Erhalte ich auch als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfe?
Als beihilfeberechtigter Beamter der Polizei haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings bringt die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung empfindliche Nachteile mit sich. Hierzu gehört nicht nur der schwache Grundschutz, den Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Darüber hinaus müssen Sie auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe verzichten. Sie müssen die Versicherungsbeiträge vollumfänglich aus eigener Tasche bezahlen.
Wir raten Ihnen zum Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München. Hier profitieren Sie nicht nur von einem umfangreichen Leistungskatalog, sondern erhalten die Unterstützung durch Ihre Beihilfestellte.
Wie hoch sind die geltenden Beihilfesätze?
Nicht jedem beihilfeberechtigten Beamten der Polizei steht der gleiche Beihilfesatz zu. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es obliegt vielmehr den Bundesländern, die Höhe der Sätze zu bestimmen. Allerdings sind die Bestimmungen der Bundesländer nahezu deckungsgleich.
So erhält ein beihilfeberechtigter Beamter der Polizei mindestens 50% der erstattungsfähigen Gesundheitskosten ersetzt. Sollte er mehr als ein Kind haben steigt der Anspruch auf 70%. Den Kindern des Beamten stehen wiederum 80% Beihilfe zu. Auch der Ehepartner des Beamten kann unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Beihilfe haben. Hierfür müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen. So darf er keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und darf eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sobald der Beamte in den Ruhestand eintritt besteht ein bedingungsloser Anspruch auf 70% Beihilfe.
Besteht mein Beihilfeanspruch auch dann, wenn ich im Ruhestand bin?
Sobald der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt, wird er garantiert beihilfeberechtigt. Dies gilt auch für die Beamten, die während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge bezogen haben. Die Bezeichnung „Beamter auf Lebenszeit“ kommt nicht von ungefähr. Schließlich muss Ihr Dienstherr auch über Ihren aktiven Dienst hinaus für Ihre Krankenfürsorge Sorge tragen. Aus diesem Grund steht Ihnen eine Beihilfe in Höhe von 70% zu, wenn Sie im Ruhestand sind. Für die übrigen 30% müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Die beihilfeberechtigte private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ist die maßgeschneiderte Versicherungslösung für Sie.
Beamte die während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge bezogen haben, können jedoch in eine finanzielle Misere geraten. Ein Eintritt in die private Krankenversicherung im hohen Alter kann zu hohen Versicherungsbeiträgen führen. Hier hat die DBV mit der Anwartschaftsversicherung ein maßgeschneidertes Produkt zur finanziellen Vorsorge entwickelt. Schließen Sie die Anwartschaftsversicherung im jungen Alter ab, werden diese Faktoren bei der späteren Berechnung der Versicherungsbeiträge maßgeblich. So können Sie sich bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.
Wie lange erhalte ich Unterstützung für meine Kinder?
Grob gesagt steht Ihnen solange Beihilfe für Ihre Kinder zu, wie diese einen Anspruch auf Kindergeld haben. Sollte Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, besteht der Anspruch auf Beihilfe sogar bis zum Maximalalter von 25 Jahren.
Steht meinem Ehepartner auch Beihilfe zu?
Auch der Ehepartner des Beamten der Polizei kann eine Unterstützung durch die Beihilfe erhalten. Allerdings müssen hierfür gewisse Voraussetzungen vorliegen, die den Beamtenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes entnommen werden können. Hier gilt es einige Punkte zu beachten. So gelten beispielsweise Einkommensgrenzen. Diese variieren je nach Bundesland zwischen 10.000€ und 18.000€ im Monat. Darüber hinaus darf der Ehepartner keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die geltenden Voraussetzungen müssen Jahr für Jahr bei der Beihilfestelle in Form von Steuerbescheiden nachgewiesen werden. Auch Ihr Ehepartner benötigt eine Restkostenversicherung, wenn ein Beihilfeanspruch besteht. Hier ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München die maßgeschneiderte Lösung.
Welche Unterstützung steht mir zu, wenn ich Pflege benötige?
Sollten Sie pflegebedürftig sein, wird zunächst ein Gutachter feststellen wie hoch Ihr Pflegegrad ist. Hier gilt eine Skala von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad ist, umso höher fällt die Unterstützung der Beihilfe aus. Auch die Art der Pflege hat einen Einfluss auf die Höhe der Beihilfe. So spielt es eine große Rolle, ob die Pflege ambulant oder stationär stattfindet. Sollte es zu einer stationären Pflege kommen, werden nur die Behandlungen von der Beihilfe übernommen, die als reine Pflegeleistung gelten. Mithin werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen. Eine Ausnahme hiervon kann dann gelten, wenn die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eine gewisse Toleranzgrenze überschreiten. Manche Bundesländer beteiligen sich sogar bedingungslos zu einem gewissen Teil an den sogenannten „Hotelkosten“.
Sollte die Pflege wiederum in den eigenen vier Wänden stattfinden, ist es von Bedeutung, ob Sie von einem Familienangehörigen oder einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden. Die Erstattungen fallen bei einer professionellen Pflege höher aus als wenn die Pflege durch einen Familienangehörigen durchgeführt wird. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne mit einer effektiven privaten Pflegepflichtversicherung. Diese stellen wir Ihnen gerne persönlich vor.
Erhalte ich auch bei osteopathischen Behandlungen eine Unterstützung?
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit, auch alternative Behandlungsmöglichkeiten abzudecken. Hierzu gehören auch Behandlungen durch einen Osteopathen. Bei der Beihilfe wird jedoch nicht alles erstattet. Sie müssen geltende Höchstgrenzen beachten. Wie die Grenzen im Einzelnen ausfallen, können Sie der jeweiligen Erstattungsliste Ihres Bundeslandes entnehmen. Sollte eine Behandlung nicht in der Liste zu finden sein, ist sie nicht beihilfefähig. Wenn eine geltende Höchstgrenze der Erstattungsliste übersteigt werden sollte, muss der Beamte der Polizei für die entsprechende Differenz aufkommen. So erstattet die Beihilfe in der Regel osteopathische Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die an bestimmten Körperbereichen vorgenommen werden. Welche Körperbereiche relevant sind, ist ebenfalls den Erstattungslisten zu entnehmen.
Werden ambulante Reha-Maßnahmen auch von der Beihilfe abgedeckt?
Beihilfefähig sind ambulante Reha-Maßnahmen nur dann, wenn Sie aktiver Beamter der Polizei sind. Dies liegt ganz klar im Interesse Ihres Dienstherrn. Schließlich möchte dieser, dass Sie schnellstmöglich wieder dienstfähig sind. Für beihilfeberechtigte Kinder oder Ehepartner besteht wiederum kein Anspruch. Selbiges gilt für Beamte im Ruhestand. Hier sind jedoch nur medizinische Behandlungskosten beihilfefähig. Genauere Informationen erhalten Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München.