Welche Versicherungen sollten Lehrer und Referendare haben?
Grundsätzlich benötigen Lehrer und Referendare eine Kranken- und Pflegeversicherung. Lehrer in Ausbildung, Probezeit und auf Lebenszeit sind nicht mehr an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Auch ohne das für normale Arbeitnehmer notwendige Mindesteinkommen können Sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe mindestens 50 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge. Bei Lehrern mit mindestens 2 Kindern, beihilfeberechtigten Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern und Beamten im Ruhestand werden 70 % und Kindern und Waisen 80 % der Kosten erstattet.
Lehrer und Referendare können sich selbstverständlich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Allerdings kann in diesem Fall keine Beihilfe in Anspruch genommen werden. Private Krankenversicherung und Beihilfe funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet mit dem Leistungserbringer direkt ab. Vorleistungen des Versicherten sind nicht notwendig und damit auch keine Erstattungen an den Versicherungsnehmer.
Auch die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie dient dazu, die enormen Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen können, zum Teil abzufangen. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit besteht nicht nur für Ältere. Auch junge Menschen können beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung pflegebedürftig werden. Weiterhin sind eine Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sinnvoll kann auch eine private Unfallversicherung sein. Die Behandlungskosten eines Unfalls werden zwar von den Krankenversicherungen übernommen, die Folgekosten jedoch nicht. Leistungen der Unfallfürsorge erhalten Sie, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbleiben.
Wie reiche ich die Rechnungen bei der Krankenversicherung ein?
Privatrechnungen, die vom Versicherten beglichen wurden, werden zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung eingereicht. Daraufhin werden die jeweils erstattungsfähigen Kosten an den Versicherten überwiesen. Bei der ersten Antragstellung auf Beihilfe muss der Nachweis über eine private Krankenversicherung erbracht werden. Außerdem sind umfangreiche Angaben, beispielsweise zur Beschäftigung und persönlichen Verhältnissen, erforderlich.
Kann ich jederzeit die Krankenversicherung wechseln?
Die gesetzliche Krankenversicherung können Lehrer und Referendare nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und problemlos in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Abgelehnt werden können Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Auch die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist möglich. Kündigen können Lehrer und Referendare mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Jedoch wird vor der Aufnahme in eine andere private Versicherung wieder der Gesundheitszustand überprüft. Auch aufgrund des mittlerweile höheren Alters müssen Sie davon ausgehen, dass die Beiträge bei der neuen Versicherung höher sein werden. Zusätzlich gehen die bereits gebildeten Altersrückstellungen verloren. In der neuen Versicherung gelten wieder Wartezeiten, bis verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden können. Ein Wechsel ist in den seltensten Fällen sinnvoll.
Sollte Ihnen die private Krankenversicherung in Ihrem Tarif zu teuer sein, können Sie beispielsweise in den Standardtarif wechseln. Bei einer neuen Versicherung kann es sein, dass Sie nur noch im Basistarif aufgenommen werden. Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge dürfen maximal so hoch wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen.
Sind Sie als angestellter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie in die private Versicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit monatlich € 5.062,50 liegt. Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beziehungsweise sehr schwierig und ab einem gewissen Alter fast unmöglich.
Welches ist die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?
Eine pauschale Aussage, welche Krankenversicherung für Lehrer und Referendare die günstigste ist, lässt sich so ohne weiteres nicht treffen. In der Regel ist eine private Absicherung jedoch günstiger, da Lehrer und Referendare im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung vom Dienstherrn Beihilfe erhalten, die bereits mindestens 50 % Ihrer Kosten im Krankheitsfall abdeckt. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie jedoch komplett selbst bezahlen, ein Zuschuss des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie normalerweise nicht. Seine Pflicht zur Krankenfürsorge erfüllt er, indem er Beihilfe gewährt.
Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass in der Familienversicherung die gesamte Familie abgesichert werden kann. In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte in diesem Fall für Lehrer und Referendare günstiger sein. Nicht vergessen sollten Sie jedoch, dass Sie den gesamten Beitrag selbst zahlen müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen zudem nur eine Regelversorgung. Alles was über das Notwendigste hinausgeht, müssen Sie privat zahlen.
Bevor Sie sich für eine Form der Absicherung entscheiden, sollten Sie sich beide Varianten einmal durchrechnen lassen. Gern sind wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München, Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung behilflich.
Tipp: Während des Studiums sind die meisten Studenten auf Lehramt noch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert. Bereits jetzt können Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München den späteren Beitritt in die private Krankenversicherung sichern. Der beim Abschluss festgestellte Gesundheitszustand dient später als Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge. Krankheiten, die nach dem Abschluss auftreten sind für Aufnahme und Beiträge nicht mehr relevant. Mit einer Anwartschaft können Sie sich also die bestmöglichen Versicherungskonditionen sichern. Eine kleine Anwartschaft ist nur mit geringen Kosten verbunden. Mit den Beiträgen werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Eine große Anwartschaft ist teurer, hier wird neben der Gesundheit auch das Alter konserviert. Dadurch können bereits die ersten Altersrückstellungen gebildet werden. Die große Anwartschaft empfiehlt sich vorrangig, wenn längere Zeiträume überbrückt werden sollen.
Wie hoch sind die Kosten einer Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Als Berechnungsgrundlage dient das Monatsbruttoeinkommen. Bei angestellten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber 50 % der Kosten. Der Dienstherr freiwillig versicherter Lehrer und Referendare beteiligt sich nicht an den monatlichen Prämien. Da das Einkommen von Beamten in der Regel recht hoch ist, sind demzufolge auch die Beiträge hoch. Es gelten jedoch Beitragsbemessungsgrenzen, mehr als € 4.537,50 pro Monat werden derzeit nicht zur Beitragsermittlung herangezogen.
In der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern individuellen Faktoren, wie Gesundheitszustand und Alter beim Versicherungsabschluss sowie den gewünschten Leistungen und vereinbarten Selbstbehalten. Durch die Beihilfe werden mindestens 50 % der Kosten für Krankheit abgedeckt, so dass Lehrer und Referendare nur noch die Restkosten absichern müssen. Die Beiträge sind deshalb besonders günstig.
Gibt es spezielle Versicherungen für Lehrer und Referendare?
Für Lehrer und Referendare gibt es, wie für alle Beamten, die Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken dieser Berufsgruppe absichern. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet finanzielle Sicherheit, wenn ein Lehrer vom Dienstherrn als dienstunfähig erklärt wird und daraufhin in den Ruhestand versetzt wird. Zwar hat ein Beamter nach Erfüllen der 5jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt, dieses ist jedoch immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Anfangs besteht meist nur ein Anspruch auf eine Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400. Die Ansprüche steigen jährlich, bis nach etwa 40 Dienstjahren ein Höchstanspruch von 71,75 % der letzten Besoldung erreicht wird. Ohne zusätzliche, private Absicherung können Sie zu keinem Zeitpunkt Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Im Leistungsfall erhalten Sie aus der Dienstunfähigkeitsversicherung eine vertraglich vereinbarte, garantierte Rente. Ein besonders hohes Risiko besteht vom Referendariat an bis zur Vollendung der ersten 5 Dienstjahren als Beamter auf Lebenszeit. Lehrer und Referendare können in dieser Zeit bei Dienstunfähigkeit noch nicht in den Ruhestand versetzt werden und erhalten somit auch kein Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche an die gesetzliche Versicherung können ebenfalls erst nach 5 Jahren geltend gemacht werden und wenn in diesen 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingezahlt wurden. Sie werden höchstwahrscheinlich zum Hartz 4-Bezieher.
Bei einer Entlassung stehen Sie von heute auf morgen ohne Einkommen da. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München sichern Sie sich eine monatliche Rente, die es Ihnen erlaubt, eine gewisse finanzielle Sicherheit zu genießen. Als Beamter können Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, schadenersatzpflichtig werden. Kommt beispielsweise ein Kind während Ihres Unterrichts, Ihrer Aufsichtspflicht in Pausen oder auf Ausflügen zu Schaden, können die Eltern Ihnen Dienstpflichtverletzung vorwerfen. Ihr Dienstherr kommt für die gestellten Forderungen auf, kann Sie aber bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet Ihnen als spezielles Produkt die kombinierte Privat- und Diensthaftpflichtversicherung an. Auch im privaten Bereich sollten Sie sich unbedingt gegen hohe Schadenersatzforderungen absichern, denn generell gilt, für Schäden, die Sie verursachen, müssen Sie aufkommen. Vor allem, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Forderungen ins Unermessliche steigen. Sie müssen eventuell Schmerzensgeld, Verdienstausfälle oder schlimmstenfalls lebenslange Renten zahlen. Dass dies zu Ihrem finanziellen Ruin führen kann ist offensichtlich.
Die Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet Ihnen außerdem den Vorteil des passiven Rechtsschutzes. Sollten Forderungen an Sie gestellt werden, welche unberechtigt sind, werden diese von uns abgewiesen und somit auch ein Disziplinarverfahren gegen Sie verhindert, welches Ihre berufliche Karriere sofort beenden könnte.
Müssen sich Lehrer und Referendare gegen den Verlust eines Schlüssels absichern?
Auf jeden Fall sollten Sie sich gegen den Verlust von Dienstschlüsseln absichern. Sollte Ihnen ein Schlüssel abhandenkommen, kann es durchaus möglich sein, dass die gesamte Schließanlage des Gebäudes mit unzähligen Schlössern ausgetauscht werden muss. Schnell summiert sich das Ganze auf tausende von Euro.