In diesen Ämtern können Sie als Kommunalverwaltungsbeamter eingesetzt werden
Als erstes stehen da natürlich die klassischen kommunalen Ämter zur Auswahl:
- Einwohnermeldeamt oder in vielen Städten inzwischen auch Bürgerbüro
- Standesamt
- Sozialamt
- Wohngeldstelle
- Jugendamt
- Stadtkasse
- Personalamt
- Hauptamt (manchmal mit Personalamt zusammen – hier werden die organisatorischen Aufgaben wie die Stellenplatzbeschreibungen, Stellenbewertungen etc. erledigt)
- Wahlamt
- Rentenberatungsstelle
- Amt für Beschaffung
- Bauamt
- Ordnungsamt
- Grünflächenamt
- Rechtsamt
Dann gibt es Bereiche, die Sie überwiegend bei Kreisen und in kreisfreien Städten finden, die ebenfalls mit Kommunalverwaltungsbeamten besetzt werden. Dazu gehören:
- Elterngeldstelle
- Ausländerbehörde
- Kfz-Zulassungsstelle
- Untere Umweltbehörde
- Schulamt
- Bauaufsichtsbehörde
- Jobcenter
Entsprechend breit gefächert muss natürlich auch die Ausbildung eines Kommunalverwaltungsbeamten sein. In der Ausbildung, die in zwei unterschiedlichen Laufbahnen absolviert werden kann, werden verschiedene Rechtsgebiete erlernt – vor allem aber der Umgang mit dem Gesetz an sich. So soll der Beamte in die Lage versetzt werden, in jedem unterschiedlichen Bereich, in dem er eingesetzt wird, schnell und mit möglichst geringer Einarbeitungszeit mit den einschlägigen Rechtsnormen umgehen zu können.
Diese Laufbahnen sind für einen Kommunalverwaltungsbeamten möglich
Wer eine Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten absolvieren möchte, muss zuerst zwischen der Laufbahn im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst und der im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst auswählen.
Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kommunalverwaltungsbeamten im mittleren Dienst sehen dabei wie folgt aus:
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und förderliche Berufsausbildung (zum Beispiel als Rechtsanwaltsfachangestelle); anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
- Nichtüberschreiten der Altershöchstgrenze (variiert zwischen den Bundesländern – im Schnitt bei 32 Jahren)
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung für den gehobenen Dienst sehen für einen Kommunalverwaltungsbeamten hingegen wie folgt aus:
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife oder anderer vergleichbarer Schulabschluss
- Altershöchstgrenze nicht überschreiten (von Bundesland zu Bundesland verschieden – meistens 32. Lebensjahr)
- einwandfreier Leumund
- keine Vorstrafen
- natürlich die Anerkennung der Verfassung und Gesetzeslage der BRD
Der Abschluss der Ausbildung im mittleren Dienst berechtigt Sie dazu, den Titel Verwaltungswirt zu führen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst haben Sie einen Abschluss als Bachelor of Law – Fachrichtung Verwaltungsrecht erworben.