Diensthaftpflicht für Feuerwehrbeamte | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Diensthaftpflicht für Feuerwehrbeamte | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Diensthaftpflicht für Feuerwehrbeamte | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Benötigen Feuerwehrbeamte eine Diensthaftpflichtversicherung?

In jedem Fall benötigen Sie als Feuerwehrbeamter eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung für den Sicherheitsbereich.

Als Feuerwehrbeamter werden Sie während Ihres Dienstes mit vielen unvorhersehbaren Situationen konfrontiert, welche mit verschiedenen Risiken verbunden sind. Hierbei kann auch ein Schaden entstehen, der einen sogenannten Dritten schädigt. Wenn ein Schaden während Ihrer Dienstzeit passiert, kann Ihr Dienstherr Sie gegebenenfalls haftbar machen.

Die sogenannte Regresshaftung.
 

Hier setzt die Diensthaftpflicht (Amtshaftpflicht) der DBV Versicherung für Beamte der Feuerwehr an. Wir lassen Sie nicht im Stich!

Welche Leistungen beinhaltet die Diensthaftpflichtversicherung für Feuerwehrbeamte?

  • Versicherungssumme bis zu 60 Millionen € für Person- und Sachschäden
  • Dienstlicher Umgang Geräten und Ausrüstung mitversichert
  • Nachhaftung bis zu fünf Jahren nach dem Ausscheiden 
  • Mitversicherung von Regressansprüchen des Dienstherrn
  • Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt
  • Abhandenkommen von Schlüsseln ohne Selbstbeteiligung

Was beinhaltet eine Diensthaftpflichtversicherung?

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt Sie, wenn Geschädigte Schadenersatzansprüche haben oder ein Regressanspruch seitens des Dienstherrn entsteht. Es gibt auch weitere vertragliche Erweiterungen, welche dann beispielsweise denn Verlust von Dienstschlüsseln, Schäden am Dienstfahrzeug oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände ersetzen.

Wann müssen Feuerwehrbeamte im Dienst für einen Schaden haften?

Ein Feuerwehrbeamter muss für einen Schaden aufkommen, wenn er leicht oder grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelt, leichte Fahrlässigkeit ist bei einem Schaden in der Regel immer gegeben, denn ohne Fährlässigkeit entsteht kein Schaden. Für diese Schäden kommt der Dienstherr auf. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Dienstherr unter Umständen den Schadensersatz ganz oder teilweise zurückfordern.

Ist eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung in der Diensthaftpflichtversicherung enthalten?

Die Vermögenschadenhaftpflicht ist eine sinnvolle Ergänzung zur Diensthaftpflichtversicherung. Diese Art der Versicherung deckt Ihr berufliches Risiko ab wenn Sie einem Dritten einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben.

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