Der Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Für Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst gelten die folgenden Einstellungsvoraussetzungen:
- Realschulabschluss
- oder Hauptschulabschluss und förderliche Berufsausbildung (wie beispielsweise Rechtsanwaltsfachangestellte/r)
- anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Nach dem erfolgreich absolvierten Auswahlverfahren, das aus einem Einstellungstext und anschließenden Vorstellungsgesprächen besteht und in dem Sie sich nicht selten gegen mehrere 100 Bewerber pro Stelle durchsetzen müssen, werden Sie zum Beamten auf Wiederruf ernannt. Das bleiben Sie so lange, wie Sie die Ausbildung absolvieren. Nach bestandener Prüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Nach abgeschlossener Ausbildung warten die folgenden Tätigkeitsfelder auf Sie:
- Abschriften von Dokumenten
- Protokollieren
- Bearbeitung von Gerichtsbescheiden
- Vorladungen erstellen und verschicken
- Akteneinsichten
- Bearbeitung von Erklärungen, Beweismitteln, Grundbuchsachen und Vormundschaftssachen
- Termine mit Zeugen und Sachverständigen
Der Justizverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Bei entsprechender Vorbildung können Sie auch direkt mit der Ausbildung für den gehobenen Dienst starten. Alternativ gibt es für Justizverwaltungsbeamte im mittleren Dienst auch die Möglichkeit, nach Beendigung der Probezeit und ausreichender Bewährung in Ihrem Job über den Beamtenaufstieg die Ausbildung für den gehobenen Dienst zu absolvieren.
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um ein duales Studium. Ein Teil der Ausbildung wird an der für Ihren Dienstherrn zuständigen Verwaltungsfachhochschule absolviert. Durch das Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie dabei einen Abschluss als Bachelor of Law in der Fachrichtung Verwaltungsrecht oder Justizverwaltungsrecht.
Parallel zum Studium sind Sie blogweise immer wieder in der Verwaltung Ihres Dienstherrn eingesetzt, wo Sie das Gelernte vertiefen und Erfahrungen in der Praxis sammeln können. Auch hier sind Sie während des Vorbereitungsdienstes ein Beamter auf Wiederruf. Die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes bei Justizverwaltungsbeamten sehen dabei wie folgt aus:
- Fachhochschulreife
- oder allgemeine Hochschulreife
- oder anderer vergleichbarer Schulabschluss
- Altershöchstgrenze nicht überschritten (von Bundesland zu Bundesland verschieden – meistens 32. Lebensjahr)
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- natürlich die Anerkennung der Verfassung und Gesetzeslage der BRD
Nach der Ausbildung erwartet Sie eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit mit den folgenden Aufgaben und Eigenschaften:
- volle Verantwortungen als Rechtspfleger
- Verantwortung für Einträge in öffentliche Register
- Eintragung und Löschungen von Grundbucheinträgen bzw. Hypotheken
- Überwachung von richterlichen Entscheidungen wie Vormundschaften
- Klageanträge und Erwiderungen
- Vorladungen zum Haftantritt
- Organisation für einen reibungslosen geschäftlichen Ablauf
- Einziehung von Geldstrafen
- Zwangsvollstreckungen