Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung der Beiträge anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers berechnet. Die Leistungen werden durch Sachleistungen gewährt. Eine weitere Parallele ist bei der Arbeitgeberunterstützung zu beobachten. Dieser gewährt dem Arbeitnehmer Zuschüsse. Allerdings zeichnen sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung auch die Nachteile der gesetzlichen Pflegeversicherung ab. Aufgrund der demographischen Entwicklung Deutschlands drohen Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen. Schließlich entsteht Stück für Stück ein Finanzloch, weil immer weniger junge Menschen da sind, die für immer mehr ältere Menschen die Pflegekosten mittragen müssen.
Private Pflegeversicherung
Im Rahmen der privaten Pflegeversicherung werden die Pflegekosten auf Grundlage des Anwartschaftsdeckungsprinzips abgedeckt. Hier sorgt jeder für seine eigenen Pflegekosten vor. Dies wird durch Altersrückstellungen erreicht. Rückstellungen werden gebildet, um drohende Pflegekosten im Alter abdecken zu können. Als Beamter der Polizei profitieren Sie von einem ermäßigten beihilfekonformen Tarif. Diesen stellen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gerne persönlich vor.
Der Beitrag der privaten Pflegeversicherung wird nicht anhand des Einkommens, sondern individueller Faktoren berechnet. Hierbei spielen Eigenschaften wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang eine maßgebliche Rolle. Mit der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München erhalten Sie ein stabiles Versicherungssystem, auf das Sie sich verlassen können. Dies ist den Altersrückstellungen zu verdanken. Schließlich wird dadurch ermöglicht, dass drohen Pflegekosten abgedeckt werden.
Wie bei der privaten Krankenversicherung, gilt auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung eine Pflichtversicherungsgrenze, die überschritten werden muss, um in die private Absicherung einsteigen zu können. Für beihilfeberechtigte Beamte besteht eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.