Beamte auf Widerruf und Probe
Beamte auf Widerruf und Probe werden auch unter die Gruppe der Beamtenanwärter gefasst. Dementsprechend ähneln sich auch deren Versorgungsansprüche, wenn es ums Thema der finanziellen Fürsorge seitens des Dienstherrn geht. Sollten Beamtenanwärter der Polizei, Justiz und Zoll dienstunfähig werden, steht ihnen nur unter bestimmten Umständen ein Ruhegehalt zu. Dies ist dann der Fall, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit während der Dienstausübung gesetzt wurde. Doch wie sieht es aus, wenn die Dienstunfähigkeit beispielsweise aufgrund eines Unfalls bei einer Freizeitaktivität resultiert ist? Sollte dies der Fall sein, steht dem Beamten der Polizei, Justiz und Zoll kein monatliches Ruhegehalt zu. Ganz im Gegenteil.
Der Dienstherr versetzt ihn nämlich nicht in den Ruhestand, sondern entlässt ihn aus dem Beamtenverhältnis. Infolgedessen fällt der Beamte der Polizei, Justiz und Zoll in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Da junge Beamte in aller Regel noch nichts oder nur sehr wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben, springt dabei maximal eine Erwerbsminderungsrente heraus. Diese genügt in den meisten Fällen nicht, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Hier droht eine ernste finanzielle Bedrohung, die Sie keineswegs unterschätzen sollten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung und der Dienstanfänger-Police die perfekten Produktlösungen im Angebot. Die Dienstanfänger-Police richtet sich maßgeschneidert an junge Beamte, die sich vor den entsprechenden wirtschaftlichen Risiken absichern möchten.