Unfallversicherung: Was ist ein Unfall?
Häufig wird der Begriff vom „Unfall“ inflationär genutzt, um viele denkbare Schadensereignisse zu beschreiben. Allerdings gibt es hierfür eine einfache Definition:
„Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Hier werden zwei deutliche Charakteristiken eines Unfalls deutlich. Er ist unvorhersehbar und in Folge dessen auch in der Regel leider unvermeidbar. Jahr für Jahr kommt es deutschlandweit zu über 9.000.000 Unfällen. Die Folgen dieser Unfälle sind nicht nur gesundheitlicher, sondern leider auch finanzieller Natur.
So müssen Sie in Folge eines Unfalls mit einem langen Aufenthalt im Krankenhaus rechnen. Darüber hinaus fällt nach gewisser Zeit der Sold aus. Hier genügt das Krankentagegeld nicht, welches Ihnen bei stationären Aufenthalten zusteht. Manchmal kann es von Nöten sein, dass Sie in den eigenen vier Wänden Umbauten durchführen müssen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dies kann ebenfalls zu hohen Kosten führen.
Anders als ein klassischer Angestellter befinden Sie sich als Beamter der Polizei in einem komfortablen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Bei diesem stehen Ihnen unterschiedliche Fürsorgeleistungen Ihres Dienstherrn zu. Allerdings hat auch diese Unterstützung seine Grenzen. Hohe Folgekosten eines Unfalls können regelmäßig nicht durch diese begrenzte Absicherung abgedeckt werden. Dank der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München haben Sie eine zuverlässige und starke Absicherung vor entsprechenden Kosten.