Im Außenverhältnis
Sollte der Beamte der Polizei bei Ausübung seines Dienstes eine Pflichtverletzung begangen haben, haftet zunächst der Dienstherr des Beamten. Doch was genau zählt zur „Dienstausübung“? Ein Beamter übt dann seinen Dienst aus, wenn er hoheitlich tätig wird. Zwar haftet zunächst Ihr Dienstherr, doch dieser kann Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Beamte grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat.
Es sind viele verschiedene Vorwürfe denkbar, die gegen den Beamten der Polizei gestellt werden können. Ein klassischer Fall ist die Körperverletzung durch einen Polizeibeamten. In Folge einer polizeilichen Maßnahme steht schnell der Vorwurf im Raum, dass der Beamte eine Körperverletzung begangen hat. Sollte es dazu kommen, wird eine staatsanwaltschaftliche Verfolgung eingeleitet. Die Folgen können von Disziplinarmaßnahmen bis hin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren reichen.
Hier wird besonders deutlich, dass Sie sich in einer risikoreichen Lage befinden. Nur eine passende juristische Absicherung bewahrt Sie vor schlimmeren Folgen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München hat mit der Rechtsschutzversicherung der ROLAND die optimale Versicherungslösung für Sie im Angebot.
Im Außenverhältnis
Die Vorwürfe müssen nicht zwangsläufig beim Bürger ihren Ursprung haben. Auch in den eigenen Reihen kann es zu Pflichtverletzungen kommen. Vor allem dann, wenn Sie Ihrem Dienstherrn einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden zugefügt haben, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Bei mittelbar zugefügten Schäden ist in aller erster Linie an die Beschädigung von fiskalischem Eigentum zu denken. So kann es juristische Konsequenzen haben, wenn Sie den Dienstwagen beschädigt haben, oder Ihnen dienstliche Gegenstände abhandengekommen sind.
Privatleben
Allerdings gibt es auch in Ihrem Privatleben Risiken zu beachten. Diese können nicht nur juristische Konsequenzen, sondern damit einhergehend auch rufschädigende Folgen für Sie, Ihre Familie und Ihre gesamte Dienststelle oder Behörde haben. Hier müssen Sie zwangsläufig damit rechnen, dass es zusätzlich zum strafrechtlichen Verfahren auch zu einem disziplinarischen Verfahren kommt. Die Rechtsschutzversicherung der ROLAND unterstützt Sie auch bei juristischen Auseinandersetzungen Ihres Privatlebens. Klassische Beispiele sind hierbei Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn oder haftungsrechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls.