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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Der Beruf des Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten ist spannend und mit dieser Wahl steigen Sie in den gehobenen technischen oder höheren technischen Dienst ein. Bevor Sie sich für eine Laufbahn als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte entscheiden, sollten Sie ich im Vorfeld ausreichend über die Voraussetzungen, die Tätigkeiten, das Gehalt und die weiteren Möglichkeiten informieren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München informieren Sie gerne zu dem Beruf und versorgen Sie mit allen wichtigen Details.

Die Ausbildung: Der Weg zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten

Bevor Sie hauptberuflich als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte tätig sein können, müssen Sie einen ausführlichen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Vorlesungen, Seminaren und Praktika bereiten Sie auf die später vielseitigen Aufgabenfelder vor und decken dabei Themenbereich, wie Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Nachrichtentechnik und Informationstechnik, ab. Auch Vermessungstechnik und Geoinformatik spielen bei den Modulen eine wichtige Rolle. So werden Sie auf die späteren interessanten Aufgaben in einem modernen Arbeitsumfeld bestens vorbereitet. Im nachfolgenden erhalten Sie von Ihren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München alle wichtigen Informationen rund um die Ausbildung.

Der Vorbereitungsdienst zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten

Als Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten an sich genannt. Diese ist rechtlich geregelt und entspricht am ehesten einer Traineeausbildung. Wie genau die Vorbereitungszeit aufgeteilt ist und sich gestaltet, ist in der „Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ verfasst. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München empfehlen Ihnen sich hier genau über die Inhalte zu belesen. Das verschafft Ihnen einen guten Überblick über die Ausbildung.

Ziel der Ausbildung

Wie jede andere Ausbildung auch soll der Vorbereitungsdienst zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten Sie auf die späteren Tätigkeiten umfassend vorbereiten. Neben den Grundlagen lernen Sie spezielle Situationen und komplexe Aufgaben zu bewältigen, welche in einer leitenden Stelle auf Sie zukommen. Dazu zählt zum Beispiel das Leiten eines Außenbezirks sowie eines Bauhofs. Sie können ebenso als Sachbearbeiter in einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt tätig sein.

Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung

Die Voraussetzungen zur Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten werden in persönliche und fachliche Voraussetzungen unterteilt. Sollten Sie eine Laufbahn anstreben, sind diese zwingend zu erfüllen.

Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen beziehen sich vor allem auf beamtenrechtliche Natur. Damit sind gesetzliche Vorgaben gemeint, welche in einem Bundesbeamtenverhältnis erfüllt werden müssen, somit auch bei der Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten.

Vor allem das Höchstalter spielt in erster Linie eine Rolle. Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, dürfen Sie ein Alter von 50 Jahren nicht überschritten haben. Zudem ist es erforderlich, einen Nachweis über die körperliche Gesundheit zu erbringen. Dazu ist eine Untersuchung durch einen Amtsarzt ausreichend. Weiterhin ist ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage nötig. Sie müssen im Besitz eines Führerscheins und bereit dazu sein, ein Fahrzeug zu steuern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München empfehlen Ihnen sich im § 7 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes die Voraussetzungen zur Zulassung genau durchzulesen, welche hier festgehalten sind.

Fachliche Voraussetzungen

Um den Vorbereitungsdienst zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten antreten zu können, wird ein erfolgreicher Bachelorabschluss vorausgesetzt. Das Studium muss zur Zulassung an einer Hochschule, Universität oder gleichwertigen Bildungseinrichtung in einer technischen Fachrichtung absolviert worden sein. Als Beispiel sind hier die Fachgebiete Bautechnik oder Bauingenieurwesens zu nennen. Auch die bereits hier erfolgte Spezialisierung auf den Bereich Wasserbau oder konstruktiver Ingenieurbau können vorteilhaft sein. Weiter zählen der Abschluss im Bereich der Maschinentechnik oder der Abschluss in der Richtung Vermessungstechnik oder Geoinformatik als gute Voraussetzungen für die Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten.

Die wichtigsten Daten für die Ausbildung

Explizit möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München Sie über die wichtigsten Daten wie Bewerbungsfristen in diesem Punkt informieren. Der Vorbereitungsdienst beginnt immer zum 01.04. eines Jahres. Freie Plätze können Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen erfragen. Stellenausschreibungen sind bereits ab dem dritten Quartal des Vorjahres öffentlich einsehbar. Als Ausbildungsbehörde zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zuständig. Achten Sie im Vorfeld auf eine passende ausgeschriebene Stelle und reichen Sie Ihre Bewerbung fristgerecht und zielgerichtet ein. Das Bewerbungsverfahren erfolgt auf elektronischem Wege.

Sind Sie zugelassen, werden Sie zum technischen Regierungsoberinspektoranwärter ernannt und sind damit Beamtin/ Beamter auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten dauert in der Regel 12 Monate und umfasst sowohl theoretische Lerninhalte als auch praktische Tätigkeiten in Rahmen von Praktika.

Der Verdienst als Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten

Nachdem Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt wurden, werden Sie nach dem Beamtenbesoldungsgesetz festgelegten Verdienst entlohnt. Das entspricht dem Gehalt, welches in der Besoldungsgruppe A10 festgehalten ist. Innerhalb dieser werden Sie anhand der individuellen familiären Situation eingestuft. Ihr Gehalt setzt sich dabei aus Folgenden Punkten zusammen:

  • Grundbetrag
  • Sonderzuschlägen
  • im Einzelfall zusätzliche Zahlungen wie Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen

Anfallende Kosten, wie für eine Dienstreise, können Sie geltend machen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Kosten gemäß dem Bundesreisekostengesetz und Trennungsgeldverordnung zurück. 

Zu bedenken gilt es jedoch, dass anfallende Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht bei einer Tätigkeit als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter übernommen werden. Das bedeutet, dass Sie keine gesetzliche Versicherungspflicht haben und die Wahl Ihnen überlassen ist, ob Sie sich gesetzlich oder privat Krankenversichern lassen möchten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München beraten Sie hierzu gerne. Unser Angebot umfasst leistungsstarke private Krankenversicherungen, welche in Kombination mit der von Ihrem Dienstherren gestellten Beihilfe im Ernstfall einen starken Schutz garantiert. Selbst wenn hohe Behandlungskosten anfallen, müssen Sie diese nicht aus eigener Tasche zahlen. Wir raten an, sich im Vorfeld über die genauen Details der Beihilfe im Beamtenversorgungsgesetz zu informieren. Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums finden Sie aktuelle Besoldungstabellen mit den neusten Angaben zur Besoldung.

Die Abschlussprüfung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten

Nach den 12 Monaten Vorbereitungsdienst steht abschließend eine Laufbahnprüfung an. Bestehen Sie diese, endet zunächst Ihr Beamtenverhältnis. Bei Nicht-bestehen können Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen. Sollte auch diese nicht bestanden werden, endet das Beamtenverhältnis ebenso. Wie Sie bei der Prüfung abgeschnitten haben, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Laufbahnprüfung bestanden – nun geht es richtig los

Nachdem Sie die Prüfung erfolgreich bestanden haben, ist die Zeit als Beamtenanwärter beendet. Der nächste Schritt ist die Ernennung zum Beamten auf Probe. Ist diese wiederum erfolgt, tragen Sie die offizielle Amtsbezeichnung „technischer Regierungsinspektor“ und Sie werden nach Besoldungsgruppe Stufe A10 entlohnt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie sich bestehende Dienstzeiten aus einem vorherigen Dienst anrechnen lassen können. Damit rutschen Sie in der Besoldungsgruppe eine Stufe nach oben. Das bedeutet für Sie zwar einen höheren Verdienst, ist aber nur für hauptberufliche Tätigkeiten zählend. Wie hoch Ihr Verdienst ausfallen wird, entnehmen Sie der Bundesbesoldungsordnung. Hier können Sie alle Einflussfaktoren, wie Vordienstzeiten, einfließen lassen. 

Im höheren technischen Dienst als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Als einer der weltweit erfolgreichsten Exporteure haben in Deutschland Wasserstraßen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Als wichtiger Teil der Infrastruktur sichern Sie die wirtschaftlichen Stärken, tragen zum steigenden Wachstum bei und gewährleisten die Wettbewerbsfähigkeit. Bundeswasserstraßen als Teilstück der wirtschaftlichen Infrastruktur sind dabei ebenso wichtig.

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst finden genau hier ein modernes Aufgabenfeld und täglich spannende abwechslungsreiche Tätigkeiten. Damit Sie als Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst tätig sein können, müssen Sie zusätzlich ein Referendariat absolvieren. Doch dieser Schritt lohnt sich – mit dem Antritt befinden Sie sich in einer verantwortungsvollen Position, übernehmen die Leitung und Führung sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Schifffahrtswege. Dabei wird modernste Technik eingesetzt, um die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der vorhandenen Wasserstraßen zu garantieren und zu verbessern. 

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sind elementar für die Vernetzung von Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft zuständig. Grundlage bildet Ihr umfassendes Wissen auf diesem spezifischen Wissensgebiet für alle tagtäglich anfallenden Aufgaben. 

Am Ende des Referendariats erhalten Sie die Befähigung für den höheren technischen Dienst. Während der Zeit werden Ihnen die wichtigsten Kenntnisse in Seminaren, Vorlesungen und Praktika vermittelt. Auch hier ähnelt der Aufbau einer Traineeausbildung mit den Themengebieten Bautechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Schiffstechnik. Am Ende der Zeit erwartet Sie eine große Staatsprüfung, nach welcher Sie sich bei erfolgreichem Bestehen offiziell „Bauassessor“ nennen dürfen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben weitere Fragen? Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München steht Ihnen hierbei gern zur Verfügung! Sie haben gerade den Informationstext zum Berufsbild von Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten gelesen.

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