Als Beamter für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst bearbeiten Sie Anträge, veranlassen Zahlungen, erlassen Bescheide wie beispielsweise Bescheide über die Gewährung von Elterngeld, über die Feststellung von Schwerbehinderteneigenschaften oder über den Rentenanspruch einer Person. Zu Ihren Aufgaben kann es aber auch gehören in negativen Fällen Anhörungsverfahren mit Bürgern durchzuführen und negative Bescheide wie Rückforderungen, Sanktionsbescheide oder Bußgeldbescheide zu erlassen.
Auch in dieser Laufbahn spielt das Thema Beratung eine wichtige Rolle. Denn das Sozialrecht kennt den Grundsatz der Beratungspflicht. Hiernach muss jeder Bürger im Rahmen der persönlichen Beratung bestmöglich auf alle Rechte, Pflichten und Antragsmöglichkeiten hingewiesen werden. Anders als Beamte im mittleren Dienst nehmen viele Beamte im gehobenen Dienst auch Aufgaben der Personalführung wahr. Teamleiter und Bereichsleiter sind ebenso im gehobenen Dienst angesiedelt wie Haushaltsverantwortliche.