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DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Kleine Anwartschaft

Die kleine Anwartschaftsversicherung: Bei der Polizei unverzichtbar!

Die kleine Anwartschaftsversicherung stellt eine von zwei Varianten der Anwartschaftspolice dar. Sie garantiert Ihnen den Beitritt in die private Krankenversicherung nach dem Wegfall der freien Heilfürsorge und ermöglicht gleichzeitig planbare Konditionen. Lesen Sie weiter, um mehr über die Funktionsweise der kleinen Anwartschaftsversicherung für Polizisten der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz erfahren!

Die Ausgangslage – freie Heilfürsorge für Beamte der Polizei

Nicht in allen, aber bei vielen Bundesländern sowie beim Bund haben Polizeivollzugsbeamte einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge. Im Rahmen dieser Versorgungsleistung kommt der Dienstherr für alle anfallenden Krankheitskosten auf, ohne dass Sie eine Krankenversicherung benötigen. Hierzu werden Sie bei den Ärzten der Polizei, in Partnerkliniken oder bei entsprechenden Fachärzten kostenfrei behandelt.
 
Allerdings wird die freie Heilfürsorge nicht während der gesamten Zeit im Staatsdienst gewährt. Stattdessen fällt sie früher oder später – entweder nach der Ausbildung, der Probezeit oder bei Versetzung in den Ruhestand – weg. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Beihilfe und damit keine vollständige Kostenerstattung mehr. Um die Differenz möglichst passgenau abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten, beihilfekonformen Restkostenversicherung.
 

Hier kommt die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ins Spiel. Mit ihr erhalten Sie die Garantie, in die PKV aufgenommen zu werden, und können gleichzeitig mit niedrigen Beiträgen rechnen.

Probleme beim Eintritt in die private Krankenversicherung

Nachdem Sie als Beamter der Polizei keine freie Heilfürsorge mehr erhalten, steht Ihnen die sogenannte Beihilfe zu. Dies gilt sowohl beim Wegfall wegen des Ablaufs der Probezeit, als auch bei der Umstellung aufgrund der Versetzung in den vorläufigen oder endgültigen Ruhestand. Beamte benötigen ab diesem Zeitpunkt eine Krankenversicherung, da die Heilfürsorge die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer KV bisher vollständig ersetzt hat.
 
Am ehesten eignet sich hier die private Krankenversicherung (PKV) der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, da sie passgenau an die Bedürfnisse von Beihilfeberechtigten angepasst werden kann. Auf der anderen Seite ist es möglich, Mitglieder nicht oder nur mit Risikozuschlägen anzunehmen, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind oder das Alter zu hoch ist.
 
Um hier nicht „vor verschlossenen Türen“ zu stehen, benötigen Sie eine kleine Anwartschaftsversicherung. Sie „konserviert“ Ihren früheren Gesundheitszustand und gibt Ihnen die Garantie, in die PKV aufgenommen zu werden.

Die Beihilfe: Ihre Versorgungssituation nach dem Wegfall der Heilfürsorge

Die Beihilfe im Krankheitsfall ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn, zu deren Zahlung er verpflichtet ist. Über die Beihilfe kommt der Arbeitgeber für mindestens 50 % aller Krankheitskosten, wie sie etwa beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Kauf von Medikamenten entstehen, auf. Sie gehen zunächst in Vorleistung und erhalten die Aufwendungen zum entsprechenden Prozentsatz (dem sogenannten Beihilfesatz) im Nachhinein ersetzt.
 
Bei Beamten im Ruhestand beträgt der Beihilfesatz bundesweit einheitlich 70 %, Beamte mit weniger als zwei Kindern im aktiven Dienst erhalten 50 % Kostenerstattung. Haben Sie Kinder, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (auch nicht über die Familienversicherung) versichert sind, steht ihnen 80 % Beihilfe zu.
 
Dadurch, dass der Dienstherr bereits einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, müssen Sie nur die übrigen Aufwendungen absichern. Leider bietet die gesetzliche Kasse hierfür kein passendes Versicherungsmodell, sodass nur die beihilfekonforme (private) Krankenversicherung in Betracht kommt. Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sorgen Sie für Ihren späteren Beitritt vor.

Die Bedeutung der kleinen Anwartschaftsversicherung Polizei

Wie in vielen Bundesländern üblich, steht Ihnen als Beamter der Polizei während des aktiven Dienstes für kürzere oder längere Zeit die freie Heilfürsorge zu. Sie ersetzt die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung vollständig, sodass Sie bis zum Wegfall der Heilfürsorge keine entsprechende Police abschließen müssen. Spätestens mit dem Umstieg auf die Beihilfe benötigen Sie allerdings eine private Krankenversicherung.
 
Da Sie zum Zeitpunkt des Beitritts in jedem Fall älter als zu Beginn Ihres Dienstes sind, fallen für den Versicherungsschutz der PKV höhere monatliche Beiträge an. Leiden Sie zusätzlich an Vorerkrankungen, können Risikozuschläge erhoben werden. Hintergrund ist, dass die private Krankenversicherung – anders als die gesetzlichen Kassen – unter anderem diese Faktoren bei der Berechnung Ihrer Prämie berücksichtigen:

  • Ihr Alter
  • Allgemeiner Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
  • Angewohnheiten und Süchte, etwa Rauchen
  • Behandlungshistorie, Unfälle und Co.

Das Motto lautet also: Je gesünder, desto günstiger. Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung erreichen Sie genau das. Die Police „konserviert“ Ihren Gesundheitszustand, wodurch Sie später von diesem profitieren. Selbst, wenn zwischenzeitlich Krankheiten auftreten, wirken sich diese nicht auf Ihren Beitrag aus.
 
Ein praktisches Beispiel: Sie steigen mit 20 Jahren in den gehobenen Polizeidienst ein, beginnen also Ihr Studium als Beamter auf Widerruf. Gleichzeitig schließen Sie die kleine Anwartschaftsversicherung ab. Nun erhalten Sie bis zur Versetzung in den Ruhestand freie Heilfürsorge und benötigen dadurch mit 60 Jahren eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Bei dieser profitieren Sie nun von den Beiträgen, die Sie eigentlich nur mit 20 Jahren erhalten hätten.
 
Das Thema „Anwartschaftsversicherung“ ist nicht nur vielseitig, sondern auch komplex. Das Team der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz steht Ihnen daher jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu!

Vor- und Nachteilte im Überblick: Das bietet die kleine Anwartschaftsversicherung

Wie bei allen Versicherungen, gibt es auch bei der kleinen Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei verschiedenste Vor- und Nachteile. Wie schwer diese wiegen, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Zu den Vorteilen der kleinen Anwartschaft gehören etwa:

  • Keine erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die PKV
  • Keine Wartezeiten, Sie erhalten direkt alle Leistungen
  • Sehr niedrige Monatsprämien, meist im einstelligen Euro-Bereich

Die Nachteile sind:

  • Die kleine Anwartschaftsversicherung baut keine Rückstellungen fürs Alter auf
  • Durch die fehlende „Konservierung“ des Alters sind die PKV-Beiträge später höher

Aufgrund dieser Nachteile sollten Sie als Beamter der Polizei, der während des gesamten aktiven Dienstes einen Anspruch auf Heilfürsorge hat, eher eine große Anwartschaft abschließen. Diese kostet zwar etwas mehr, es wird aber zusätzlich zum gesundheitlichen Zustand auch das Alter „gespeichert“. Damit erhalten Sie später tatsächlich den Beitrag, den Sie mit 20 Jahren gezahlt hätten, obwohl Sie älter und möglicherweise sogar Krankheiten aufgetreten sind.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Die kleine Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass Sie beim späteren Wegfall der Heilfürsorge nicht nur garantiert, sondern auch zu planbaren Konditionen in die private Krankenversicherung eintreten können. Mit der großen Anwartschaft sorgen Sie zudem für zusätzliche Beitragsersparnisse. Welche Police schlussendlich am besten zu Ihnen passt, zeigt sich im persönlichen Gespräch und anhand verschiedener Rechenbeispiele. Vereinbaren Sie am besten schon heute einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, um sich persönlich beraten zu lassen!

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