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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Dienstanfänger-Police

Dienstanfänger-Police

Das Thema der Dienstunfähigkeit sollte keineswegs ein Tabuthema sein. Es ist vielmehr von größter Bedeutung, dass man sich bereits zu Beginn seiner Dienstzeit mit dem Thema befasst. Natürlich kann man sehr gut nachvollziehen, dass junge Beamte der Polizei, Justiz und Zoll aufgrund ihres Tatendrangs noch nicht daran denken wollen, ihren Dienst irgendwann einmal nicht mehr ausüben zu können. Ihre Gesundheit mag zwar tadellos sein, doch keiner ist vor dem plötzlichen Eintritt eines schädigenden Ereignisses geschützt. Egal ob es sich dabei um einen Unfall beim Fußball-Spielen oder im Straßenverkehr handelt. Manchmal sind es Sekunden, die darüber entscheiden, ob Sie zukünftig Ihren Dienst weiterhin in gewohntem Umfang ausüben können oder nicht. Doch abseits der gesundheitlichen Folgen müssen Sie häufig auch mit finanziellen Einschnitten leben. Um diese abzufedern, sollten sich junge Beamte mit der Dienstanfänger-Police absichern. Dieses ausgeklügelte Kombi-Produkt möchten Ihnen die Experten der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz im Folgenden genauer vorstellen.

Ihr Anspruch auf Ruhegehalt

Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten, deren Umfang mit einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis nicht vergleichbar ist. So sind Sie als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr muss wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die Gesundheitsfürsorge in Form der Beihilfe oder freien Heilfürsorge. Zusätzlich dazu erfüllt er seine Pflicht zur finanziellen Fürsorge. Dieser kommt er nach, indem er Ihnen ein monatliches Gehalt zahlt. Dies gilt nicht nur während des aktiven Dienstes. Auch dann, wenn Sie in den Ruhestand eintreten, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr ein Ruhegehalt. Doch was passiert, wenn Sie vorher dienstunfähig werden? Wie die Unterstützung in diesem Fall aussieht, hängt von Ihrem Beamtenstatus ab.
 

Beamte auf Widerruf und Probe

Beamte auf Widerruf und Probe werden auch unter die Gruppe der Beamtenanwärter gefasst. Dementsprechend ähneln sich auch deren Versorgungsansprüche, wenn es ums Thema der finanziellen Fürsorge seitens des Dienstherrn geht. Sollten Beamtenanwärter der Polizei, Justiz und Zoll dienstunfähig werden, steht ihnen nur unter bestimmten Umständen ein Ruhegehalt zu. Dies ist dann der Fall, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit während der Dienstausübung gesetzt wurde. Doch wie sieht es aus, wenn die Dienstunfähigkeit beispielsweise aufgrund eines Unfalls bei einer Freizeitaktivität resultiert ist? Sollte dies der Fall sein, steht dem Beamten der Polizei, Justiz und Zoll kein monatliches Ruhegehalt zu. Ganz im Gegenteil.
 
Der Dienstherr versetzt ihn nämlich nicht in den Ruhestand, sondern entlässt ihn aus dem Beamtenverhältnis. Infolgedessen fällt der Beamte der Polizei, Justiz und Zoll in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Da junge Beamte in aller Regel noch nichts oder nur sehr wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben, springt dabei maximal eine Erwerbsminderungsrente heraus. Diese genügt in den meisten Fällen nicht, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Hier droht eine ernste finanzielle Bedrohung, die Sie keineswegs unterschätzen sollten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police die perfekten Produktlösungen im Angebot. Die Dienstanfänger-Police richtet sich maßgeschneidert an junge Beamte, die sich vor den entsprechenden wirtschaftlichen Risiken absichern möchten.

Beamte auf Lebenszeit

Bei Beamten auf Lebenszeit sieht die Unterstützung durch den Dienstherrn gänzlich anders aus. Sobald Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden, müssen Sie eine fünfjährige Wartezeit überbrücken. Wenn diese abgelaufen ist, steht Ihnen ein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie aufgrund eines Unfalls in der Freizeit oder wegen eines Vorkommnisses während des Dienstes dienstunfähig geworden sind. Ihr Dienstherr zahlt Ihnen bei Dienstunfähigkeit garantiert Ruhegehalt. Wie hoch dieses ausfällt, hängt jedoch davon ab, wie viele Dienstjahre Sie abgeleistet haben. Das minimale Ruhegehalt liegt bei 35 % Ihrer zuletzt erhaltenen Bezüge. Beamten der Polizei, Justiz und Zoll, die 40 Dienstjahre abgeleistet haben, steht hingegen das maximale Ruhegehalt zu. Dieses entspricht 71,75 % der zuletzt erhaltenen Bezüge. Wie Sie sehen, klafft auch hier eine Versorgungslücke. Diese sollten Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz schließen.

Dienstanfänger-Police: Leistungen

Junge Beamtenanwärter, die sich mit der Dienstanfänger-Police absichern, erhalten ein attraktives Kombi-Produkt. Hierbei steht nicht nur die finanzielle Absicherung im Ernstfall der Dienstunfähigkeit im Raum. Obendrein erhalten Sie hier ein maßgeschneidertes Produkt der Altersvorsorge. Wie hoch Ihre Beiträge ausfallen, hängt von Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich bereits in jungen Jahren um einen entsprechenden Dienstunfähigkeitsschutz kümmern.

Highlights:

  • Sie schaffen sich bereits in jungen Jahren eine finanzielle Absicherung für den späteren Ruhestand
  • Die Dienstanfänger-Police besticht durch günstige Beiträge und kommt damit dem oftmals schmalen Gehalt von jungen Beamten entgegen
  • Wir bieten Ihnen eine Nachversicherungsgarantie ohne eine erneute Gesundheitsprüfung
  • Die Dienstunfähigkeitsrente kann in ihrer Höhe bedarfsgerecht ausgestaltet werden
  • Eine Leistungsdynamik kann man ebenfalls vertraglich vereinbaren

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, die sich für die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz entscheiden, können sich im Ernstfall auf eine finanzielle Unterstützung verlassen. Sollten Sie dienstunfähig werden, erhalten Sie von uns eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, deren Höhe vertraglich vereinbart wird. So schlagen Sie dank der Dienstanfänger-Police gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie sichern sich nicht nur gegen die wirtschaftlichen Folgen ab, die mit der Dienstunfähigkeit einhergehen. Obendrein sorgen Sie effektiv für Ihr Alter vor.

Dienstanfänger-Police: Zwei-Phasen-System

Um die Dienstanfänger-Police so effektiv wie möglich zu gestalten, setzt die DBV auf ein spezielles Zwei-Phasen-System.

Phase 1

Die erste Phase beginnt dann, wenn Sie sich frisch im Beamtenverhältnis befinden. Sollte es nun zur Dienstunfähigkeit kommen, besteht für Sie das höchste finanzielle Risiko. Wenn es zum Ernstfall kommt, sind wir mit maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsrenten für Sie da. Diese sind die maximal möglichen Rentenhöhen. Wenn Sie mit weniger zufrieden sind, können Sie dies vertraglich verankern.

  • Einfacher und mittlerer Dienst: Rente bis zu 1.200 Euro monatlich.
  • Gehobener Dienst: Rente bis zu 1.500 Euro möglich.
  • Höherer Dienst: Rente bis zu 1.800 Euro möglich.

Phase 2

Die zweite Phase beginnt dann, wenn Ihr Absicherungsbedarf weitaus geringer ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die fünfjährige Wartezeit als Beamter auf Lebenszeit überbrückt haben. In diesem Fall steht Ihnen nämlich das bedingungslose Ruhegehalt seitens Ihres Dienstherrn zu. Eine zusätzliche finanzielle Absicherung durch die Dienstanfänger-Police benötigen Sie dann nicht mehr. Dementsprechend wandelt sich der Dienstunfähigkeitsschutz in ein reines Produkt der Altersvorsorge um.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zur Dienstanfänger-Police? Dann kontaktieren Sie uns! Ihre  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist gerne für Sie da.

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