DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching PKV und GKV im Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei können sich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Ihre Karriere als Beamter der Polizei beginnen Sie in der Regel mit einem Vorbereitungsdienst oder einem Referendariat. Bevor Sie diesen Abschnitt antreten, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Bereits jetzt beginnt Ihr öffentlich rechtliches Dienstverhältnis, welches von besonderen gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Hierbei steht Ihnen normalerweise die freie Heilfürsorge zu. 

Sollten Sie Heilfürsorge beziehen, übernimmt Ihr Dienstherr die Gesundheitskosten zu 100%. Aus diesem Grund müssen Sie keine gesonderte Krankenversicherung abschließen. Anders verhält es sich dann, wenn Sie Beihilfe beziehen. In diesem Fall übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der erstattungsfähigen Kosten. Das Minimum beträgt hierbei 50% und das Maximum 70%. Ihre Kinder haben sogar einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München erklären Ihnen die Besonderheiten von Heilfürsorge und Beihilfe gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Wann benötige ich eine Krankenversicherung?

Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung stellt sich den Beamten der Polizei nur dann, wenn diese überhaupt eine Restkostenversicherung benötigen. Diese ist seit 1. Januar 2019 Pflicht, wenn Restkosten bestehen. Restkosten bleiben nur dann über, wenn der Beamte der Polizei Beihilfe bezieht. Hier werden, anders als in der freien Heilfürsorge, nicht alle Gesundheitskosten, sondern nur ein Teil der Kosten übernommen. Als zuverlässige Restkostenversicherung eignet sich die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München.

Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die Wahl der passenden Krankenversicherung ist für Beamte der Polizei von großer Bedeutung. Aus diesem Grund sollten Sie sich über die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung informieren. Hierüber geben Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München Auskunft. Im Folgenden haben wir die deutlichsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung einmal aufgeführt.

Unterschiede beim Leistungskatalog

Unterschiede bei der Beitragsberechnung

Unterschiede bei der Altersversorgung

Unterschiede bei Zahnärztlichen Behandlungen

Unterschiede bei Kuren

Sie haben noch weitere Fragen?

Kein Problem! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
Untere Hauptstr. 6
85386 Eching
Kontaktformular aufrufen 089 9039173 089 9045441 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 17:00
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 15:00
karte
In Google Maps öffnen