unnötig und zu teuer ist. Es kann sein, dass Ihnen vor kurzem ein attraktives Angebot ins Auge gestochen ist und Sie deshalb Ihre bisherigen Versicherungsverträge kündigen möchten. Das ist nicht weiter tragisch, aber auch als Lehrer müssen Sie sich an die üblichen Kündigungsfristen halten. Beispielsweise gibt es bei Haftpflichtversicherungen feste Laufzeiten, die sie erst drei Monate vor dem Ende kündigen können.
Das trifft ebenfalls auf private Krankenversicherungen zu, die auch erst drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden können. Allerdings lassen sich gesetzliche Krankenversicherungen nach einer bestimmten Vertragslaufzeit stets zum Ende des übernächsten Monats auflösen.
Falls Sie als angestellter Lehrer von der GKV in die PKV wechseln möchten, müssen Sie an die Jahresarbeitsentgeltgrenze herankommen oder gar überschreiten. Es ist kein Problem die Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit zu kündigen, aber kümmern Sie sich rechtzeitig um Ersatz. Um keine Lücken beim Versicherungsschutz zu riskieren, sollten Sie sich um nahtlose Übergänge bemühen. Lesen Sie unter der Rubrik „Vorteile für Lehrer bei einem Versicherungswechsel“ über die Vorteile, die für Sie als Lehrer ein Wechsel mit sich bringt.