Gesetzlich Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Sachleistungen. Pflegekosten, die anfallen, werden unmittelbar zwischen Versicherung und Pflegestelle abgegolten. Bei der Beitragsberechnung setzt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wie die gesetzliche Krankenversicherung auf das Solidaritätsprinzip. Anhand eines pauschalen Prozentsatzes des monatlichen Gehaltes wird die Beitragshöhe errechnet. So zahlen Gutverdiener mehr als Geringverdiener. Die Starken stärken die Schwachen, indem sie ihre Pflegekosten mittragen.
Private Pflegepflichtversicherung
Die private Pflegepflichtversicherung setzt nicht auf Sachleistungen, sondern auf das Prinzip der Kostenerstattung. Ähnlich wie bei der privaten Krankenversicherung muss der Versicherungsnehmer für die Pflegeleistungen zunächst in Vorkasse treten. Anschließend reicht der Versicherungsnehmer die Rechnungen bei seiner Versicherung ein.
Anders als die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, errechnet die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München seine Beiträge anhand individueller Faktoren und einkommensunabhängig. Je nachdem wie hoch Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand sind, wird Ihr persönlicher Versicherungsbeitrag berechnet.