Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Die Laufbahn im mittleren Dienst ist die mit Sicherheit am meisten eingeschlagene – kein Wunder, gibt es in der Finanz- und Steuerverwaltung doch in diesem Bereich auch mit Abstand die meisten offenen Stellen. Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im mittleren Dienst werden Sie als Sachbearbeiter bei der Prüfung von Steuerklärungen, zum Erlass von Steuerbescheiden und anderen Forderungsbescheiden in einem Fachbereich Finanzen oder für andere Sachbearbeitertätigkeiten in verschiedenen Ämtern eingesetzt.
Auch im Call Center der verschiedenen Behörden sowie im Frontoffice und Annahmedienst für Anträge und Steuererklärungen sowie im Bürgerbüro der verschiedenen Steuer- und Finanzbehörden finden Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst Ihren Ansatz.
Für die Laufbahn im mittleren Dienst gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Realschulabschluss (mittlere Reife)
- eventuell auch einen Hauptschulabschluss im Verbund mit einer förderlichen Berufsausbildung
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik
- Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger
Das Auswahlverfahren für Auszubildende besteht aus einem Einstellungstext und anschließenden Vorstellungsgesprächen. Wenn Sie die Ausbildung beginnen, erfolgt die Anstellung direkt als Beamter auf Wiederruf – mit allen Vorteilen, die das Beamtentum für Sie mit sich bringt. Damit sind natürlich auch Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden.
Aus diesem Grund ist es bereits im mittleren Dienst sinnvoll, sich über eine ganze Reihe interessanter und wichtiger Versicherungslösungen Gedanken zu machen. Gern beraten unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München Sie zu allen wichtigen Versicherungslösungen.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Im gehobenen Dienst können Sie Ihren Ansatz in den gleichen Behörden finden wie im mittleren Dienst. Der größte Unterschied besteht in der Verantwortung, die Sie innehaben und den Aufgaben, die Sie in Ihrer Tätigkeit ausüben. So übernehmen Finanzveraltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst überwiegend die Aufgaben, die eine große Außenwirkung haben – zum Beispiel Steuerprüfungen in Unternehmen oder Ähnliches – oder die mit Personalverantwortung verbunden sind.
Die Ausbildung im gehobenen Dienst entspricht einer dualen Ausbildung, die zum Teil in der Behörde, in welcher Sie Ihren Ansatz finden, stattfindet und zum Teil in der jeweils für Ihren Dienstherrn zuständigen Verwaltungsfachhochschule. Dabei wird der theoretische Teil der Ausbildung in Form von Studienblöcken vermittelt. Am Ende der Ausbildung steht ein Abschluss zum Bachelor of Law Fachrichtung Verwaltung oder Finanzverwaltung.
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst sind:
- Abitur oder Fachhochschulreife oder anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
- Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
- Leumund muss einwandfrei sein
- natürlich keine Vorstrafen
- zudem sehr gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
Die Zahl der Bewerber auf eine Stelle im gehobenen Dienst als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter ist regelmäßig sehr groß. So kommen nicht selten hundert und mehr Bewerber auf eine offene Stelle. Dementsprechend anspruchsvoll sind auch der Einstellungstext und das gesamte Verfahren.
Natürlich besteht auch für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst ein Versicherungsbedarf, der mit der Verantwortlichkeit Ihrer jeweiligen Position steigt. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München helfen Ihnen gern dabei, die für Sie passenden Versicherungslösungen zu finden.
Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte höherer Dienst
Natürlich finden sich auch in der Finanz- und Steuerverwaltung Beamte des höheren Dienstes. Sie sind die Verantwortlichen, die ganze Ämter, Ressorts, Abteilungen und Bereiche führen, die als Bezirksstellenleiter eingesetzt werden oder im Finanzministerium an der Ausarbeitung von Richtlinien und Gesetzen mitwirken.
Für die Tätigkeit als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter gibt es keine klassische Ausbildung. Hier müssen Sie ein Masterstudium in einem passenden Fach vorweisen können, wenn Sie als Direkteinsteiger im höheren Dienst starten möchten. Dazu gehören Masterabschlüsse in Mathematik, Wirtschafts- und Finanzfächern oder im Verwaltungsrecht.
Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst haben Sie auch die Möglichkeit, neben der Arbeit Ihren Master in öffentlicher Verwaltung zu machen. Einige Dienstherren unterstützen diese Fortbildung auch mit zusätzlicher Dienstbefreiung.