Wie bin ich als Lehrer unfallversichert?
Brauche ich zusätzlichen Versicherungsschutz vor Unfällen?
Was passiert, wenn ich an einem Unfall beteiligt bin?

Als Lehrer bin nicht nur ich selbst unfallgefährdet, sondern trage auch Verantwortung für meine Schüler und Schülerinnen.
 
Was muss ich beachten, wenn ein Unfall in meiner Dienstzeit eintritt?
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz für mich und meine Schüler und Schülerinnen?
 
Es stellen sich gerade zu Beginn der Diensttätigkeit viele Fragestellungen, bei deren Beantwortung wir Ihnen gerne behilflich sind.

Überblick zur Unfallversicherung

Alle an einer staatlichen Schule beschäftigen Lehrer sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Lehrer an privaten Schulen sind automatisch über die Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln
Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen, sowie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
 
Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VII ).

Aber – brauche ich dann überhaupt eine private Unfallversicherung?

  • Unsere gesetzliche Versicherung greift nur bei Unfällen, die während der Arbeit, in der Schule oder auf den entsprechenden Hin- und Rückwegen geschehen.
  • Eine private Unfallversicherung springt ein, wenn eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt, sprich Invalidität.
  • Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung beschränken sich nicht nur auf die Kapitalleistung, sondern leisten auch für Behandlungen, Bergung und Überführung.
  • Über die private Unfallversicherung lassen sich auch Hinterbliebene versorgen
  • Die private Unfallversicherung legt bei der Antragstellung häufig weniger strenge Maßstäbe an als andere Versicherungsarten (z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung).

Wenn man sich mit dem Thema der Unfallversicherung beschäftigt, stellen sich viele Fragen:

Brauchen Lehrer eine Unfallversicherung?

Wie steht es mit Unfallschutz und Haftung von Lehrkräften bei Schulfahrten?

Wie sind Schülerinnen und Schüler versichert?

Wie steht es mit dem Unfallschutz und Haftung der Schülerinnen und Schüler bei Schulfahrten?

Was geschieht bei Schadenersatzansprüchen schulfremder Personen?

Ist man als Student unfallversichert?

Welche Pflichten hat die Schule bei einem Unfall?

Wie schreibt man einen Bericht zu einem Schulunfall?

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