Unter gewissen Umständen dürfen Beamte noch nicht in die private Krankenversicherung wechseln. Oder Sie entscheiden sich für die sogenannte „freiwillige Mitgliedschaft“. Allerdings müssen Sie immer beachten, dass in diesem Fall die Beihilfe des Dienstherren nicht gewährt wird. Beihilfe erhalten Beamte nur, wenn diese eine „Restkostenversicherung“ (beihilfekonforme private Krankenversicherung) abgeschlossen haben.
Die
gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten. Aber zu einem hohen Preis. Gesetzlich bindend, müssen
Beamte hier maximal 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens für den Krankenversicherungsschutz einplanen. Auch wenn kaum Leistungen in Anspruch genommen werden. Damit avanciert die
gesetzliche Krankenversicherung zum starren Produkt mit festen Kosten. Auch hinsichtlich des Leistungsspektrums, hat die p
rivate Krankenversicherung der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in
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