Warum benötige eine Diensthaftpflicht?
Als Verwaltungswirt im Öffentlichen Dienst ergeben sich neben Ihren privaten Risiken,
auch berufsspezifische Risiken. Über Ihre Privathaftpflichtversicherung sind lediglich die privaten Risiken abgesichert. Demzufolge benötigen Sie für eine ganzheitliche Absicherung, eine gesonderte Diensthaftpflicht Versicherung.
Diese schützt Sie bei Schäden, welche Sie im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses verschulden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschädigte direkt Schadensansprüche gelten macht oder Ihr Dienstherr Sie in Regress nimmt.
Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt Ihre Diensthaftpflicht der DBV die Kosten.
Im Falle von unberechtigten Ansprüchen, werden diese abgewehrt.
Wir stehen Ihnen während eines Schadenfalles selbstverständlich gerne als Ansprechpartner kompetent zur Seite und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Für wen ist der Abschluss einer Diensthaftpflicht Versicherung sinnvoll?
Die Diensthaftpflichtversicherung kann sowohl von Angestellten des öffentlichen Dienstes als auch von Beamten in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist, dass Ihre Haupttätigkeit in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stattfindet.
Für Sie als Beamte ist eine Diensthaftpflicht obligatorisch und sollte im optimalen Fall ab Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden.
Welche besonderen Deckungsinhalte bietet die Kombination der Diensthaftpflicht und der Privathaftpflicht?
Ihre Privathaftpflicht Versicherung leistet ausschließlich für Schäden, die Sie im Privatleben verursachen. Bei der Diensthaftpflicht handelt es sich um eine spezielle Haftpflicht Versicherung für Arbeitnehmer, die einem Dienstherrn unterstellt sind. Sie übernimmt Schäden, welche Sie während Ihrer Tätigkeit als Verwaltungswirt herbeiführen.
Für umfassenden Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen die Kombination der DBV Versicherung aus einer Privathaftpflicht und einer Diensthaftpflicht Versicherung für Angestellte im Öffentlichen Dienst.
Wieso benötige ich eine hohe Deckungssumme?
Trotz großer Bemühungen sind eventuelle Missgeschicke und Fehler nicht garantiert vermeidbar. Für Schäden, welche Sie während Ihrer Tätigkeit herbeigeführt haben, können Sie haftbar gemacht werden. Während Ihrer Tätigkeit als Verwaltungswirt können infolge von kurzen Unachtsamkeiten folgenschwere Schäden entstehen.
Die Diensthaftpflicht leistet nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme, darüberhinausgehende Kosten müssen selbst getragen werden. Um vor den potenziellen finanziellen Risiken ausreichend abgesichert zu sein, beraten wir Sie gerne.
