Heilfürsorge
Bei der Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Hier erhalten Sie in etwa die Leistungen, die ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhält. Da Ihr Dienstherr für Ihre Krankenversorgung in vollem Umfang aufkommt, müssen Sie sich um keine separate Krankenversicherung kümmern. Freie Heilfürsorge erhalten in der Regel die Beamten, die eine risikoreiche Tätigkeit haben. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Sollte sich der Beamte der Polizei für eine private Krankenversicherung entscheiden wollen, wären die Beiträge nicht zu stemmen. Risikozuschläge würden die monatlichen Prämien in die Höhe schnellen lassen.
Allerdings dürfen Sie sich nicht Ihr Leben lang auf die Unterstützung durch die freie Heilfürsorge verlassen. Spätestens dann, wenn Sie in den Ruhestand eintreten, wandelt sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Nun müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Da Sie im fortgeschrittenen Alter sind, müssten Sie sich auf hohe Versicherungsbeiträge einstellen. Mithilfe der attraktiven Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können Sie sich bereits in jungen Jahren eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.
Beihilfe
Ihr Dienstherr kann seiner Krankenfürsorgepflicht auch durch Beihilfe nachkommen. Im Rahmen der Beihilfe werden allerdings, anders als bei der freien Heilfürsorge, nicht alle Gesundheitskosten übernommen. Ihr Dienstherr übernimmt vielmehr einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Der Beihilfeanspruch liegt bei mindestens 50%. Haben Sie mehr als ein Kind, steigt der Anspruch auf 70%. 70% stehen Ihnen auch im Ruhestand zu. Ihre Kinder haben bis zum Alter von maximal 25 Jahren einen Anspruch auf 80% Beihilfe.
Da Ihr Dienstherr nur einen Teil der erstattungsfähigen Kosten übernimmt, gilt seit 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierdurch sollen die beihilfeberechtigten Beamten vor der finanziellen Belastung der Restkosten bewahrt werden. Als Beamter mit Beihilfeanspruch haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Anders als Arbeitnehmer und Angestellte müssen Sie keine Jahresarbeitsentgeltgrenzen überschreiten, um sich für die private Krankenversicherung zu „qualifizieren“. Da Sie mit einer privaten Krankenversicherung nicht nur ungleich mehr Leistungen erhalten, sondern darüber hinaus Ihren Anspruch auf Unterstützung durch die Beihilfe nicht verlieren, ist dies die einzig richtige Entscheidung. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München erhalten Sie die optimale Absicherung.