Als Polizeibeamter, Richter, Staatsanwalt oder Zollmitarbeiter handeln Sie im Namen des Staates. Trotzdem haften Sie persönlich, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Der Dienstherr kann Regressansprüche direkt gegen Sie geltend machen.
Diese Regressforderungen können erhebliche Summen erreichen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Dienstbetrieb sind dabei gleichermaßen betroffen. Auch der Verlust dienstlicher Schlüssel oder Beschlagnahmegut kann schnell zu einer förmlichen Inregressnahme führen.
Geschädigte können Ansprüche unter Umständen auch direkt gegen Sie persönlich geltend machen. Ohne passendem Schutz durch eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizei, Justiz & Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Aschheim & München tragen Sie das finanzielle Risiko allein.